Busunglück in Regensburg: „Ob es zu einem Prozess kommt, steht in den Sternen“

Von Jonas Raab · 14. November 2024 um 09:00

Ein guter Monat ist seit dem Regensburger Busunglück vergangen; die juristische Aufarbeitung läuft nach wie vor auf Hochtouren. Die schiere Menge an Zeugen bereitet der Polizei viel Arbeit. Ob es überhaupt zu einem Prozess kommt, ist fraglich.

Am Abend des 7. Oktober krachte am Fuße der Nibelungenbrücke ein vollbesetzter Linienbus von hinten in einen stehenden Bus. Mehr als 50 Menschen wurden verletzt, fünf von ihnen schwebten in Lebensgefahr. Tags drauf die Entwarnung: Alle waren über den Berg.

Mit der Unfallaufnahme wurde die Verkehrspolizei betraut, dazu ein Unfallgutachten in Auftrag gegeben. Gegen den Fahrer des hinteren Busses leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren ein – unter anderem wegen fahrlässiger Körperverletzung in mehreren Fällen.

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Die Vernehmung der Zeugen läuft nach wie vor. Wie Polizeisprecherin Anna Beyer sagt, seien mittlerweile alle Schwerverletzten gehört worden. Dem großen Rest habe man schriftliche Äußerungsbögen zugeschickt. Wer persönlich vernommen werden möchte, könne das aber angeben. „Das ist natürlich ein riesiger Haufen, den der Kollege da abzuarbeiten hat“, sagt Beyer.

Gutachten zu Busunfall in Regensburg „braucht noch einige Zeit“

Zur Unfallursache hat die Polizei nichts Neues zu vermelden. Das in Aufrag gegebene Gutachten steht nach wie vor aus. „Das braucht noch einige Zeit“, sagt Beyer. Laut Thomas Rauscher, Sprecher der Staatsanwaltschaft, variierten solche Unfallgutachten in Komplexität und Zielrichtung „erheblich“. Nicht selten seien sie über 100 Seiten lang. Die Sachverständigen vermessen meist die Unfallstelle und besichtigen die Fahrzeuge. Anschließend werden komplexe physikalische Berechnungen angestellt. So werden Rückschlüsse auf das Fahr- und Bremsverhalten oder die Aufprallgeschwindigkeit gezogen. „Teilweise werden auch tatsächliche oder computergestützte Rekonstruktionen durchgeführt“, erklärt Rauscher. Auch die Aussagen von Zeugen und Beschuldigten könnten einfließen.

Nach dem Unglück machten schnell Gerüchte die Runde, wonach der Unfallfahrer kurz vor dem Aufprall ohnmächtig geworden sein soll. So äußerte sich auch eine Frau aus dem näheren Umfeld des Mannes gegenüber der MZ. Ein Passagier schilderte, dass der Fahrer zunächst „ganz normal“ gewirkt, ein paar hundert Meter vor der Unfallstelle aber plötzlich beschleunigt habe. „Ob körperliche Beeinträchtigungen eine Rolle gespielt haben, ist Gegenstand der Ermittlungen“, erklärte Polizeisprecher Michael Zaschka damals. Trotz „Tendenzen“ wollte er dem Gutachter nicht vorgreifen.

Busunglück in Regensburg: „Keinerlei Hinweise auf eine medizinische Vorgeschichte“

Der fragliche Umstand entscheidet darüber, ob es zu einem Prozess kommt oder nicht. Das stehe laut Rauscher derzeit „noch in den Sternen“. Sollte der Fahrer aufgrund eines medizinischen Notfalls – und das stehe im Raum – die Kontrolle über den Bus verloren haben, läge keine Straftat vor, da der Beschuldigte dann nicht fahrlässig gehandelt hätte. Einzige Ausnahme laut Rauscher: wenn der Fahrer von „geistigen oder körperlichen Mängeln“ gewusst hätte. „Zum jetzigen Zeitpunkt haben wir aber keinerlei Hinweise auf eine medizinische Vorgeschichte oder etwaige Verletzungen der Ruhezeiten als Busfahrer.“