Opfer der Öl-Attacke von Regenstauf: Daria Moser wagt den Schritt in die Öffentlichkeit

Daria Moser ist vieles: Künstlerin, Mutter, Opfer häuslicher Gewalt. Das Landgericht Regensburg sah es bei seinem noch nicht rechtskräftigen Urteil als erwiesen an, dass ihr Ehemann ihr nach der Trennung mit Absicht drei Liter heißes Öl ins Gesicht schüttete.
Am Donnerstag schilderte Moser vor Gästen im Foyer des Landratsamts ihr Martyrium. Anlass für diesen öffentlichen Auftritt Mosers ist der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November. Im Vorfeld hatte der Regensburger Runde Tisch gegen häusliche Gewalt zur Vernissage der Ausstellung „Fight the Fear“ mit Gemälden Mosers geladen. Empfindungen wie Schmerz, Angst oder Wut sind auf diesen Leinwänden allgegenwärtig – ob in Form von Tierfratzen mit gefletschten Zähnen, aufgerissenen Mäulern oder dem Ausruf „Ouch!“.
Schrei durch Mark und Bein
In dem Moment, als sie das heiße Öl in ihrem Gesicht spürte, habe sie so laut geschrien, dass sie das Gefühl hatte, das müsse in ganz Regenstauf zu hören sein, ließ Moser ihre auf Englisch vorgetragene Rede von Veronika Rösch, der stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Regensburg, übersetzen. Dann kam der Hubschrauber, schilderte sie einen der letzten Eindrücke, bevor die Ärzte sie in ein künstliches Koma versetzten. Drei Wochen sei Moser im Krankenhaus gelegen, fünf Operationen seien notwendig gewesen.
Er ist im Gefängnis: Als sie diese Worte aus dem Mund ihrer Mutter hörte, habe sie sich zum ersten Mal seit Jahren sicher gefühlt. „Ich wusste, ich werde nie wieder so aussehen wie früher“, ließ Moser einen weiteren ihrer Gedanken schildern. Aber ihr Herz war leicht und frei. Das war etwas, von dem sie vergessen hatte, es spüren zu können. Am Ende ihrer Rede richtete Rösch für Moser einen eindringlichen Appell an alle Frauen in traumatischen Beziehungen: „Ihr verdient Besseres!“ Ein normales, friedliches, ruhiges Leben mit Platz für Liebe und Freude sei ihr gutes Recht. „Das Leben ist ein kostbares Geschenk. Ängste sind Emotionen, die ihr überwinden könnt. Denn ihr seid nicht allein!“, endete die Rede.
Teil von Mosers Erzählung war auch, wie diese Reise begann. Im Jahr 2017 habe sie als Make-up Artist in Russland gearbeitet, als sie auf einer Datingplattform einen großen, gut aussehenden Mann aus Deutschland kennenlernte, zu dem sie schon nach dem ersten Treffen eine Verbindung spürte, die sich für sie unzerbrechlich anfühlte. „Ich wusste, dass dies genau das war, was ich immer gesucht hatte“, übersetzte Rösch aus Mosers Zeit im siebten Himmel. Acht Monate später habe sie den Heiratsantrag bekommen, das Paar sei in die Schweiz gezogen, sie wurde schwanger.
Die ersten Warnsignale seien nach etwa sechs Monaten der gemeinsamen Zeit aufgetaucht. Während Moser am Anfang der Beziehung jedes Glas Wein oder jede Flasche Bier als eine Feier des gemeinsamen Glücks empfand, erstarrte sie an deren Ende vor Schreck, wenn sie das Klirren einer Bierflasche hörte. Abwasch, Kindererziehung, Denken: Sie schilderte, wie sie sich fühlte, als könne sie in den Augen ihres Mannes nichts mehr richtig machen. „Das Haus war wie eine tickende Zeitbombe, die jederzeit explodieren kann. Aber für alle anderen waren wir die perfekte Familie“, beschrieb Rösch die emotionale Gemengelage vor dem Umzug nach Regenstauf für Moser.
Nach der Kita eskalierte es
Dort holte die Frau mehrfach die Polizei, wollte die Scheidung und zog in eine eigene Wohnung. Zu der Öl-Attacke sei es gekommen, als sie die Kinder nach der Kita zu ihrem Mann bringen wollte.
Dass Mosers Schicksal kein Einzelfall ist, belegte Ingeborg Heindl vom autonomen Frauenhaus mit Zahlen. Jede vierte Frau in Deutschland erlebe Gewalt in der Partnerschaft. Alleine in der Stunde, die für den offiziellen Teil der Vernissage angesetzt war, könnten statistisch gesehen 14 Frauen in ganz Deutschland Opfer von Partnerschaftsgewalt geworden sein. In Deutschland versuche rechnerisch an jedem Tag ein Mann, seine Partnerin umzubringen, jeden zweiten Tag gelinge das. „Und das sind nur die Zahlen aus dem Hellfeld“, verdeutlichte Heindl.
Es sei ein Mythos, dass es lediglich an den Rändern der Gesellschaft dazu kommt. „Häusliche Gewalt gibt es in allen Schichten, Religionen und Berufsgruppen“, sagte Heindl. Lebensereignisse wie eine Schwangerschaft, eine Geburt, Trennung oder die Aussicht darauf treiben das Risiko laut der Expertin in die Höhe. Sie sprach von 14 000 Frauenhausplätzen, die bundesweit fehlen. Zu oft werde das Recht der Väter auf Umgang mit den Kindern über den Schutz der Frau gestellt. „Wie sehen die Täter ihre Tat? Wer konfrontiert sie damit? Und welche Erziehungsfähigkeiten hat so jemand? Diese Fragen muss man stellen dürfen“, forderte Heindl.
Die Ausstellung ist noch bis 30. Januar im Foyer des Landratsamts zu den Öffnungszeiten zu sehen. Diese sind montags und dienstags von 8 bis 12 Uhr sowie von 13 bis 15.30 Uhr, mittwochs von 8 bis 12 Uhr, donnerstags von 8 bis 12 Uhr sowie von 13 bis 17.30 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr. Die Bilder Mosers können käuflich erworben werden. Der Erlös kommt dem Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und deren Kindern zugute.
Verfahren
Landgericht: Das Verfahren ist laut Ruth Koller, Pressesprecherin am Landgericht, durch ein Urteil beendet, mit dem der Angeklagte wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung und mit gefährlicher Körperverletzung in drei tateinheitlichen Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde.
Bundesgerichtshof: Die Akten wurden dem Bundesgerichtshof vorgelegt, weil Revision eingelegt worden war. Das Revisionsverfahren ist dort laut Kai Hamdorf, Pressesprecher am Bundesgerichtshof, am 29. Oktober eingegangen. Derzeit sei aber noch nicht absehbar, wann mit einer Entscheidung oder einem Termin zu rechnen ist.
Ermittlungsverfahren: Es laufen Ermittlungen wegen Vergewaltigung in der Ehe. Zum Fortgang dieses Verfahrens gibt es laut Moritz Büchele, stellvertretender Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, noch keine Entscheidung. Die hänge maßgeblich vom Ergebnis eines Sachverständigengutachtens ab, das ihm noch nicht vorliegt.