Mordversuch: Angeklagter von Burgweinting äußerte sich bei Gerichtsgutachter zur Tat

Von André Baumgarten · 31. Januar 2024 um 19:00

Im Prozess um den Mordversuch an einer jungen Frau kommen neue Details ans Licht. Bis zu einem Urteil gegen den 19-jährigen Regensburger auf der Anklagebank dauert es aber noch. Nach einer Pause geht es vor Gericht nun Ende Februar weiter.

Nach dem brutalen Angriff auf eine junge Frau in Burgweinting steht ein 19-Jähriger wegen Vergewaltigung und versuchten Mordes vor Gericht. Der Regensburger soll am 22. April 2023 über das Opfer hergefallen sein und ihr dann mehrfach ein Messer in den Körper gerammt haben. Am Tag nach der Tat wurde er vom SEK in der Wohnung seiner Mutter verhaftet und schwieg seitdem. Auch im Prozess ließ er die Anwälte sprechen. Mit einem Gutachter aber hatte er geredet – dieser Psychologe kam nun zu Wort.

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An jenem Samstagabend soll der 19-Jährige das Opfer laut Anklage für ein vermeintliches Drogengeschäft in ein Waldstück nahe des Hauptzollamts gelockt haben. Messer, Kabelbinder und Klebeband soll er mitgebracht und die junge Frau urplötzlich mit Fäusten attackiert, gefesselt, geknebelt und vergewaltigt haben. Mit heftigen Stichwunden schleppte die 23-Jährige sich später in eine nahe Tankstelle – laut Staatsanwalt Hans-Christopher Theißen soll er zuvor mehrfach auf sie eingestochen und mit einem Stein auf sie eingeschlagen haben.

Zu all dem will der Regensburger keine Erinnerungen haben. „Eine tiefe Betroffenheit für das Geschehene war hier nicht erkennbar“, erklärte Psychologe Andreas Haßkerl gestern im Prozess. Daran, dass er Freunde getroffen habe und ein kurzes Bild, wie er ein Rad schiebt, habe sich der 19-Jährige bei der Untersuchung in der JVA erinnert. Für glaubwürdig erachtete der Gutachter das jedoch nicht, sprach vielmehr von einem „Cut“ im Gespräch, der aufgefallen sei.

Angeklagte will keine Erinnerung hab

Auf intensive Nachfragen von Strafverteidiger Helmut Mörtl ergänzte der Fachmann für Rechtspsychologie, dass die Vorwürfe den jungen Mann aus seiner Sicht auch ohne Erinnerungen „innerlich bewegen müssten“. Laut dem erfahrenen Sachverständigen spreche das für dissoziale Züge bei dem 19-Jährigen.

Das testpsychologische Gutachten habe keine relevanten Störungen in der Psyche ergeben, wie Haßkerl vor Gericht ausführte. Es seien aber Auffälligkeiten zum Vorschein gekommen, die auf antisoziale Persönlichkeitszüge sowie schizotype Charakterzüge wiesen. Relevant seien diese für die Frage der Schuldfähigkeit aber nicht. Hinweise auf eine ADHS-Erkrankung, die in der Aussage eines Freundes als Grund für den Cannabiskonsum genannt worden waren, hatte der Gutachter nicht gefunden. Für die Tat und die Frage nach dem Warum hatte Haßkerl keine Erklärung, wie Mörtl in einer kurzen Stellungnahme sagte.

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Der Prozess gegen den 19-Jährigen vor der Jugendkammer am Landgericht läuft seit Anfang Dezember – ein Grund für den Übergriff auf die junge Frau kam bislang nicht zutage. Fest steht: Vor der Tat war laut Zeugen alles normal, man habe sich die Zeit mit Videospielen und Joints vertrieben. Auch Kokain soll demnach später im Spiel gewesen sein, wovon der Angeklagte aber „mit Abstand am wenigsten“ abgekriegt haben soll. Angehört wurde zuletzt auch der Freund, der damals in der Wohnung in Burgweinting übernachtet hatte. Was er nach anfänglichem Leugnen bei der Kripo ausgesagt hatte, wiederholte er: Der Angeklagte sei einige Zeit weg gewesen, völlig normal zurückgekehrt und nach etwas Zocken am Handy eingeschlafen.

Freundin des 19-Jährigen sagte aus

Die aktuelle Freundin des Angeklagten, mit der er nur Wochen vor der Tat zusammengekommen sein soll, sagte auf Antrag von Strafverteidiger Mörtl gestern nicht öffentlich aus. Bis in diesem Fall ein Urteil fällt, dürfte es ohnehin dauern – die Jugendkammer plant derzeit mit zehn weiteren Verhandlungsterminen ab dem 21. Februar. Dem 19-Jährigen drohen bei einer Verurteilung trotz Jugendstrafrechts bis zu 15 Jahre Gefängnis. Drei Mordmerkmale stehen laut Hinweis des Gerichts im Raum.