Taten in Regensburg, Kelheim und Schwandorf: Neun Jahre Haft für Kinderschänder?

Ein 23-Jähriger aus Neutraubling (Landkreis Regensburg) vergeht sich über vier Jahre hinweg an Opfern aus seinem direkten Umfeld. Mit Geschenken und Geld macht er sie gefügig. Vor dem Landgericht Regensburg bittet er im letzten Wort um Entschuldigung und will Therapien, „die ich brauche“.
Neun Jahre Haft hat gestern die Generalstaatsanwaltschaft für einen 23-Jährigen aus Neutraubling gefordert. Der Mann soll sich laut Anklage in 50 Fällen an Jungs vergangen haben, deren kindliches Vertrauen er sich mit Lego, Spielekonsolen oder Bargeld erkaufte. So hatte es sein Anwalt zu Prozessbeginn für ihn eingeräumt. Im Plädoyer sah er aber eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht – und plädierte auf die Hälfte das Antrags der Anklage, ehe der Angeklagte sich persönlich zu Wort meldete.
Drei Kinder und ein Jugendlicher wurden laut den Ermittlern zu Opfern des jungen Mannes. Von Anfang 2021 bis ganz kurz vor seiner Verhaftung vor fast genau einem Jahr nutzte er demnach zahllose Gelegenheiten, um die Minderjährigen aus dem eigenen familiären Umfeld und Bekanntenkreis schwer zu missbrauchen. Zu Tatorten seien demnach die eigenen Wohnungen, die seiner Mutter und die Kinderzimmer der Geschädigten geworden. So wurde es wohl aus Fotos und Videos auf dem Handy rekonstruiert.
Pädophiler „erkaufte“ sich das Schweigen der Opfer
Quer durch die Oberpfalz und Niederbayern – im Raum Regensburg, Schwandorf und auch Kelheim – erschlich sich der 23-Jährige laut seinem Geständnis das Vertrauen der Jungen und nutzte es aus. Das Schweigen „erkaufte“ sich der pädophile Mann von den Opfern demnach durch großzügige Geschenke. Einem bot er gar an, ihm einen hohen fünfstelligen Eurobetrag zu bezahlen sowie den Führerschein und später ein Auto zu kaufen.
Einzig die Vielzahl der Fälle, nämlich 50-facher schwerer sexueller Missbrauch, relativierte sein Anwalt in der Einlassung Anfang Juli leicht. Damit solle nichts beschönigt werden, aber das wären eben „seine Erinnerungen“, so Verteidiger Matthias Trepesch aus München. Dass sein Mandant gestehen werde, war bereits im Vorfeld kommuniziert worden – Aussagen der Opfer vor der zweiten Jugendkammer des Landgerichts in Regensburg sollten ihnen also von Anfang an erspart bleiben.
Auf zwei für den wohl einschlägig vorbestraften Angeklagten wichtigen Fragen lag im Prozess der Fokus: Gilt für ihn, aufgrund des Alters zur Tatzeit, Jugend- oder doch Erwachsenenstrafrecht? Der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft in Bamberg beantragte letzteres: Eine Gesamtstrafe von neun Jahren sah er im gestrigen Plädoyer als tat- und auch schuldangemessen. Dem schloss sich schließlich der Vertreter der Nebenklage auch vollumfänglich an.
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Der Anwalt forderte eine Verurteilung zu einer Jugendstrafe von viereinhalb Jahren. Sollte die Jugendkammer um Vorsitzenden Richter Schirmbeck dem nicht folgen und Erwachsenenstrafrecht wählen, sei hilfsweise eine Strafe von sechs Jahren und neun Monaten ausreichend. „Er wird sich dem stellen und will Verantwortung übernehmen.“ Die vorbehaltliche Sicherungsverwahrung, der zweite wichtige Punkt im Verfahren, die vom Regensburger Landgericht im Vorfeld mit einem Hinweis ins Spiel gebracht worden war, beantragte der Anklagevertreter nicht.
Reue: Mann hat Folgen seiner Taten „zu spät erkannt“
Im letzten Wort, das immer dem Angeklagten zusteht, entschuldigte sich der 23-Jährige bei seinen Opfern. Er habe sich lang „geweigert, sich der Wahrheit zu stellen“ und habe die Folgen seiner Taten „zu spät erkannt“. Elf Monate in Untersuchungshaft hätten ihn erkennen lassen, wie falsch sein Verhalten gewesen sei. „Ich werde alles in meiner Macht stehende tun, die Therapien zu bekommen, die ich brauche“, sagte der Mann aus Neutraubling.
Am 28. Juli soll das Urteil der Jugendkammer dann verkündet werden.