Öl-Attacke in Regenstauf: Oberste Richter bestätigen Urteil gegen Manager (35)

Von André Baumgarten · 17. Januar 2025 um 18:00

Versuchter Mord war die Tat eines erfolgsverwöhnten Managers in Regenstauf (Landkreis Regensburg) – so stellte es das Schwurgericht vor zehn Monaten fest. Das lebenslänglich ist nun rechtskräftig. Und das könnte Folgen für den Mann haben: Ihm droht Sicherungsverwahrung.

Heimtücke, Grausamkeit und niedrige Beweggründe – drei Mordmerkmale hat das Schwurgericht für die Verurteilung eines Managers verwendet. Der 35-Jährige hatte in Regenstauf kochend heißes Öl über seine Noch-Ehefrau geschüttet. Die Richter verhängten dafür lebenslängliche Haft. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil wegen versuchten Mordes bestätigt. Der Mann ist nun rechtskräftig verurteilt. Die Revision wurden mit einem Zweizeiler verworfen.

Dass sie sich trennte, wollte der 35-Jährige nicht hinnehmen

Rückblick: Als die Mutter seiner Kinder am 12. Mai 2023 die Kleinen zu ihm bringen wollte, attackierte der Mann sie vor deren Augen. Spritzer des zuvor stundenlang aufgekochten Öls erwischten auch die Kleinen und verletzten sie. Er schüttete seiner Frau das Öl „absichtlich ins Gesicht“, so Vorsitzender Richter Thomas Polnik im Urteil, „um die finale Niederlage im Machtkampf nicht hinnehmen zu müssen“.

Weiter stellte das Gericht auch unmissverständlich fest: Die Tat war „gründlich geplant“, weil sie sich getrennt hatte. Ermittler fanden dazu Beweise, dass der 35-Jährige im Internet genau recherchierte, wie er sie „töten und/oder ihr hübsches Gesicht zerstören könnte“. Erklärtes Ziel war, so die Richter, sie für alle anderen „unbrauchbar“ zu machen.

Am Tag der folgenschweren Attacke googelte der Verurteilte noch kurz vor 13 Uhr nach dem Strafmaß für genau das, was eineinhalb Stunden später im Haus in Regenstauf passierte. Zuvor, das ergab die Beweisaufnahme, wollte der Mann zwei Bekannte dafür gewinnen, seiner Noch-Ehefrau Säure ins Gesicht zu schütten. Die lehnten das trotz der angebotenen 10 000 Euro ab. Wie ernst es dem 35-Jährigen damit war, erkannten die Zeugen offenbar zu spät. Nach der Tat kamen die Vorfälle aber doch ans Licht.

Opfer spricht in der Öffentlichkeit über ihr Martyrium

Im Prozess hatte der Manager seine Tat als Unfall dargestellt. An den Folgen der heimtückischen Attacke wird die Mutter seiner Kinder wohl ihr Leben lang leiden – 16 Prozent ihrer Haut wurden vom Öl verbrüht. Mittlerweile hat die Frau den Schritt an die Öffentlichkeit gewagt: Sie stellt Bilder aus, in denen sie das Martyrium und die Tat zu verarbeiten versucht, aus. Mit großem Erfolg! Und sie beteiligt sich damit an einer Aktion gegen Gewalt an Frauen und ergreift das Wort.

Bundesgerichtshofs entschied – mit kurzem Zweizeiler

Das Urteil gegen ihren Ex-Ehemann wurde vom obersten Gericht Deutschlands jetzt bestätigt: Ohne Begründung, in nicht mehr als einem kurzen Standard-Zweizeiler, verwarf der Bundesgerichtshof die Revision, die die Anwälte des Mannes eingelegt hatte. Das bestätigte Landgerichtssprecherin Ruth Koller auf eine MZ-Anfrage.

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Und damit könnte auch der Weg für einen neuen, zweiten Prozess gegen den 35-Jährigen frei sein. Denn: Vor Gericht hatte die Frau auch von Vergewaltigungen in der von Gewalt geprägten Ehe gesprochen. Laut Staatsanwaltschaft laufen die Ermittlungen noch. Sollte der Manager auch dafür verurteilt werden, droht ihm womöglich sogar Sicherungsverwahrung. Er käme dann nie wieder frei.

Ermittler der Kripo in Regensburg sicherten im Mai 2023 auch an dem Kinderwagen die Spuren. Foto: Baumgarten, Archiv