Anklage fordert mehr als Höchststrafe für Mordversuch und Vergewaltigung

Geht es nach der Staatsanwaltschaft, muss ein Regensburger (19) für lange Zeit ins Gefängnis – der Anklagevertreter sieht besonderen Ausnahmefall im Jugendstrafrecht. Die Verteidiger plädieren dagegen auf verminderte Schuldfähigkeit.
Der Fall vom April 2023 hat weit über die Grenzen Burgweintings hinaus für Schlagzeilen gesorgt: Ein junger Regensburger soll in einem Waldstück über eine 23-Jährige hergefallen sein, sie brutal vergewaltigt und versucht haben, die junge Frau mit Messerstichen zu töten. Jetzt steht der Prozess gegen den 19-Jährigen kurz vor dem Abschluss: Zehn Tage will sich die Jugendkammer des Landgerichts Zeit nehmen, um das Urteil zu beraten. Die gestern nicht öffentlich gehaltenen Plädoyers von Staatsanwalt und Verteidigern liegen weit auseinander.
Ein Rückblick: Für ein Drogengeschäft soll der Angeklagte die junge Frau am 22. April 2023 nach Burgweinting gelockt haben. Vom Bahnhof soll er sie zu einem kleinen Waldstück unweit des Hauptzollamts gelotst haben – und die 23-Jährige dort urplötzlich attackiert haben. Er soll sein Opfer mit Kabelbindern gefesselt, mit Klebeband geknebelt und dann brutalst vergewaltigt haben, so die Anklage.
Im Anschluss soll er mehrfach auf die wehrlose junge Frau eingestochen sowie mit einem Stein auf sie eingeschlagen haben, bevor er sie wohl zum Sterben zurückließ. So rekonstruierten die Mordermittler der Regensburger Kriminalpolizei das Geschehen. Messer, Kabelbinder und Klebeband soll er selbst mitgebracht haben.
Staatsanwalt Hans-Christopher Theißen hatte im Prozess offen davon gesprochen, dass das Opfer nur überlebte, weil es sich tot stellte. Erst Minuten nachdem der 19-Jährige an jenem Samstagabend gegangen war, habe sich die junge Frau mit schwersten Verletzungen zu einer nahen Tankstelle geschleppt. Dort hatten sich Angestellte um die Frau gekümmert, die blutenden Stichwunden abgedrückt und ihr womöglich so das Leben gerettet.
SEK stürmte Wohnung und nahm Angeklagten fest
Nur knapp 24 Stunden später hatten Elitepolizisten eines Spezialeinsatzkommandos die Wohnung der Mutter des Angeklagten in einem Mehrfamilienhaus unweit des Tatorts gestürmt und ihn verhaftet. Dorthin war der junge Mann nach der Tat zurückgekehrt – und habe sich völlig normal verhalten, wie Zeugen im Prozess schilderten. „Wir haben gelacht wie am Tag davor.“ Die Bekannten schilderten vor Gericht außerdem, dass man viele Joints geraucht und auch Kokain genommen habe.
Eine Erklärung für das, was am 22. April geschehen war, lieferten die Zeugen genauso wenig wie ein psychiatrischer Sachverständiger. Eine Antwort auf die so drängende Frage nach dem Warum hatte auch der Gutachter nicht. Er vermochte beim Angeklagten eine verminderte Schuldfähigkeit nicht auszuschließen. Der hatte im Prozess geschwiegen und in den Gesprächen mit dem Psychiater auf große Erinnerungslücken verwiesen. Ein anderer Psychologe merkte an, dass er beim Angeklagten keinerlei Betroffenheit zu der Tat habe erkennen können.
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Auch damit sah der Anklagevertreter die Anwendung einer Sonderregelung im Jugendstrafrecht begründet, mehr als zehn Jahre Höchststrafe zu beantragen. Für versuchten Mord und besonders schwere Vergewaltigung forderte Theißen gestern 13 Jahre Gefängnis. Zudem beantragte er eine vorbehaltliche Sicherungsverwahrung – damit könnte es sein, dass der 19-Jährige auch nach Verbüßung der Haft nicht freikäme. Letztlich müsste das ein Gericht gesondert prüfen. Dem schloss sich auch Nebenklage-Vertreter Ulrich Weber an.
Urteilsverkündung im Fall Burgweinting am 15. März
Die Strafverteidiger Helmut Mörtl und Julian Wunderlich hielten dagegen sechs Jahre und eine Sozialtherapie für tat- und schuldangemessen. Die „besondere Ausnahme“ für eine höhere Strafe als zehn Jahre sahen die Juristen nicht. In ihrem Plädoyer zielten sie insbesondere darauf ab, dass die Schuldfähigkeit ihres Mandaten aufgrund des exzessiven Rauschgiftkonsums eindeutig vermindert gewesen sei.
Die Große Jugendkammer des Regensnburger Landgerichts will das Urteil in diesem Fall am 15. März verkünden.
