Busunglück von Regensburg: Darum verzichtet die Staatsanwaltschaft auf eine Anklage

Nach gut einem Jahr sind die Ermittlungen zum Busunglück von Regensburg abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf eine Anklage gegen den Angeschuldigten – um dem Mann den öffentlichen „Pranger“ zu ersparen. Das steckt hinter der Entscheidung.
Augenblicksversagen. Zu diesem Schluss kommt die Staatsanwaltschaft nach monatelangen Ermittlungen zum Busunglück von Regensburg. Fahrlässige Körperverletzung in 13 tateinheitlichen Fällen werfen die Ankläger dem Fahrer vor, der vor gut einem Jahr am Fuße der Nibelungenbrücke mit seinem voll besetzten Bus ungebremst in das Heck eines stehenden Linienbusses gekracht war. Nun haben die Ermittler Antrag auf Erlass eines Strafbefehls gestellt.
Es war der 7. Oktober 2024 um kurz nach 17 Uhr, als der folgenschwere Unfall passierte. 50 Menschen wurden verletzt, 13 von ihnen schwer, fünf lebensbedrohlich. Der Rettungseinsatz sucht seinesgleichen. Nicht minder komplex war die juristische Aufarbeitung. Die schiere Menge an Zeugen bereitete der Polizei viel Arbeit; das in Auftrag gegebene Unfallgutachten ließ bis tief in den Sommer hinein auf sich warten. Schließlich kam der Sachverständige zum Schluss, der Unfall sei für den Verursacher aus „technischer Sicht“ vermeidbar gewesen – durch vorausschauendes Fahren und rechtzeitiges Bremsen.
Busunfall am DEZ: Gerüchte um Ohnmacht des Fahrers bestätigen sich nicht
Nach dem Unglück hatten schnell Gerüchte die Runde gemacht, wonach der Unfallverursacher kurz vor dem Aufprall ohnmächtig geworden sein soll. So äußerte sich auch eine Frau aus dem näheren Umfeld des Mannes gegenüber der MZ. Das bestätigte sich nicht.
Hinweise auf eine Übermüdung, Lenkzeitüberschreitungen, eine Krankheit, Alkoholkonsum oder Medikamenteneinfluss liegen laut Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher nicht vor. Wäre das der Fall gewesen, hätte das laut dem Sprecher der Staatsanwaltschaft zu einer „schwerwiegenderen Einstufung des Tatvorwurfs“ führen können. „Zudem war zu berücksichtigen, dass sich der Angeschuldigte bei dem Unfall selbst schwere Verletzungen zugezogen hat“, sagt Rauscher. Daher habe sich die Staatsanwaltschaft dazu entschieden, beim Amtsgericht den Erlass eines Strafbefehls – die Rede ist von einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen, also drei Nettomonatsgehälter – zu beantragen.
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„Es ist nunmehr am Amtsgericht Regensburg, über den Erlass dieses Strafbefehls zu entscheiden“, erklärt Rauscher das weitere Vorgehen. Patrick Tschech, Sprecher des Amtsgerichts, bestätigt auf Nachfrage den Eingang des Antrags. Wann darüber entschieden wird, konnte er nicht sagen.
Busunglück von Regensburg: Das bedeutet der Strafbefehl für den Fahrer
Sollte der Strafbefehl erlassen und vom Angeschuldigten akzeptiert werden, wäre das Strafverfahren „im Bürowege“, also ohne öffentliche Hauptverhandlung, abgeschlossen. „Auf diese Weise soll dem Angeschuldigten bei geringeren Vergehen der öffentliche ,Pranger‘ erspart bleiben“, erklärt Rauscher den Unterschied zwischen Strafbefehl und Anklage.
Ein Strafbefehl kommt Rauscher zufolge nur bei einer Geldstrafe oder einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr infrage. Sollte der Busfahrer keinen Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen, bliebe er laut Rauscher ohne Vorstrafe. Und: Nach wie vor gelte die Unschuldsvermutung.