Regierung genehmigt Windkraft-Vorrangflächen in der Region Regensburg – Klagen erwartet

Ein Meilenstein ist erreicht: Von der Regierung hat der Regionale Planungsverband grünes Licht erhalten für die ausgewiesenen Windkraft-Vorranggebiete. Das bestätigt Michael Gottschalk, Geschäftsleiter des Regionalen Planungsverbands Regensburg, auf MZ-Anfrage.
Im Januar werde die erfolgte Verbindlicherklärung in den Amtsblättern der Regierung der Oberpfalz und Niederbayerns veröffentlicht. Ab 1. Februar tritt die Festlegung der Windkraft-Vorranggebiete dann in Kraft – und es kann gegen den Beschluss geklagt werden. Selbst Gottschalk sagt: „Da werden wir nicht lange warten müssen.“
Unter Einbeziehung der Landkreise und Kommunen hat der Regionale Planungsverband Regensburg, zu dem neben Stadt und Landkreis Regensburg auch die Kreise Cham, Neumarkt und Kelheim zählen, nach fachlichen Kriterien eine Windkraft-Vorrangflächenkarte erstellt.
Kontroverse um Walhalla
Zu einer ersten öffentlichen politischen Debatte über die Vorranggebiete war es Ende März im Planungsausschuss des Regionalverbands gekommen. Samt großem Knall: Nach negativer Einschätzung des Landesamts für Denkmalpflege strich der Planungsverband die vorgesehenen – und schon von einem Projektierer mit bis zu 21 Windrädern beplanten – Windrad-Flächen in den Thurn-und-Taxis-Wäldern im Umgriff der Walhalla.
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Durch den Wegfall der Gebiete im Kreuther und Forstmühler Forst stieg der Druck auf die restlichen Landkreis-Gemeinden, da nach Möglichkeit jeder Kreis einen ähnlichen Beitrag leisten sollte. Schnell wurde Kritik etwa aus Regenstauf laut, wo sich im Norden auf eigener Gemeindefläche und in den Nachbarlandkreisen mehrere Windkraft-Gebiete drängen. „Die Belastungsgrenze der Bürger des Marktes Regenstauf insbesondere im Regental ist durch die derzeitig vorliegende Planung deutlich überschritten“, sagte Bürgermeister Josef Schindler.
Über 1000 Stellungnahmen im Sommer
Der Großteil der Flächen blieb aber. Gingen vor der ersten Ausschusssitzung Ende März rund 200 Stellungnahmen beim Planungsverband ein, waren es im Zuge der neuerlichen Auslegung deutlich über 1000. Beispielsweise wurde in Pentling, wo vier Vorranggebiete verzeichnet sind, über den Sommer Kritik an der Flächenzuweisung laut. Auch am Schwaighauser Forst formierte sich Widerstand gegen die Windkraft-Fläche, da Anwohner den Trinkwasserschutz hier gefährdet sehen. Auch der westliche Landkreis ist Windkraft-Hotspot.
Kritik an der großen Lösung
Der Planungsverband hatte von Anfang an – abgestimmt mit den Mitgliedskommunen und -landkreisen – das Ziel verfolgt, direkt die erst 2032 gesetzlich geforderten 1,8 Prozent der Gebietsfläche für Windkraft auszuweisen. Bis 2027 genügt dem Gesetzgeber zunächst die Ausweisung von 1,1 Prozent der Fläche. Bundestagsabgeordneter Peter Aumer, Landtagsabgeordneter Patrick Grossmann und verschiedene CSU-Kommunalpolitiker kritisierten dies als vorauseilenden Gehorsam und forderten bedachte, schrittweise Festlegung von Windkraft-Gebieten.
Klare Mehrheit für Plan
Für mehr Akzeptanz würde jedoch auch eine zweigeteilte Suche nach Flächen für Windräder nicht sorgen, zeigte sich die klare Mehrheit im Planungsausschuss überzeugt. Zudem dürfe man bei der Umstellung auf regenerative Energiegewinnung keine Zeit verlieren. Mit 23:2-Stimmen wurde der Regionalplan angenommen – mit dem Hintertürchen, dass weitere Windkraft-Flächen bei grünem Licht der Fachstellen nachgetragen werden können.
Dieser finale Beschluss musste von der Regierung für verbindlich erklärt werden. Dies ist nun geschehen. „Dankbar für die schnelle Bearbeitung“ zeigt sich Planungsverband-Geschäftsführer Gottschalk. „Jetzt ist Planungssicherheit vorhanden“, ab 1. Februar gelten die Windkraft-Vorranggebiete.
Kein Aufschub durch Klagen
Dann kann per Normenkontrollantrag – „Das ist nichts anderes als eine Klage“, sagt Gottschalk – am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen den Beschluss vorgegangen werden. Gottschalk geht von einem juristischen Nachspiel aus, zeigt sich aber „zuversichtlich, dass alles rechtssicher entschieden wurde“. Aufschiebende Wirkung haben rechtliche Schritte gegen die Windkraft-Gebiete nicht. Auch wenn eine Klage tatsächlich Erfolg haben sollte, werden in der Zwischenzeit erteilte Baugenehmigungen für Windkraftanlagen in dem entsprechenden Gebiet dadurch nicht zurückgenommen. „Da ist jetzt schon viel parallel gelaufen“, ist sich Gottschalk sicher. Bald sei mit den ersten Windrädern in den Vorrangflächen zu rechnen. „Man will und muss vorankommen. Wir brauchen ja die regenerative Energie.“