433 Tage auf der Flucht – Hielt sich ein Reichsbürger-Pärchen in Mainburg versteckt?

Zwei Festnahmen im Kreis Kelheim und viele offene Fragen: Ein lang abgetauchtes Pärchen soll für den Tod seines Sohnes (2) verantwortlich sein. Eine Richterin in Regensburg schickt eine 44-Jährige mit Wurzeln in der Region und ihren Mann in Haft. Am Montag müssen sie vor Gericht – eine Spurensuche in einer Szene, die Staat und Demokratie ablehnt, und immer wieder nach Mainburg führt.
Sie sollen für den Tod ihres zweijähriges Sohnes verantwortlich sein, sagt die Anklage. Zum Prozess wegen fahrlässiger Tötung taucht ein Paar im April 2025 aber unter. Seitdem wird es per Haftbefehl gesucht. Die Flucht endet nach 433 Tagen – bei einer Verkehrskontrolle im Landkreis Kelheim. Hielt sich das Paar womöglich die ganze Zeit in Mainburg vor der Justiz versteckt?
Der Mann (50) und seine sechs Jahre jüngere Partnerin werden einer deutschlandweit verbotenen Reichbürgerbewegung zugerechnet. Ihre Spuren führen nicht das erste Mal nach Mainburg – und ganz tief in eine Szene, die Staat und Demokratie ablehnt, samt Briefen über die „Reaktivierung“ einer Gemeinde und „Polizeiordnung“, die per Anschlag an Laternen verkündet worden sein sollen.
Pärchen ist dem Verfassungsschutz bestens bekannt
Unbekannte sind Peter V. und Doris T. (Namen geändert) auf jeden Fall keine. Bis in höchste Sicherheitskreise sind das Paar und ihre Überzeugungen auch Verfassungsschützern ein Begriff. Der 50-Jährige gilt als einst führendes Mitglied der Reichsbürgerbewegung „Geeinte deutsche Stämme und Völker“ (GdVuSt). Die sechs Jahre jüngere Frau, die aus Niederbayern stammt, engagierte sich ebenso. Jedenfalls bis 2020. Im März verbot die damalige Bundesregierung die Gruppe. Es war das erste Vereinsverbot für Reichsbürger oder Selbstverwalter, wie sie sich nennen.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann teilte damals mit, dass auch in Mainburg die Wohnung eines „führenden Mitglieds mit Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg“ durchsucht wurde. Es war, das zeigen Recherchen der Mediengruppe Bayern, die von Peter V. Ermittler hätte dort „szenetypische Propagandamaterialien“ sichergestellt. Auch im Landkreis Freudenstadt in Baden-Württemberg, wo er und die 44-Jährige damals und bis zuletzt lebten, hatte es im Frühjahr 2020 Durchsuchungen gegeben.

Hört man sich in der Gemeinde im nördlichen Schwarzwald um, weiß man die beiden sofort einzuordnen. „Man durfte sie nicht mit Namen ansprechen“, erinnert sich ein Bürger. 2019 seien von V. und auch T. unterzeichnete Schreiben ans Rathaus gegangen, wo der 50-Jährige als selbst ernannter „Gemeindevorsteher“ den Ort zum staatenlosen Raum unter Verwaltung der GdVuSt proklamierte.
Die „Inwohner der Gemeinde“, heißt es weiter, hätten den „Hüterauftrag wieder an genommen“, ist zu lesen. Dann sind auch mehrere Ortsschilder überklebt – weiß auf grün prangt der Name der Gemeinde, jetzt als „Landschaft Württemberg - GdVuSt“ , mit dem typischen Logo der gut ein Jahr später offiziell verbotenen Bewegung. „Das ist alles so typisch für Reichsbürger“, heißt es hinter vorgehaltener Hand. Der Verfassungsschutz imm Nachbarbundesland wird aktiv.
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Vieles davon klingt erstmal verrückt, hat aber einen durchaus ernstzunehmenden Hintergrund. Verfassungsschützer ordnen die Vereinigung als rassistisch und antisemitisch ein. „Geeinte deutsche Stämme und Völker“ fiel den Behörden auch mit teils drastischen Drohungen auf. In Schreiben war von „Inhaftierung“ oder „Sippenhaft“ die Rede war. Bayerische Sicherheitsbehörden sprechen in ihrem Verfassungsschutzbericht für 2025 von Erpressung, Nötigung aber auch Gewalt; zumeist wohl in Form von Widerstand gegen die Vertreter von Recht und Gesetz – von dem diese Leute glauben, dass es für sie keine Gültigkeit hat. Sie erkennen den Staat nicht an.
Haft für Chefideologin und Gründerin der GdVuSt
Im Freistaat gehören aktuell etwa 140 Personen der ideologisch und organisatorisch sehr heterogenen Reichsbürger- und Selbstverwalterszene an. Wie nah das nun in Mainburg verhaftete Pärchen der „Generalbevollmächtigten“ und Gründerin der GdVuSt stand, ist offen. Sie hatte trotz Verbot ihre Ideologie weiter verbreitet und kam wegen Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot, Volksverhetzung, Amtsanmaßung und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor Gericht.
Um Peter V. und Doris T. dagegen war es ruhig geworden. Aufgefallen war das äußert zurückgezogen lebende Paar nicht mehr groß. Bis 2023 bekannt wurde, dass gegen sie ermittelt wird. Dass die Frau einen Sohn zur Welt gebracht hatte, wusste bis dahin niemand. Die Rede ist von einer Hausgeburt. Gemeldet, wie das normal üblich ist, hatte das Paar sein Kind nicht. Was, wie der Schwarzwälder Bote berichtete, zu Problemen führte. Der Junge habe „nachbeurkundet werden“ müsse, wird ein Gemeindevertreter zitiert. „Sonst hätte es nicht beerdigt werden können.“



Die Staatsanwaltschaft wirft der 44-Jährigen und dem Mann fahrlässige Tötung vor, wie eine Gerichtssprecher in Horb bestätigte. Sie sollen „bei einem Atemwegsinfekt des Kindes eine erforderliche ärztliche Behandlung aus ideologischen Gründen nicht oder nicht rechtzeitig veranlasst haben“. Einem Arzt sei das Kind niemals vorgestellt worden. Am Montag startet der Prozess gegen das Paar, der ursprünglich bereits im April 2025 hätte stattfinden soll.
Wurde nie bei Verwandten in Mainburg gesucht?
Möglich ist das durch die Festnahme in Mainburg. „Ich kann bestätigen, dass es diesen Einsatz gab“, sagt Polizeisprecher Günter Tomaschko. Details dazu könne er aber keine nennen. Womit die Frage, ob niemand früher auf die Idee hätte kommen können, im Landkreis Kelheim zu suchen, offen bleibt. Nach Recherchen der Mediengruppe Bayern war das Paar in eine Verkehrskontrolle geraten. Die Verhaftung erfolgte zwei Tage später.
Fakt ist: Die Verbindung nach Niederbayern ist alles andere als neu. Die Frau hat Verwandte in Mainburg – an deren Adresse sie und der Mann letztlich geschnappt wurden. Wie lange sie dort bereits waren, könnte womöglich der Prozess klären. V. und T. drohen im Fall einer Verurteilung bis zu fünf Jahre Haft.