Öl-Attacke in Regenstauf: Droht verurteiltem Manager nun Sicherungsverwahrung?

Von André Baumgarten · 29. August 2024 um 05:00

Nach Urteil wegen eines Mordversuchs mit heißem Öl in Regenstauf (Landkreis Regensburg) laufen weitere Ermittlungen gegen einen 34-Jährigen. Es geht um Vergewaltigung in der Ehe – ein Klinikbericht aus der Schweiz erhärtet den Verdacht offenbar.

Vor eineinhalb Jahren übergoss ein Manager seine Ehefrau in Regenstauf mit drei Litern heißem Öl. Das Schwurgericht in Regensburg verurteilte den 33-Jährigen im März zu lebenslanger Haft. Jetzt könnte ihm womöglich zusätzlich auch noch eine Sicherungsverwahrung drohen. Gegen den Mann läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung – neue Beweise aus der Schweiz sollen diesen Verdacht erhärten.

Heimtückisch, grausam und aus niedrigen Beweggründen: Drei Mordmerkmale sahen die drei Berufs- und zwei Laienrichter erfüllt, die über die Öl-Attacke von Regenstauf zu entscheiden hatten. Sie sprachen den durchaus erfolgsverwöhnten Manager wegen versuchten Mordes schuldig. „Die Tat war gründlich geplant“, begründete Vorsitzender Richter Thomas Polnik die verhängte lebenslange Haftstrafe.

Manager wollte sein Opfer „unbrauchbar machen“

Weiter begründete das Gericht, der Mann habe tagelang recherchiert, wie er sie „töten und/oder ihr hübsches Gesicht zerstören könnte“. In Chats hatte der 33-Jährige davon geschrieben, dass die Mutter seiner Kinder „unbrauchbar gemacht werden“ müsse. Am Tattag googelte er kurz vor 13 Uhr noch nach dem Strafmaß für genau das, was am Nachmittag im Flur eines Wohnhauses mitten in Regenstauf geschah.

Als ihm die damals 30-Jährige die Kinder brachte, fingierte er ein Stolpern und schüttete ihr den Topf voll heißem Öl ins Gesicht, so die Überzeugung des Gerichts. Geholfen habe er der vor Schmerzen schreienden Noch-Ehefrau nicht, sondern nur den Kindern. Deren Mutter musste ins Koma gelegt und per Hubschrauber in eine Spezialklinik geflogen werden. Als notwendiges Übel habe der Mann laut Gericht auch in Kauf genommen, dass die Kinder verletzt werden und wurden – aber nur geringfügig.

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Schon während des Prozesses in Regensburg, in dem der Mann nur seine Verteidiger Georg Karl und Jörg Meyer reden ließ, waren neue Vorwürfe laut geworden. Deshalb hatten Behörden ein ruhendes Verfahren wieder aufgenommen – das Opfer der Öl-Attacke hatte den 33-Jährigen ursprünglich nicht noch mehr belasten wollen, hieß es. Vor Gericht aber wiederholte sie dann die Vergewaltigungsvorwürfe und sagte später auch bei der Ermittlungsrichterin aus. Das belegten auch jüngste MZ-Recherchen.

Längere Zeit bei Familie des Mannes in Nachbarland gelebt

Mehr noch: Offenbar werden diese Angaben der Frau mittlerweile von objektiven Beweisen gestützt – nach einem solchen Übergriff sollen in der Schweiz eindeutige Verletzungen an ihr dokumentiert worden sein. Diese sollen im Ermittlungsverfahren beigezogen worden sein. Das Paar hatte für längere Zeit mit den beiden Kindern bei der Familie des Mannes in dem Nachbarland gelebt. Dort soll sie sich zudem einmal in ein Frauenhaus geflüchtet haben, hieß es.

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Noch läuft das Ermittlungsverfahren, sagte Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher. Er könne sich zu Details daher nicht näher äußern. Fakt ist: Auf die Zeit, die der 33-Jährige im Gefängnis bleiben muss, könnten die neuen Vorwürfe ganz erheblichen Einfluss haben – die Steigerung seiner lebenslänglichen Haftstrafe, die allerdings Stand heute noch nicht rechtskräftig ist, wäre nämlich die Sicherungsverwahrung. Eines der, wenn nicht sogar das schärfste Schwert der Rechtsprechung in Deutschland.

Gutachten zur Sicherungsverwahrung bereits in Arbeit

Eine Sicherungsverwahrung ist als sogenannte Maßregel zeitlich unbegrenzt. Sie greift in der Regel erst nach Verbüßung der Strafe, kann jedoch nur angeordnet werden, wenn ein Täter für mindestens zwei schwere Taten rechtskräftig zu einem bestimmten Strafmaß verurteilt wurde. Und: Ein psychiatrisches Gutachten muss zuvor zum Schluss kommen, dass weitere, erhebliche Straftaten zu erwarten sind. Ein solches soll im Fall des 33-Jährigen bereits in Arbeit sein.

Ob das so ist und wie man die neuen Erkenntnisse bewertet, wollte der Regensburger Strafverteidiger Georg Karl auf eine MZ-Anfrage vorerst nicht näher kommentieren. Er verwies auf die Unschuldsvermutung und die noch ausstehende Entscheidung in der Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Das Urteil des Landgerichts Regensburg wegen der Öl-Attacke von Regenstauf will der Jurist überprüfen lassen.

Dem zu lebenslanger Haft verurteilten Mann (2. v. l., im Bild mit seinen Verteidigern Jörg Meyer und Georg Karl, v. r.) könnte Sicherungsverwahrung drohen. Foto: Baumgarten