Prozess: Für Mord an einem Mörder gibt es in Regensburg das zweite Mal lebenslänglich

Von André Baumgarten · 20. Juli 2026 um 14:55

Eklat bei Urteilsverkündung: 43-Jähriger, der für „seine Zechprellerei“ beim Tätowierer im Gefängnis tötete, verließ des Regensburger Landgericht, ehe der Schuldspruch begründet war. Wegen ein paar Packungen Tabak und wohl 400 Euro trat er einen anderen Lebenslänglichen „ins Koma“ – der starb 503 Tage nach der Tat.

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Mord an einem Mörder: Um eine offene Forderung für ein Tattoo loszuwerden, hat ein 43-Jähriger in der JVA Straubing einen Mithäftling aus Habgier ermordet. Das Schwurgericht in Regensburg hat zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Bemerkenswert: Der Mann sitzt bereits für einen Mordversuch an seiner Ex. Eine theoretisch mögliche Entlassung auf Bewährung im Jahr 2037 ist damit vom Tisch – denn Alban H. muss dann sein zweites lebenslänglich absitzen. Rechnerisch wäre er über 70, wenn er überhaupt je wieder freikommt.

So früh der Mann – diesmal im grauen Sakko, mit weit hinunter aufgeknöpftem, weißen Hemd – kam, so früh verließ er den Sitzungssaal wieder. Nach Verkündung des Urteils unterbrach er Vorsitzenden Richter Polnik: Man würde „einfach Menschen verurteilen“ und vertue die Chance, „etwas richtig zu machen“. Zumal „ihr immer noch Täterland seid“, wie er betonte. Worauf genau er das bezog, blieb offen. Die vier Polizisten, die H. zum Prozess begleiteten, führten ihn auf eigenen Wunsch wieder ab. Bei der Begründung war er schon wieder auf dem Weg ins Gefängnis.

Richter: Tat dank „objektiver Beweise rekonstruierbar“

Dass die Beweisführung gegen ihn nur vom Hörensage herrühre, hatte der 43-Jährige kritisiert. Dem widersprach Polnik deutlich: Was Alban H. Mitte Dezember 2024 in der JVA tat, um „seine Zechprellerei“ zu vertuschen, sei anhand „objektiver Beweise rekonstruierbar“. Überwachungskameras in dem Hochsicherheitsgefängnis zeigten nicht nur die „sieben Sondierungsgänge des Angeklagten“ vor Haftzelle 215 des Opfers, sondern belegten, was binnen kürzester Zeit im Inneren passierte. Flattern der Zellentür, 18 Sekunden nachdem H. sie hinter sich schloss, seien die Attacke mit Fußkicks gegen den Kopf, so das Schwurgericht.

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DNA des Opfers am Schuh des 43-Jährigen, Erkenntnisse von Rechtsmedizinern und die Blutspurenanalyse ließen keinen anderen Schluss zu: Alban H. habe das Opfer gezielt abgepasst, um es zu töten. „Die Tat des Angeklagten war geplant und von äußerster Brutalität geprägt.“ Eine harmlose Frage dürfte demnach der Beginn gewesen sein. Dem folgten zwei Faustschläge, durch die der andere zu Boden ging und danach zwei wuchtige Tritte gegen den Kopf, durch die der Mithäftling „ins Koma befördert wurde“. Dieser Ablauf sei „in allen wesentlichen Punkten objektiv erwiesen“, so Polnik deutlich.

Seine Akte auf einem Laptop – so bereitete sich Alban H. (2.v.re.) auf seinen Prozess vor dem Landgericht in Regensburg vor. - Foto: Baumgarten

Es ist nicht das erste Urteil eines Schwurgericht gegen H. Der Mann kassierte bereits 2023 für den versuchten Mord an seiner Ex in München lebenslänglich. Heimtückisch rammte er im Stadtteil Moosach ihr 15 Mal ein Messer in den Hals und Körper, weil sie sich von ihm getrennt hatte. Die Frau überlebt nur, weil Augenzeugen sie geistesgegenwärtig selbst mit dem Auto in eine Klinik fuhren – sonst wäre sie laut Rechtsmedizinern verblutet. Bis zuletzt bestritt er die Tat; auch Reue zeigte keine.

Die Tat des Angeklagten war geplant und von äußerster Brutalität geprägt.Schwurgerichtsvorsitzender Polnik im Urteil

Im aktuellen Fall scheint das fast genauso zu sein: Seelenruhig verließ der 43-Jährige am 15. Dezember 2024 um genau 9 Uhr und 50 Sekunden – so belegen es die Zeitstempel der Videos aus dem Gefängnis – die Zelle des anderen und schloss die Tür hinter sich. Exakt 28 Sekunden dauerte der Angriff laut Gericht. Einen Streit kann es daher nicht gegeben haben. Vielmehr sei der Mann sofort zur Tat geschritten. Das Opfer kam danach nie wieder zu Bewusstsein und starb Anfang Mai diesen Jahres an den Folgen massivster Kopfverletzungen.

Tattoo „Traue keinem“ kostet Neonazi letztlich das Leben

Auch das Opfer selbst war alles andere als ein Unbekannter: Es handelte sich nach Recherchen der Mediengruppe Bayern um einen bekennenden Neonazi. Der hatte aus Fremdenhass vor 16 Jahren am Leipziger Hauptbahnhof einen Iraker erstochen und war dafür zu lebenslange Haft verurteilt worden. Die damals ebenfalls angeordnete Sicherungsverwahrung verbüßte er dann in Niederbayern.

Sein verbotenes Tattoo in Alban H.s Nacken (zwei ineinandergreifende Hände, von denen ein Daumen eine zubeißende Schlange zeigt) mit dem Schriftzug „TRUST NONE“ (Traue keinem) hat ihn letztlich das Leben gekostet – exakt 503 Tage nach der blutige Attacke in der Straubinger JVA, die nun in Regensburg juristisch aufgerollt wurde. Dass der Mann wie in früheren Verfahren gegen das Urteil in Revision geht, gilt als sicher.