Kopfschütteln, Lachen und eine Spuckattacke: IS-Terrorist zeigt keinerlei Reue

Von André Baumgarten · 13. Juli 2026 um 18:40

Sie haben zwei junge Jesidinnen versklavt, gequält und vergewaltigt: Terror-Paar aus Regensburg und Roth holt seine düstere Vergangenheit ein. „Selbst Hunde hatten höheren Stellenwert“, sagt ein Opfer. Mit dem ersten Völkermord-Urteil haben Richter am Oberlandesgericht nun dem Leid der jesidischen Opfer „Geltung verschafft“.

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Ihre „ganze Kindheit war nur Leid“, sagt ein Opfer im Zeugenstand aus, „selbst Hunde hatten einen höheren Stellenwert“. Womit sich das Oberlandesgericht in München 60 Wochen lang beschäftigt hat, trage hoffentlich zur „historischen Aufklärung“ bei, welche Gräueltaten der Islamische Staat an Jesiden begangen hat. Im Mittelpunkt: Twana H., ein 2019 bereits verurteilter Salafist, und Terror-Braut Asia R. Er wurde in Roth bei Nürnberg gefasst, sie hatte sich in Regensburg versteckt. Nun ist ein erster Schlussstrich gezogen.

Als der Angeklagte gestern in den hermetisch abgeriegelten Saal ins neue Münchener Strafjustizzentrum hineingeführt wird, bricht die junge Frau ihm gegenüber in Tränen aus. Sie ist persönlich erschienen, wird – begleitet von einem strikten Foto- und Filmverbot – neben ihrer Anwältin geführt. Zeugenschutz und Personenschützer vom Bundeskriminalamt fallen als Stichworte am Rande. Nur wenig später steht das Urteil fest: Eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt der achte Strafsenat gegen den 45-Jährigen. Die besondere Schwere der Schuld, wie die Generalbundesanwaltschaft beantragt hatte, stellen die Richter nicht fest.

Terror-Braut in Asylheim in Regensburg verhaftet

Die zierliche Frau im rotbraunen Hoodie, die neben dem IS-Kämpfer auf der Anklagebank sitzt, muss neuneinhalb Jahre in Haft. Bei ihr wendet das Gericht jedoch Jugendstrafrecht an, so wie es die Strafverteidiger Shervin Ameri und Philipp Janson beantragt hatten. Zu Gunsten der 30-Jährigen wertet der Senat auch ihre Entschuldigung bei der Nebenklägerin, die jahrelang versklavt worden war. Zur höchstmöglichen Strafe fehlen sechs Monate – ganz bewusst, wie Vorsitzender Richter Dr. Philipp Stoll hier betont.

Rückblick: Im April 2024 rückten Spezialkräfte in einer Asylunterkunft im Norden Regensburgs und in Roth an, um Asia R. und Twana H. zu verhaften. Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit liegt dem da bereits getrennten Paar irakischer Herkunft zur Last. Was zwei jesidische Mädchen, damals gerade sechs bzw. sieben und 12 Jahre alt, bei ihnen erleben muss, ist kaum zu ertragen. Es geht um Versklavung, um Ausbeutung, Misshandlung und sogar Vergewaltigung der beiden Kinder.

Der Terror-Braut von Regensburg auf dem Weg zu ihrem Platz. - Foto: Baumgarten
Am letzten Prozesstag wirkte die Stimmung fast gelöst; im Bild einer der Verteidiger mit der Vertreterin der Generalbundesanwaltschaft (re.) - Foto: Baumgarten
Twana H. versteckte sich hinter einem Blatt Papier. - Foto: Baumgarten

Als Details ihres Martyriums in der Urteilsbegründung anklingen, rinnen der mittlerweile zur jungen Frau herangewachsenen Nebenklägerin erneut die Tränen. Sie hatte tagelang im Prozess gegen ihre beiden Peiniger ausgesagt. Auch über die viel jüngere, zweite Sklavin, die bei H. und R. lebte. Von ihr hatte jede Spur gefehlt – bis zuletzt klar wurde, dass sie doch noch am Leben ist und vermutlich in Nordsyrien lebt. Von ihr gab es lediglich ein Videotelefonat, in dem sie etwas davon preisgab, was ihr seit der frühesten Kindheit widerfahren war. Angehörige hatten das aufgezeichnet, vor Gericht ausgesagt hatte sie niemals.

