Mit Geschenken gefügig gemacht: Fast acht Jahre Haft für Kinderschänder in Regensburg

Für 35 Missbrauchstaten in den Landkreisen Regensburg, Kelheim und Schwandorf wird ein 24-Jähriger hart bestraft. Alle Opfer stammen aus dem nahen Umfeld des Mannes aus Neutraubling. Im Prozess zeigte sich der Pädophile reuig, will Verantwortung übernehmen und sich therapieren lassen.
Mit Geschenken und Drohungen hat ein 24-Jähriger die Opfer gefügig gemacht. Vier Jungen aus dem Raum Regensburg, Kelheim und Schwandorf, ausnahmslos aus seinem Umfeld, hat der Mann aus Neutraubling missbraucht. Die Jugendkammer am Regensburger Landgericht hat ein klares Urteil gegen den Pädophilen gefällt. Es gewährte ihm viel Zeit, um seinem Wunsch – Therapien, „die ich brauche“ – zu entsprechen.
Die Taten, die Ermittler und die Bamberger Generalstaatsanwaltschaft dem 24-Jährigen anlasteten, liegen teils Jahre zurück. Etwa ab Frühjahr 2021 bis zu seiner Verhaftung im Juli vergangenen Jahres verging sich der Mann bei zahllosen Gelegenheiten an den Jungs. Teilweise hatte er davon sogar Videos und auch Fotos gemacht, die ihm im Prozess nun auf die Füße fielen.
Opfern bleiben Aussagen vor Gericht erspart
Entgegen der Anklage wurden nur die Vorfälle mit drei zur Tatzeit sieben bis zwölf Jahre alten Kindern verurteilt. Ein Punkt um Fotos von und mit einem Jugendlichen wurde im Prozess eingestellt – letztlich wäre das für die Strafe nicht erheblich ins Gewicht gefallen. Aussagen musste nach einem umfassenden Geständnis des 24-Jährigen keines der Opfer vor Gericht. Er habe die Folgen seiner Taten „zu spät erkannt“, räumte dieser in seinem letzten Wort nochmals ein.
Fakt ist: Die Menschen aus seinem erweiterten familiären Umfeld und das in ihn gesetzte Vertrauen nutzte der 24-Jährige zur eigenen Befriedigung schamlos aus. Kinderzimmer wie auch seine Wohnungen im Landkreis Regensburg machte er so zu Tatorten schwersten sexuellen Missbrauchs. Zwei seiner Opfer leben in den Landkreisen Schwandorf und Kelheim. Damit sie schweigen, machte er ihnen „viele Geschenke und auch werthaltige Geschenke“, stellte Vorsitzender Richter Schirmbeck fest.
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Allerdings schreckte der Angeklagte auch vor Drohungen nicht zurück: Er setzte die Jungs unter Druck, dass er ins Gefängnis müsse, wenn rauskäme, was passiert. Sogar finanzielle Unterstützung für die Mutter eines Opfers stellte er infrage. Die ginge dann nämlich nicht weiter. Das wertete die Jugendkammer auch alles zu seinen Lasten. Zudem fiel schwer ins Gewicht, dass der 24-Jährige während der Taten von 2021 bis 2025 zweimal – in Kelheim und auch in Regensburg – wegen Herstellens von Jugendpornografie vor Gericht stand und verurteilt wurde.

Klare Position bezog das Landgericht zur „nicht ganz einfachen“ Frage, ob der zur Tatzeit teils Heranwachsende womöglich nach Jugendstrafrecht verurteilt werden sollte, wie es Verteidiger Matthias Trepesch gefordert hatte. „Die Taten sprechen eher dafür, dass er sich wie ein Erwachsener verhalten hat und so auch zu bestrafen ist“, betonte Schirmbeck. Sogenannte Reifeverzögerungen, die maßgeblich für eine Anwendung des auf Erziehungsgedanken angelegten und milderen Rechts gesprochen hätten, sah die Jugendkammer nicht. Die Taten gingen zweifelsohne auf die von einem Gutachter attestierte Pädophilie des Mannes zurück und seien außerdem eben „keine jugendtypischen Verfehlungen“.
Zu Gunsten des Mannes wertete das Gericht sein Geständnis, „das freiwillig, umfassend und sehr werthaltig“ war, so Schirmbeck. Direkt zu Prozessstart hatte der Mann reinen Tisch gemacht und den Opfern damit die belastende Aussage erspart – ein „maßgeblicher Pluspunkt“. Auch die umfassende Entschuldigung und die Tatsache, dass sich der 24-Jährige in U-Haft mit Triebhemmern behandeln lasse, wurde letzten Endes berücksichtigt.
Sicherungsverwahrung wird nicht angeordnet
Sieben Jahre und zehn Monate Gesamtstrafe lautete das Urteil gegen den Mann aus Neutraubling wegen 35 Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Herstellen von Kinderpornografie. An ein Opfer muss er 10 000 Euro zahlen; er erkannte alle weiteren Forderungen gleich an. Man sei davon überzeugt, so die Richter, „dass der Angeklagte eine Therapie machen muss und auch machen will“. Pädophil bleibe er, aber es sei „lernbar, damit umzugehen“. Sicherungsverwahrung, die in dem Fall im Raum stand, lehnte die Kammer ab – die formalen Voraussetzungen dafür fehlten.