Neutraublinger ist nicht gefährlich genug

Von André Baumgarten · 27. Juli 2026 um 19:00

Nach einem spektakulären SEK-Einsatz im Sommer 2025: Psychisch kranker Mann aus Neutraubling muss nicht in die Psychiatrie. So begründet das Landgericht in Regensburg die Entscheidung.

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Mitte Juli 2025 hat ein 52-Jähriger in Neutraubling über Stunden für einen Belagerungszustand gesorgt. Dieser endete erst mit dem spektakulären Einsatz von Elitepolizisten – denen sich der Mann ergab. Schlüssel zur Wohnung hatte er zuvor aus dem Fenster geworfen. Für das, was an jenem Freitag geschah, sollte der Beschuldigte in die Psychiatrie. Das Regensburger Landgericht lehnte das aber ab – der Neutraublinger verließ das Justizgebäude als freier Mann.

„Wir haben Angst“, hat eine Zeugin im Prozess gesagt. „Der will uns umbringen.“ Zu einer Nachbarin hatte der 52-Jährige damals vom Fenster aus gesagt, sie gehöre erschossen. Auf Nachfrage, wen er umbringen wolle, antwortete er: „Na Dich.“ Vor sich auf das Fensterbrett soll der Mann ein Messer gelegt haben, dazu Flaschen voll mit gelblich-grüner Flüssigkeit, die wie Benzin aussah. Tatsächlich, so das Ergebnis einer Untersuchung, war es wohl Urin. Daraufhin war einst der Groß-Einsatz der Polizei angelaufen.

Schuldunfähig für die Tat vom Juli

Ein Unbekannter ist der leicht untersetzte Mann mit dunklen Locken nicht. Seit Jahren ist bekannt, dass er paranoid schizophren ist und unter wahnhaften Beeinträchtigungen leidet. „Seit bald 30 Jahren“, wie es Vorsitzender Richter Dr. Guth auf den Punkt brachte, seien erhebliche Denkstörungen attestiert – von denen sich das Gericht auch in der Hauptverhandlung habe überzeugen können. Er sei schuldunfähig und die Krankheit sei die Ursache für die Tat.

Die von der Staatsanwaltschaft beantragte Unterbringung in der Psychiatrie lehnte des Gericht ab – eine schwierige Entscheidung, wie die Richter betonten: Es sei um die Frage gegangen, was eine Gesellschaft mit erkennbar kranken und potenziell gefährlichen Menschen mache. Bei dem Beschuldigten aus Neutraubling sei das „eine Gratwanderung“, wie Dr. Guth in der Begründung sagte. Denn es gehe „nicht um allgemeine Wahrscheinlichkeitswerte“ für zukünftig zu erwartende schwere Straftaten, „sondern um ganz individuelle“. Damit folgte man dem Antrag von Strafverteidiger Marius Hoser.

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Der 52-Jährige sei, abgesehen von der „leichten Bedrohung“ nun, noch nie durch körperliche Übergriffe aufgefallen. In mehr als 20 Jahren sei es nie zu Gewalttaten gekommen. Letztlich sei er im „Wahnsystem“ gefangen, das sich aber nicht gegen Personen richte. Lediglich gegen „die Zwillinge“ oben im Haus, von denen er öfters sprach, die es aber nicht gibt. Denen wolle er zwar mit „ausgeprägten Gewaltphantasien“ begegnen, ohne die aber konkret zu planen.

Keine Fremdgefährung zu erkennen

Man dürfte jemanden nur einsperren, um die Gesellschaft vor potenzieller Gefahr zu schützen. Diese sei bei dem 52-Jährigen nicht gegeben. Laut Gutachter gehe von dem Mann nicht mehr als eine latente Gefahr aus. Eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades für schwere Straftaten, die für eine Einweisung nötig wäre, liege gerade nicht vor, erläuterte Dr. Guth. Eine Fremdgefährdung gebe es auch nicht.