Es gibt kein Wort, um zu beschreiben, wie sehr mir das alles leidtut. Ich gebe mir große Schuld, weil ich damals nichts dagegen machen konnte und wollte.Nur die Angeklagte Asia R. zeigte Reue für ihre Taten

Welche Ziele der IS – „nicht irgendeine, sondern eine religiös fundierte und besonders mächtige terroristische Vereinigung“, mit den Gräueltaten an den Jesiden (eine bis 2014 im Nordirak lebende Glaubensgemeinschaft) verfolgte, ist beim jüngeren Opfer des Terror-Paars aufgegangen. Die Mädchen wurden geschändet, weil sie dann aus ihrer Gemeinschaft verstoßen werden. Es ging um Vernichtung eines Volkes, so Stoll weiter, was die beiden Angeklagten mitgetragen haben.

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Doch der 40-Jährige und die 15 Jahre alte Frau seien nicht stellvertretend für die Gräuel des IS, sondern „ausschließlich für ihre eigenen Taten verurteilt“. Sie hätten selbst „schwerste Verbrechen“ begangen, die erst im Verfahren gegen eine IS-Rückkehrerin aus München in deren Prozess ans Licht kamen. Aufzuarbeiten, was sich in dem „Haus aus Lehm am Rande der syrischen Wüste“ abgespielt hatte, sei nach dem Weltrechtsprinzip auch Aufgabe deutscher Strafjustiz – insbesondere, weil Völkerrecht mit Blick auf aktuelle Kriege und Krisen „einen sehr schweren Stand“ habe.

Opfer leiden bis heute massiv unter den Folgen

Von Sommer 2017 bis November 2017 hatten die nun Verurteilten im IS-Herrschaftsgebiet gelebt. Die jüngere Sklavin war ein Brautgeschenk, dass die 30-Jährige sich gewünscht hatte. Sie und auch das zweite Mädchen mussten zum Islam konvertieren, fünfmal täglich beten, wurden gequält und brutal missbraucht. Twana H. verging sich an den beiden Mädchen seine Frau schminkte eins von ihnen sogar eigens dafür. Die Folgen wirken bis heute massiv nach, wie Richter Dr. Stoll sagte.

Die Angeklagte wurde unter strengen Sicherheitsvorkehrungen in den Sitzungssaal geführt. - Foto: Baumgarten

Der 45-Jährige, der immer wieder kopfschüttelnd das Urteil verfolgte, wirkte wie den gesamten Prozess über unbeeindruckt. Reue oder gar Schuldeinsicht scheinen ihm bis heute fremd zu sein. Schon im Prozess war er mit völlig deplatzierten Wortmeldungen aufgefallen. Ganz im Gegensatz zu der Mitangeklagten – sie hatte sich nach der Aussage der Nebenklägerin entschuldigt, scheint sie mit dem IS und dem Vater ihrer Kinder gebrochen zu haben.

Sie sagte einem psychiatrischen Gutachter, dass seine Taten „eklig, grausam und unmenschlich“ waren. Als er um 11.18 Uhr aufsteht und ohne sich auf ihr Rufen umzudrehen geht, spuckt sie ihm nach. Die Strafverteidiger Ameri und Janson zeigten sich zufrieden mit dem Ergebnis. Die Anwälte von Twana H. zogen sich nach dem Urteil mit ihrem Mandanten zurück – zur Frage, ob man in Revision gehen werde, hieß es von Peter Ewald und Martin Kämpf nur: „Kein Kommentar“.