Falsche Aussage: Landgerichtspräsident in Regensburg gewährt seltene dritte Bewährung

Mit gutem Beispiel voran: Chef-Jurist Alfred Huber übernimmt als Vorsitzender freiwillig eine eigene Berufungskammer und fällt eine nicht alltägliche Entscheidung. 25-Euro-Raten sollen einen 40-Jährigen für 20 Monate daran erinnern, „was für ein Glück“ er hatte. Der hatte einem Schläger nämlich ein falsches Alibi gegeben.
Immer mehr und immer komplexere Strafprozesse fordern die Justiz – auch Regensburg ächzt seit Jahren unter der „prekären“ Belastung von Richterinnen und Richtern. Mehrere Strafkammern meldeten Überlastung, Fälle häuften sich an und das Landgericht reagierte: Verfahren wurden auf andere Kammern umverteilt, Zuständigkeiten neu geregelt, aber mit demselben Personal.
Landgerichtspräsident Alfred Huber geht mit besonderem Beispiel voran – auch er verhandelt wieder selbst, hat freiwillig den Vorsitz einer Berufungskammer übernommen. Und da gab es gleich etwas, was es laut Huber „nicht öfter als einmal im Jahr gibt“: eine dritte Bewährung für einen 40-Jährigen, der vor Gericht für einen flüchtigen Bekannten log, der seine Partnerin übel geschlagen hatte.
Falschaussage vom Schläger „eingeredet“ bekommen?
Die Regensburger Staatsanwaltschaft hatte den Mann angeklagt, weil er 2024 dem Schläger ein falsches Alibi gegeben hatte. Der habe auf ihn „eingeredet“, er solle doch seine Aussage machen, versuchte sich der 40-Jährige in einer Erklärung. Dann vor Gericht auszusagen, er habe sich mit diesem am besagten Tag zu einer bestimmten Zeit getroffen, „war einfach nur dumm“, räumte er klar ein.
Im zweiten Anlauf seiner Berufung gegen das Urteil wegen uneidlicher Falschaussage sowie versuchter Strafvereitelung landete der Mann schließlich bei der elften Strafkammer und Landgerichtspräsident Huber. Üblicherweise übt sich die Justiz bei solchen Straftaten in wenig Zurückhaltung. Weil Richter in Prozessen darauf „angewiesen sind, dass wir Zeugen haben, die die Wahrheit sagen“, so Huber. Einen „sehr sehr unschönen Angriff auf den Rechtsstaat“ nannte der erfahrene Jurist es.

Gegen den Angeklagten sprach eine Vielzahl von Straftaten, die er seit frühester Jugend anhäufte: Von Drogendelikten und schwerem Diebstahl, über gefährliche Körperverletzungen, Beleidigung, Bedrohung und Misshandlung von Schutzbefohlenen bis hin zum Fahren ohne Fahrerlaubnis. Zwei offene Bewährungen liefen zum Zeitpunkt der besagten Falschaussage, um die es jetzt ging, noch. Der Fall des Mannes, der ohne Übertreibung „keine glorreiche Vergangenheit“ mitbrachte, war dennoch anders.
Zehn Jahre waren seit seiner letzten massiven Straftat vergangen. Seit der Geburt seiner Tochter hatte er sein Leben neu geordnet, sich aktiv selbst Hilfe gesucht und angenommen. Ihn da jetzt herauszureißen, wäre „kein Gefallen für die Gesellschaft“, wie die Anwältin betonte. Die Anklage hatte gegen eine dritte Bewährung plädiert und ein Jahr Gefängnis gefordert. Es wäre trotz der „bemerkenswerten Bemühungen“ dem Bürger nicht vermittelbar, sagte sie.
Sieben Monate für falsche Aussage vor Gericht
Das Regensburger Landgericht sah es anders: Am Ende gab es sieben Monate auf Bewährung für den Mann, weil er eine Krise im Jahr 2024 alleine bewältigte, um Unterstützung bat, was Landgerichtspräsident Huber ganz gewichtig zu dessen Gunsten wertete. Er sehe daher auch die „überwiegende Chance“, dass der Angeklagte sich „künftig straffrei halte“. Zudem muss er 500 Euro in klitzekleinen monatlichen Raten zahlen, um ihn zu erinnern, „was für ein Glück“ er hatte – daraus machte Huber gar keinen Hehl.
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Dass ein Landgerichtspräsident persönlich verhandelt, ist nicht üblich, wie ein Blick an andere Gerichte zeigt. Huber tut es aus freien Stücken, wie Pressesprecher Oliver Wagner bestätigte. Dem Präsidenten eines Landgerichts könne keine Kammer zugewiesen werden. Er bestimme selbst, welche richterlichen Aufgaben er wahrnimmt, könne sich aber einer Kammer als Vorsitzender anschließen.
Ob das Beispiel aus Regensburg womöglich Schule macht, wird sich zeigen müssen. Ebenso, ob die höchst angespannte Situation sich so langfristig lösen lässt. Huber selbst setzt hier mehr auf eine Reform der Strafprozessordnung, ohne Beschuldigtenrechte zu beschneiden.