Streit um unbezahltes Tattoo: Tod hinter Gittern kommt in Regensburg vor Gericht

Von André Baumgarten · 23. Juni 2026 um 18:00

Ein Häftling (43) soll einen wegen Mordes verurteilten Neonazi in der JVA in Straubing erschlagen haben. Beide Männer haben eine sehr dunkle Vergangenheit; einem droht nur etwas ganz Seltenes: Er könnte vom Landgericht in Regensburg sein zweites „lebenslänglich“ kassieren.

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Für versuchten Mord an seiner Ex in München kassiert Alban H. 2023 lebenslänglich. Jetzt droht dem heute 43-Jährigen dasselbe zum zweiten Mal: Knapp ein Jahr nach dem Urteil soll er in der JVA Straubing einen Mitgefangenen brutal in einer Haftzelle attackiert und einfach liegenlassen haben.

Der Mann war 503 Tage im Koma und starb schließlich Anfang Mai diesen Jahres – die Staatsanwaltschaft will deshalb eine Mord-Verurteilung. Einen entsprechenden Hinweis hat das Regensburger Schwurgericht erteilt, bestätigt ein Sprecher. Ab 29. Juni wird H. in Regensburg der Prozess gemacht. Sechs Tage sind geplant.

Der Fall, für den der albanische Staatsbürger im Hochsicherheitsgefängnis landete, sorgte in der Landeshauptstadt für Schlagzeilen. Nur kurz war der Mann mit der Frau liiert, verwand die von ihr ausgesprochene Trennung allerdings nur schlecht. Immer wieder lauerte er ihr auf, drohte ihr mit dem Tod und verletzte sie. Mehrfach landete er dafür sogar in Haft.

Ex trotz Kontaktverbots mit 15 Messerstichen verletzt

Vier Tage nach einem weiteren Termin vor Gericht, bei dem am Ende der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt wurde, ließ er seinen wüsten Drohungen dann Taten folgen – trotz Kontaktverbots. Er passte die Frau vor ihrer Wohnung ab und rammte ihr 15 Mal ein Messer in Hals und Körper. Das Opfer überlebte die Attacke nur, weil Passanten sie in eine Klinik bringen, statt auf den Notarzt zu warten. Ansonsten wäre sie verblutet. So stellten es die Richter letztlich fest.

Der Fall im Stadtteil Moosach beschäftigte das Münchener Landgericht zweimal: Die erste Verurteilung zu 14 Jahren Haft hob der Bundesgerichtshof in Leipzig auf; im zweiten Prozess 2023 gab es für Alban H. dann lebenslänglich. Heimtücke und niedrige Beweggründe hätten ihn bei der Tat geleitet. Er habe das Opfer als seinen Besitz gesehen. Bis zuletzt behauptete der 43-Jährige, der Frau sei die Messerattacke von anderen eingeredet worden. Und er zeigte bis zuletzt auch keinerlei Reue.

Laut der Obduktion war die Gewalt damals wohl ursächlich für den Tod des Mannes. Damit wäre es aus unserer Sicht vollendeter Mord.Thomas Rauscher, Pressesprecher und Oberstaatsanwalt als ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts in Regensburg

Überhaupt scheint H.s Verhältnis zu Frauen gestört zu sein. Deutschlands oberste Richter mussten sich auch deshalb schon mit dem 43-Jährigen auseinandersetzen. Die Anwältin, die ihn im Prozess um den versuchten Mord an der Ex vertrat, wollte ihr Mandat wegen Distanzüberschreitungen niederlegen. Der Albaner glaubte wohl, in einer Beziehung mit ihr zu sein. Der BGH lehnte jedoch ab – eine Pflichtverteidigung sei dennoch möglich. Und es soll auch nicht der einzige Vorfall dieser Art gewesen sein.

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Was dem 43-Jährigen nun vorgeworfen wird, hat es in sich: Er soll im Dezember 2024 einen Mitgefangenen niedergestreckt und brutal mit dem Fuß auf dessen Kopf getreten sein. Offenbar hatte der andere H. zuvor tätowiert und wollte dafür das Geld sehen, heißt es. Dieser Forderung soll sich H. so entledigt haben. Tatort soll die Zelle des 46-jährigen Deutschen gewesen sein. Die Tür soll H. so angelehnt haben, dass der Mann nicht zu sehen war. Aufgrund schwerster Kopfverletzungen wachte der Geschädigte bis zu seinem Tod Anfang Mai nicht mehr auf.

Wegen des Angriffs hinter Gittern hatte die Staatsanwaltschaft bereits im Sommer 2025 Anklage gegen H. erhoben – wegen Mordversuchs, gefährlicher und schwerer Körperverletzung. Der Tod des Mitgefangenen vor eineinhalb Monaten soll laut Rechtsmedizin direkte Folge der Tat sein, wie Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher auf Nachfrage sagte. Daher sehe die Anklagebehörde nun auch einen vollendeten Mord als erfüllt.

Schwurgericht erteilt Hinweis: Mord kommt in Betracht

Das Regensburger Schwurgericht unter dem Vorsitz von Richter Polnik hat den entsprechenden rechtlichen Hinweis erteilt, dass für Alban H. auch eine Verurteilung wegen Mordes in Frage kommt. Das bestätigte Landgerichtssprecher Oliver Wagner. Zum Prozessauftakt am 29. Juni seien demnach fünf Fortsetzungstermine vorgesehen. Ein Urteil könnte nach der Planung am 20. Juli fallen.

Weder den Justizbeamten noch Mithäftlingen in der JVA in Straubing fiel die Tat in einer Zelle sofort auf. - Foto: Baumgarten

Das Opfer der Tat hinter Gittern war nach Recherchen der Mediengruppe Bayern kein Unbekannter: 2010 erstach der Neonazi in Leipzig den jungen Iraker Kamal K. Aus Hass auf Ausländer wurde der damals 19-jährige Iraker unweit des Bahnhofs Leipzig erst mit Fäusten und Pfefferspray attackiert. Es folgte ein tödlicher Stich in den Bauch.

Das Leipziger Landgericht verurteilte einen der Angeklagten wegen Mordes zu 13 Jahren Haft und ordnete Sicherungsverwahrung an. Das war der nun Getötete. Sein Fall polarisierte, da erst die Richter das klar rassistische Motiv feststellten, die Anklage zunächst nicht. Mittlerweile ist Kamal offiziell als Todesopfer rechter Gewalt anerkannt. Ihm ist in Leipzig ein Gedenkort an genau der Stelle gewidmet, an der er einst starb.

Getöteter Mann saß in der Sicherungsverwahrung

Der Mörder des Irakers saß in Straubing die angeordnete Sicherungsverwahrung ab. Dem Mann, der diesen nun getötet haben soll, droht nun etwas Seltenes: Er könnte in Regensburg ein zweites lebenslänglich kassieren. Wenn nach frühestens 15 Jahren die Frage einer Bewährung (das bedeutet lebenslang im deutschen Strafrecht) zum ersten Mal geprüft werden könnte, stünde dann das zweite Urteil zur Vollstreckung an, sofern der 43-Jährige dazu verurteilt werden sollte.

Wie das dann gelöst wird, ist eine Frage, mit der sich die Behörden etwa im Jahr 2036 beschäftigen müssen. Womöglich wird die Regensburger Staatsanwaltschaft auch eine Sicherungsverwahrung beantragen. Ausgeschlossen ist das jedenfalls nicht – dafür muss aber erst ein Sachverständigengutachten zur potenziellen Gefährlichkeit von Alban H. vorliegen.