„Er handelt wie ein Gutsherr“: Alt-OB Helmut Hey kritisiert OB Feller wegen Irlaching Siedlung

Zuletzt sorgten erteilte Baugenehmigungen für Irlaching Siedlung, die laut Stadt auf rechtswidriger Grundlage basieren, für Diskussionen. Nun meldet sich auch Alt-OB Helmut Hey zu Wort.
Schwandorfs OB Andreas Feller (CSU), der mit seiner Unterschrift grünes Licht für die Bauvorhaben in Irlaching Siedlung gegeben hatte, erklärte, dass schon vor seiner Amtszeit derartige Baugenehmigungen für die Ortschaft erteilt worden seien. Im Interview mit der MZ reagiert Alt-OB Helmut Hey auf Fellers Behauptung.
Herr Alt-Oberbürgermeister, Sie haben OB Feller einen Brief geschrieben. Wie kam es dazu?
Helmut Hey: Es wurde eine Behauptung aufgestellt – zwar indirekt, aber trotzdem ganz klar. Die Pressesprecherin bezeichnet die erteilte Baugenehmigung als rechtswidrig. Das hat mich als Erstes stutzig gemacht. Dann kam der Nachsatz, dass das die früheren Oberbürgermeister auch so gehandhabt hätten, sonst würde es Irlaching Siedlung ja nicht geben. Das ist falsch und es gibt dafür auch gar keinen Anhaltspunkt.
Sie fühlen sich also zu Unrecht in ein falsches Licht gerückt?
Hey: Richtig. Die Behauptung trifft so nicht zu – weder auf mich, noch auf den Kollegen Hans Kraus, der vor mir 24 Jahre OB war. Ich weiß, dass die Begehrlichkeiten in Irlaching immer groß waren. Aber der Wunsch, dort zu bauen, ist immer zu prüfen, ob die Rechtslage das hergibt. Wir haben in Irlaching keinen Bebauungsplan und im Flächennutzungsplan wird die Siedlung als Außenbereich dargestellt. Die Verwaltung hat ihn (Anm. d. Red.: Andreas Feller), wie ich höre, hingewiesen, dass es baurechtswidrig ist. Es ist schon ein seltener Fall, dass sich der OB über die Rechtsmeinung der Verwaltung hinwegsetzt.
Hätte es unter einem OB Hey diese Genehmigungen gegeben?
Hey: Nein, also als Einzelgenehmigung in keinem Fall. Die Stadt hat im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsgarantie die Möglichkeit, Baugebiete auszuweisen. Aber das ist eine andere Sache. Dazu muss man einen Flächennutzungsplan aufstellen. Darauf baut ein Bebauungsplan auf. Das wäre eine Möglichkeit, die Bebauung in Irlaching zu fördern. Aber diesen Weg hat OB Feller nicht einmal versucht zu gehen, sondern es ist im Einzelfall der Bescheid erlassen worden. Das heißt, er hat Genehmigungen erteilt, für die es keine Rechtsgrundlage gibt.
Sind Ausnahmen möglich?
Hey: Wenn es keinen Bebauungsplan gibt, sind laut Baugesetzbuch zwei Möglichkeiten zu prüfen. Da ist der Paragraf 34: Bauen im Zusammenhang im innerörtlichen Bereich. Das wäre möglich, wenn im Ort eine Lücke bestünde. Dann könnte man nachdenken, ob sich das Vorhaben in die Lücke einfügt. Das tut es nicht, weil das Grundstück der Minigolfanlage am Rand liegt. Es gehört zu den unangenehmen Aufgaben eines OBs, nein zu sagen, wenn es nicht geht. Einen Ermessensspielraum gibt es nicht. Es ist ein eindeutiger Außenbereich. Da gibt der Paragraf 35 vor, dass nur privilegierte Vorhaben – das sind landwirtschaftliche Projekte – möglich sind.
Wie sehen Sie das Handeln von OB Feller?
Hey: Ich habe ein bisschen den Eindruck, dass Herr Feller seine Rolle da ein wenig verkennt. Man könnte meinen, er ist ein Gutsherr. Aber als OB ist man ein Gutsverwalter. Das ist ein Unterschied. Man ist verpflichtet, die Gesetze einzuhalten. Und da gehört es dazu, dass das, was nicht geht, auch nicht gemacht werden kann.
Hat es während Ihrer Zeit als OB ähnliche Anfragen gegeben?
Hey: Es waren immer mal Bauvoranfragen da oder Begehrlichkeiten, dort zu bauen. Da war die klare Aussage: Das geht nicht, Außenbereich, Punkt.
Was müsste OB Feller jetzt tun?
Hey: Der OB müsste die Rechtswidrigkeit seines Handelns beseitigen. Es ist im juristischen Sinne ein begünstigender, rechtswidriger Verwaltungsakt. Im Verwaltungsverfahrensgesetz steht, dass so ein zu Unrecht erlassener Verwaltungsakt zurückgenommen werden kann. Das kann Schadensersatzansprüche auslösen, weil ja derjenige, der den begünstigten Baubescheid bekommen hat, darauf vertraut und schon investiert hat.
Ein interessanter Punkt. Wer müsste für den Schaden aufkommen? Die Stadt oder gar der OB persönlich?
