Bürgerbegehren gegen Sallerner Regenbrücke zur Kommunalwahl unwahrscheinlich

Von Heike Haala · 16. Juni 2025 um 05:00

Das Bündnis „Mobilität neu denken – ohne Sallerner Regenbrücke“ strebt einen Bürgerentscheid an, in dem die Mitstreiter die letzte Chance sehen, das Projekt zu verhindern. Ist ihr Wunschtermin zur Kommunalwahl nicht möglich, könnten die Regensburger einmal mehr an die Urne gebeten werden.

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Die Bündnispartner kritisieren die Sallerner Regenbrücke, weil sie um das Naherholungsgebiet und die Frischluftschneise am Regen fürchten. Weiter monieren sie, dass so mehr Verkehr in die staugeplagte Innenstadt gelockt werden könnte. Deswegen haben sie das Bürgerbegehren gestartet, für das sie gerade schon Unterschriften sammeln. Kommt es zum Entscheid, sollen die Regensburger zur Kommunalwahl am 8. März abstimmen – so der Wunsch der Mitstreiter aus der Initiative.

Wolfgang Bogie vom Bündnis sagte bereits, dass es laut bayerischem Wahlgesetz eigentlich nicht möglich ist, ein kommunales Thema zu einer Kommunalwahl abstimmen zu lassen. Er wolle aber dennoch versuchen, eine Sondergenehmigung beim Freistaat dafür zu bekommen. Bogie hofft auf eine Abstimmung zur Kommunalwahl, weil sich dann viele Regensburger an dem Entscheid beteiligen würden und das notwendige Quorum von zehn Prozent auf diese Weise leichter erreicht werden könnte, erklärt er.

Es gab auch eine Demonstration. - Foto: André Baumgarten, Archiv

Das Bayerische Innenministerium könne für Bürgerentscheide am Tag der allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen am 8. März keine Ausnahmegenehmigungen in Aussicht stellen, sagt dagegen dessen stellvertretende Pressesprecherin, Verena Gros. Sie verweist auf das Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz, nach dem am Tag einer Gemeinde-, Landkreis-, Bezirks-, Landtags-, Bundestags- oder Europawahl keine sonstigen Abstimmungen wie Bürgerentscheide stattfinden dürfen. Dies solle sicherstellen, dass insbesondere das Wählerverhalten bei Gemeinde- und Landkreiswahlen nicht durch gleichzeitig stattfindende andere Wahlen oder Abstimmungen beeinflusst wird. Das Bayerische Innenministerium könne laut Gros zwar Ausnahmen zulassen, das setze aber voraus, dass keine Bedenken gegen die Durchführbarkeit der Wahl oder der Abstimmung bestehen und eine Beeinflussung der Wahl oder der Abstimmung nicht zu befürchten ist.

„Während das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integrationen bei Bezirks-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen regelmäßig Ausnahmen zulässt, da dort eine Beeinflussung der Wahlentscheidung durch die örtliche Abstimmung über eine Sachfrage regelmäßig ausgeschlossen werden kann, lehnt es entsprechende Ausnahmen bei Gemeinde- und Landkreiswahlen regelmäßig ab“, sagt sie. Denn bei Bürgerentscheiden, die am Tag einer Gemeinde- oder Landkreiswahl durchgeführt werden sollen, sei eine Beeinflussung der jeweiligen Gemeinde- oder Landkreiswahl regelmäßig zu befürchten. „Eine Positionierung der Bewerberinnen und Bewerber für ein kommunales Amt im Wahlkampf zu den kommunalpolitischen Themen des Bürgerentscheids wäre nahezu unvermeidlich und für die Wählerinnen und Wähler möglichweise auch ausschlaggebend", verdeutlicht Gros.

Die Terminfindung

• Zum Prozedere der Terminfindung erklärt Verena Gros, stellvertretende Pressesprecherin am bayerischen Innenministerium, dass die Initiatoren eines Bürgerbegehrens einen bestimmten Abstimmungstag gegenüber der Stadt lediglich anregen können. Sollte der Stadtrat die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens feststellen, sei es dieses Organ, das zugleich den Abstimmungstag des Bürgerentscheids auf einen Sonntag innerhalb von drei Monaten nach der Feststellung der Zulässigkeit festlege.

• Es wäre laut der Ministeriumssprecherin Sache der Gemeinde einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Im Moment sammeln die Mitstreiter des Bündnisses Unterschriften. Wie viele bereits zusammengekommen sind, kann Bogie nicht sagen. Er bemerke aber, dass das Interesse an den Listen für die Unterschriften groß ist. „Die gehen weg wie warme Semmeln“, sagt er. Zur Beteiligung könne er mehr sagen, wenn der Rücklauf bei ihm eingetroffen ist. Zuletzt sprach er von 6000 gültigen Unterschriften, die vor einer Entscheidung des Stadtrats über ein Begehren einzusammeln seien.

Die Frage für das Begehren lautet: „Sind Sie dafür, dass die Stadt Regensburg alle rechtlich zur Verfügung stehenden Maßnahmen ergreift, um den Neubau der Sallerner Regenbrücke, soweit diese auf städtischem Gebiet errichtet werden soll, samt Ausbau der Nordgaustraße zu verhindern, insbesondere: a) die Rahmenvereinbarung von 2015 aufzukündigen und b) keine städtischen Mittel mehr für diese Baumaßnahmen bereitzustellen oder solche städtischen Mittel in den Haushalt einzustellen?“ Verwaltungsrechtler Dr. Thomas Troidl hält diese Fragestellung für zulässig. Als Anwalt hatte er zuletzt jahrelang einen der Kläger gegen die Sallerner Regenbrücke vertreten. Deswegen verfolgen die beiden das demokratische Verfahren nun von der selben Linie aus, wie während des Prozesses, sagt er. Bürgerbegehren bezeichnet Troidl als ein wichtiges Instrument. Sie fördern die Partizipation und könnten so einer Radikalisierung entgegenwirken. „Auch dass über die Steinerne Brücke keine Autos mehr fahren dürfen, haben wir einem Bürgerentscheid zu verdanken“, verdeutlicht der Anwalt.