Neuer Ärger um Irlaching Siedlung: Schwandorfs OB machte vier weiteren Bauherren Hoffnung

Die Diskussion um rechtswidrig erteilte Baugenehmigungen durch Schwandorfs Oberbürgermeister Andreas Feller (CSU) für Irlaching Siedlung weitet sich aus. Wie die Stadt nun auf Nachfrage erklärte, beschied der Rathauschef noch vier weitere Bauvoranfragen für den Ortsteil positiv. Er gab damit vorerst grünes Licht für die Errichtung von sechs weiteren Häusern.
Wie berichtet, erntete der OB Kritik von allen Seiten, nachdem durch Recherchen der MZ bekannt geworden war, dass er für das Gelände der früheren Minigolfanlage zwei Baugenehmigungen für private Wohnhäuser einer Influencerin aus der Oberpfalz und ihrer Familie unterschrieben hatte. Monate später musste seine Verwaltung einräumen, dass diese „nach dem Baugesetzbuch dort rechtswidrig“ seien.
Doch bei den beiden Unterschriften des Rathauschefs blieb es offenbar nicht. Wie die städtische Pressesprecherin Maria Schuierer nun auf eine erneute Nachfrage unserer Zeitung sagte, wurden in der Vergangenheit „für den Bereich Irlaching Siedlung vier weitere Bauvoranfragen positiv verbeschieden“. Diese habe OB Feller unterzeichnet, so Schuierer weiter. Nach Informationen der MZ wollen die Antragsteller insgesamt sechs Häuser errichten.
Baugenehmigung vs. Bauvoranfrage: Wann Bagger anrollen dürfen
Bauen dürfen sie – anders als die Familie der Influencerin – noch nicht. Denn eine Bauvoranfrage und eine Baugenehmigung sind zwei Paar Stiefel. Während die Baugenehmigung endgültig grünes Licht für die vorgelegten Baupläne gibt, ist die Bauvoranfrage die Vorstufe dazu. Wird sie positiv beschieden, steht lediglich fest, dass der Bauherr an dieser Stelle bauen könnte. Baumaschinen dürfen dann aber noch nicht anrollen. Die konkrete Gestaltung der Gebäude und der Maßnahme wird dann im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens geklärt.
Basieren auch die vier positiv beschiedenen Bauvoranfragen auf rechtswidriger Grundlage? Von der Stadt gibt es auf diese Frage – anders als zuvor bei den erteilten Baugenehmigungen – nun keine eindeutige Antwort. „Die Rechtswidrigkeit kann im Streitfall nur von der Verwaltungsgerichtsbarkeit verbindlich festgestellt werden und die Vorgänge werden derzeit intern geprüft“, teilte Pressesprecherin Schuierer mit. Hinter vorgehaltener Hand verlautete jedoch aus dem Rathaus, dass auch die vier nun bekannt gewordenen Fälle baurechtlich ähnlich wie die umstrittenen Baugenehmigungen gelagert seien.
OB Feller kann die aktuellen Entwicklungen nur aus der Ferne mitverfolgen. Er befindet sich derzeit im Urlaub, am kommenden Mittwoch wird er in der Verwaltung zurückerwartet. Bis dahin ist sein Vize und Parteikollege Andreas Wopperer (CSU) der Chef im Rathaus.
Wopperer und Juniec-Möller stimmten sich ab
Dieser hat nach eigenen Worten in der vergangenen Arbeitswoche „mit Blick auf die Amtspflichten“ die Aufklärung des Falls vorangetrieben. Da er „von möglicherweise unkorrekten Vorgängen“ im Rathaus Kenntnis habe, sei er zum Handeln gezwungen gewesen, sagte er. Ferner betonte Wopperer, dass weder er, die 3. Bürgermeisterin Marion Juniec-Möller (Grüne) noch die politischen Gremien in den Entscheidungsprozess miteinbezogen waren.
OB Andreas Feller ist gerade im Urlaub, und muss dennoch den nächsten Rückschlag einstecken. So schreibt es stellvertretender MZ-Redaktionsleiter Philipp Breu in seinem Kommentar.
Das soll sich nun ändern. Wopperer hat festgelegt, dass sich der Hauptausschuss des Stadtrats in seiner nächsten Sitzung am 18. September mit den Vorgängen in Irlaching Siedlung befassen soll. „Angesichts des Umfangs und der grundsätzlichen Bedeutung der Geschichte halte ich das für den richtigen Schritt“, sagte der 2. Bürgermeister. Er habe die weiteren Schritte eng mit der 3.Bürgermeisterin abgestimmt und die Fraktionschefs informiert. „Es gab bislang keinen Widerspruch zum Vorgehen“, berichtete Wopperer.
Den Stadträten sollen in der Sitzung Mitte September alle Fakten zu dem Thema präsentiert werden. Anschließend sollen die Mandatsträger entscheiden, wie die Stadt weiter vorgehen soll.
Rücknahme oder „Nichtstun“? Mehrere Optionen sind denkbar
Nach Wopperers Einschätzung gibt es mehrere Möglichkeiten: von der Rücknahme der Baugenehmigungen und Bescheide „bis hin zum Nichtstun“, wie er es formulierte. Persönlich sei er der Meinung, „dass, was nicht rechtmäßig ist, zurückgenommen werden muss“.
Die Diskussion im Stadtrat kommt für die Stadtverwaltung gerade noch rechtzeitig. Denn bis zum 20. September muss sie eine Stellungnahme an die Regierung der Oberpfalz verfassen. Diese hatte laut Pressesprecher Manfred Schmied im Rahmen des „rechtsaufsichtlichen Informationsrechts“ um Mitteilung der Sach- und Rechtslage gebeten.
Sollte die Stadt Schwandorf Kenntnis von rechtswidrigen Baugenehmigungen haben, sei sie verpflichtet, „diese nach eigenem Ermessen zu überprüfen und gegebenenfalls zurückzunehmen“, informierte der Regierungssprecher weiter.
Offen ließ der Sprecher die Frage nach möglichen Konsequenzen für Stadtverwaltung und OB. Dies könne erst nach einer Prüfung des Sachverhalts entschieden werden.