Hey: Im Beamtenstatusgesetz steht, dass ein Beamter, und da gehören die kommunalen Wahlbeamten dazu, seinem Dienstherrn haftet, wenn er vorsätzlich gegen seine Pflichten verstößt. Was ist das für ein Handeln, wenn ich gegen eine Auskunft meiner Verwaltung eine Baugenehmigung erteile. Das ist der klassische Fall von Vorsatz. Die Stadt muss zunächst die Schadenersatzansprüche erledigen, kann aber dann Rückgriff nehmen nach dem Beamtenstatusgesetz. Da hilft dem OB keine Berufshaftpflicht. Denn es gibt keine Versicherung, die vorsätzlich begangene Schäden reguliert.
Sie sagen damit, dass es für OB Feller teuer werden könnte.
Hey: Ja, diese Möglichkeit besteht.
Gibt es zwischen Ihnen und OB Feller eigentlich Kontakt?
Hey: Nein, gar nicht. Ich habe mit ihm, als er das Amt übernommen hat, vereinbart, wir halten es so, wie ich es mit meinem Vorgänger Kraus gehalten habe: Ich mische mich nicht in seine Entscheidungen ein und er sagt nichts Schlechtes über mich. Das hat bei Kraus durchaus geklappt. Das finde ich auch richtig, denn es gibt viele Altbürgermeister und Altoberbürgermeister, die den Verlust der Macht betrauern und meinen, sie könnten es besser.
Wir folgern: Mit der Aussage zu Irlaching Siedlung hat OB Feller gegen ihre Abmachung verstoßen. Er hat Sie ja damit indirekt angegriffen.
Hey: Ob er das vorsätzlich gemacht hat, will ich ihm nicht unterstellen. Ich sehe, dass er eine schwierige Zeit hat, weil sich seine Fehler häufen. Möglicherweise versucht man dann, durch einen Rundumschlag die Schuld zu verteilen. Kann ein Motiv sein, muss es aber nicht. Ich weiß es nicht.
Am kommenden Mittwoch tagt der Hauptausschuss zu den Vorfällen in Irlaching Siedlung. Wie sollten Ihre Genossen abstimmen?
Hey: Wenn man ein Amt nicht mehr hat, dann hat man auch eine Last nicht. Und dann sollte man auch seine Meinung nicht anderen aufdrängen. Wenn man mich fragt, gebe ich gerne Auskunft, was ich dazu meine. Aber ich sage nicht, das müsst ihr so und so machen.
Wie würden Sie entscheiden?
Hey: Wenn man sich die Gesetzeslage genau anschaut, gibt es eigentlich nur eine Entscheidung: Der Bescheid muss aufgehoben werden.
Schwandorfer überlegen, ob OB Feller zurücktreten sollte.
Hey: In Bayern wird der Bürgermeister direkt gewählt. Da kann er nur zurücktreten, wenn er zum Beispiel gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist. Der Stadtrat kann einen Rücktritt nicht erzwingen.
Feller kündigte an, auch 2026 erneut antreten zu wollen. Das klingt wenig nach Rücktritt aus freien Stücken.
Hey: Denkbar ist alles, aber das er es macht, glaube ich nicht.
Das Gespräch führten Martin Kellermeier und Jan Lange.
So lautet OB Fellers Antwort auf den Brief von Helmut Hey:
Auslöser für das MZ-Interview mit Alt-Oberbürgermeister Helmut Hey (SPD) war ein Brief, den dieser an seinen Nachfolger Andreas Feller (CSU) am 30. August geschrieben hat. Eine Kopie ging auch an die MZ-Redaktion.
In seinem Schreiben kritisiert Hey eine Aussage von OB Feller, die dieser im Artikel „Irritationen um Wohntraum von Influencerin“ in der Ausgabe vom 28. August getätigt hatte. Feller wurde indirekt damit zitiert, dass jeder seiner Amtsvorgänger in Irlaching Siedlung ähnliche Genehmigungen erteilt habe. „Mit dieser Äußerung unterstellen Sie mir indirekt, ich hätte während meiner Amtszeit rechtswidrige Einzelbaugenehmigungen für den Bereich Irlaching Siedlung erteilt. Dies ist falsch“, schreibt Hey an den amtierenden OB. Feller solle den Sachverhalt richtigstellen und künftig derart „unwahre Behauptungen“ unterlassen.
Inzwischen hat OB Feller seinem Vorgänger geantwortet – ebenfalls per Post. In dem Brief vom 11. September schreibt der Rathauschef: „Mit meinem Bezug auf die bereits vorhandene Wohnbebauung, die außerhalb meiner Amtszeit erfolgt ist, wollte ich Sie keinesfalls persönlich angreifen. Ich bedauere die unglückliche Formulierung.“ Er, Feller, habe lediglich zum Ausdruck bringen wollen, dass es im Bereich Irlaching Siedlung bereits Wohnbebauung gibt, die von seinen Vorgängern genehmigt worden sei – und zwar für insgesamt zehn Wohneinheiten in den Jahren 1956, 1968, 1972, 1989, 1995, 2000 und 2003. „Diese bereits vorhandene Bebauung war ausschlaggebend für die Entscheidung, eine weitere Wohnbebauung zuzulassen“, so Feller. Durch „eine sinnvolle Nachnutzung der aufgegebenen Freizeitflächen“ sollte die bestehende Bebauung abgerundet und Baulücken geschlossen werden.
