Vorfall in JVA Straubing: Mord an einem Mörder wird in Regensburg vor Gericht aufgerollt

Von André Baumgarten · 29. Juni 2026 um 17:57

Wuchtige Tritte auf den Kopf: Blutige Attacke in der JVA Straubing wird in Regensburg aufgerollt. Videos der Gefängnisgänge und Aussagen von Mithäftlingen belasten Alban H. offenbar schwer. Mutmaßliches Opfer war ein zu lebenslänglich verurteilter Neonazi aus Sachsen.

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Für Mord an einem Mörder muss sich seit Montag ein 43-Jähriger vor dem Regensburger Schwurgericht verantworten. Zu dem, was am 15. Dezember 2024 in einer Zelle der JVA in Straubing geschah, will sich Alban H. zumindest vorerst nicht äußern. Fragen, die der für den Mordversuch an seiner Ex schon einmal zu lebenslang verurteilte Mann stellte, lassen den Schluss zu, er fühlt sich zu unrecht auf der Anklagebank. Videos und Aussagen von Mithäftlingen zeichnen aber wohl ein anderes Bild.

Der Fall ist in mehrerlei Hinsicht besonders. Nicht nur, weil Angeklagter wie auch mutmaßliches Opfer für viele Schlagzeilen sorgten: Der eine stach im März 2021 seine Ex wegen der Trennung brutal nieder, der andere war ein Neonazi, der 2010 aus Fremdenhass einen jungen Iraker in Leipzig ermordete. Sie kassierten beide lebenslänglich für ihre Taten – im Hochsicherheitsgefängnis in Straubing, wo der Deutsche seine Sicherungsverwahrung verbüßte, kreuzten sich dann die Weg im Vollzug.

Geschädigter wacht nicht mehr aus dem Koma auf

Und genau hier soll auch das Tattoo „Trust none“ (Traue keinem) entstanden sein, das der Neonazi dem Albaner gestochen haben soll. Darüber, so die Staatsanwaltschaft, entbrannte wohl Streit. Denn 400 Euro und sieben Packungen Tabak soll der Angeklagte nie bezahlt haben, sagte ein Mitgefangener einem anderen, der nun vor Gericht aussagen musste. Formell steht versuchter Mord aus Habgier in der Anklage – weil das mutmaßlich Opfer aber 503 Tage nach der Attacke in der Zelle starb, geht es für Alban H. nun um eine Verurteilung wegen vollendeten Mordes, wie das Schwurgericht gleich zu Beginn sagte.

Der schmal, aber sportlich gebaute 43-Jährige wirkt an Tag eins locker und gelöst, lacht viel auf dem Flur und im Gerichtssaal. Im weißen, gepunkten Hemd mit grauer Stoffhose und Turnschuhen erscheint er vollständig gesichert mit zwei Polizeibeamten. Seine Rechte glaubt er gut zu kennen, beharrt später darauf, dass Bauchgurt und Handfesseln ihn zu sehr einengen. „Das muss nicht sein, ich bin ja kein Tier“, sagt er. Im Laptop vor sich hat er offenbar die Akte seines Falls.

Nicht nur Verteidiger Felix Dimpfl aus Augsburg (li.), sondern auch der Angeklagte (Mitte) selbst stellt Fragen an die Zeugen – oder versucht sich daran. - Foto: Baumgarten

Denn nicht nur Verteidiger Felix Dimpfl aus Augsburg, der ihn im Montag gestarteten Prozess vertritt, sondern auch H. selbst stellt Fragen und zitiert aus Aussagen bei der Kripo. Obgleich er fast geübt wirkt, verzettelt er sich jedoch schnell im Kleinklein der Juristerei. Die Fragen sind teilweise mehr Meinungsäußerung, Aussagen von Zeugen will er diskutieren. Wobei aber eines absolut klar wird: In einer JVA wird viel geredet, jeder weiß etwas und erzählt.

Und das trifft auch auf das zu, was der Angeklagte direkt nach der Tat in der Zelle einem Häftling gesagt haben soll: „Ich glaub ,ich hab den jetzt umgebracht.“ Weil der andere „so das Zucken angefangen“ habe. Das berichteten zwei Justizbeamte aus dem Gespräch mit eben jenem Gefangenen. Und die Angehörigen der Sicherungsgruppe waren es auch, die die Videoüberwachung auf allen Gängen in der JVA in Straubing auswerten.

Familienangehörige verfolgen den Prozess mit

Mit dem klaren Ergebnis: Um Punkt 9 Uhr und 15 Sekunden betritt Alban H. Zelle 215 in Haus 2 – und verlässt sie 37 Sekunden danach wieder. Bereits um 9.04 Uhr wird dann röchelnd und zuckend das mutmaßliche Opfer mit schweren Verletzung in einer riesigen Blutlache in seiner eigenen Zelle entdeckt. Details dieser Schilderungen von Augenzeugen verfolgt auch ein naher Angehöriger des Toten persönlich als Zuhörer mit. Er soll wie schon die Mutter als Nebenkläger im Prozess zugelassen werden.

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Ob die Mitte Dezember 2024 zugefügten Verletzungen letztlich todesursächlich waren, will Verteidiger Dimpfl genau eruiert sehen. Vorsitzender Richter Polnik sagte zu, den Chef der Rechtsmedizin in Erlangen am kommenden Freitag genau zu befragen. Auch der Notarzt, der einst in die Straubinger JVA anrückte, soll deshalb aussagen. Der Anwalt habe doch einige Fragen zu „bösen Gerüchten“, die er aus dessen Formulierungen in den Akten ziehe.

Vorerst will das Schwurgericht noch eine Vielzahl an Zeugen und auch verschiedene Sachverständige anhören. Ein Urteil im Prozess um den Mord an einem Mörder soll voraussichtlich Ende Juli fallen.