Drogen, Waffen, Sex-Partys: Prozess gegen verurteilten Bombenbastler nimmt bizarre Wende

Wegen Deals im Raum Regensburg steht 35-Jähriger aus Burglengenfeld (Landkreis Schwandorf) vor Gericht. Als vermeintlichen Gespielinnen eines Dreiers aussagen, platzt die Bombe: Der Angeklagte und mehrere Menschen aus seinem näheren Umfeld sollen Zeugen im Prozess beeinflusst haben. Gegen sie wird bereits ermittelt.
Koks und Crystal Meth im Grammbereich, aber ein Arsenal an Waffen und eine wilde Sex-Party zu dritt: Der Prozess gegen einen Mann, der 2019 in Burglengenfeld eine Rohrbombe voll Quecksilber gebastelt hatte, um Polizisten zu töten, ist voller Absurditäten. Nun droht dem 35-Jährigen vor dem Regensburger Landgericht womöglich sogar eine zweistellige Haftstrafe.
Der Angeklagte gesteht erst, widerruft dann alles und hat mittlerweile Version drei zu seiner Verteidigung präsentiert – weil ans Licht kam, dass der verurteilte Bombenbastler und mehrere Menschen aus seinem Umfeld Zeugen zu Falschaussagen vor dem Landgericht angestiftet haben sollen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt bereits – auch Angehörige stehen offenbar im Fokus.
Der Fall klang zunächst unspektakulär. Ein Mann, der laut Anklage in Obertraubling mit hartem Rauschgift gedealt hat. Auch scharfe Waffen sollen zu seinem „Warenkorb“ gehört haben, samt Hunderter Schuss Munition. Als die Regensburger Kripo im Dezember einmarschierte, fanden sie knapp 50 Gramm Kokain sowie Methamphetamin, dazu selbst gebaute Totschläger und Messer – griffbereit festgeklebt unter dem Wohnzimmertisch.
Der Ton wird rauer: Gericht droht Zwangsgelder an
Bewaffneter Drogenhandel, unerlaubter Besitz halbautomatischer und verbotener Waffen, Nötigung sowie Bedrohung lauteten die Vorwürfe. Ein Teil wurde direkt zu Prozessbeginn eingestellt, weil der Mann den Rest gestand. Mehr als sieben Jahre sollte es dafür geben. Doch dann die Wende: Der 35-Jährige widerrief sein Geständnis, behauptete gar, seine Anwältin habe ihn dazu gezwungen und das Gericht ihn unter Druck gesetzt.
Im Hin und Her um deren Entbindung von ihren Pflichten, die Vorsitzender Richter Zenger ablehnte, wurde der Ton rauer. Immer wieder setzte der Angeklagte mit denselben Argumenten von Neuem an, bis ihm das Wort samt einer Zwangsgeld-Androhungen entzogen wurde. Und: Der Angeklagte habe einen Berufsprofi neben sich, betonte Zenger mit Blick auf Strafverteidigerin Prabhlin Sidhu.
Sie meinen, Sie könnten mir aufdrücken, wie die Verhandlung hier zu laufen hat. Nein, Ende – das Wort ist Ihnen entzogen.Vorsitzender Richter Zenger zum Angeklagten
Dass der 35-Jährige im Zuge seiner Argumentation den früher geäußerten Vorwurf widerrief, von der Regensburger Juristin zu einem Geständnis gezwungen worden zu sein, wäre im Wortgefecht beinahe untergegangen. Sie habe ihn „mehr überredet“ nach dem Motto „vertrauen sie mir“, erklärte er. Dem Vorsitzenden Richter aber fiel das auf: Das bestätige genau die Begründung für die Ablehnung der Anträge des Angeklagten.
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Zurück zum Fall selbst: Statt zum Verkauf, so die zweite Einlassung, wären die Drogen für eine geplante Sexparty mit Koks als Lohn für seine Gespielinnen gedacht gewesen. Auch deren Namen nannte der 35-Jährige ganz offen. Er habe nie gedealt, sondern Drogen nur für den Eigenbedarf gehabt. Diese Damen sagten vor Gericht dann auch aus. Allerdings mit Überraschungseffekt: Während eine 22-Jährige bestätigte, ein Dreier sei Thema gewesen, war sie sich beim Termin eher etwas „unsicher“. Zwischen Weihnachten und Silvester hatte der Angeklagte angeführt – doch da gab es schon mehrere Wochen gar keinen Kontakt mehr zu ihr, wie sie auf Nachfragen einräumen musste.
Die Bombe platzte, als die zweite vermeintliche Gespielin für den Dreier als Zeugin jedwede Beteiligung an so etwas bestritt und dann plötzlich auspackte – samt Belegen. Sieben „seiner Freunde“ hätten sie kontaktiert oder es versucht, um sie zu einer Aussage im Sinne des 35-Jährigen zu bewegen, sagte sie. „Die haben mich bedrängt.“ Die Chats ihres Handys wurden daraufhin noch im Gerichtssaal gesichert. Und auch der Name einer Angehörigen fiel im Zusammenhang mit der möglichen Zeugenbeeinflussung.

Die Regensburger Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen „Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage und Anstiftung zur versuchten Strafvereitelung“, bestätigte Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher auf Nachfrage der Mediengruppe Bayern. „Wir werden alle identifizieren, die daran beteiligt waren.“ Angesichts der Tragweite des Falles, um den es hier gehe, müssten diese wohl mit „Strafen im oberen Bereich rechnen“. Auch der Angeklagte, denn er hatte in der Sitzung dann eingeräumt, der 22-Jährigen aus der Haft einen Brief geschrieben zu haben.
Angesicht der Strafe, die dem 35-Jährigen bei einem Geständnis in Aussicht gestellt war, könnte es im laufenden Prozess merklich in Richtung zehn Jahre und womöglich mehr gehen – für keine 50 Gramm Koks und Crystal Meth. Erfahrung mit Gefängnissen hat der Mann aus Burglengenfeld. 2021 wurde er in Amberg zu fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Sein Fall sorgte internationale für Schlagzeilen: 2019 hatte er versucht, die Polizeiinspektion in seiner Heimatstadt aus Rache in die Luft zu sprengen.
Doch die mit Quecksilber gefüllte Rohrbombe landete in einem Neubaugebiet. Ein Komplize hatte Angst gekriegt und sie nicht bei der Polizei hinterlegt. Der Bastler des Sprengsatzes selbst flüchtete vor einem Zugriff der Terror- und Extremismus-Ermittler, die den Fall damals bearbeiteten. Er hatte sich nach Spanien abgesetzt, wird erwischt und wurde ausgeliefert. Seine Haftstrafe hat er abgesessen.
Version Nummer drei: Drogen gehören einem anderen
Aufgegeben hat der Mann im aktuellen Prozess wohl längst noch nicht – Version drei zur Rechtfertigung lautete: Das Koks sei sehr wohl für eine wilde Sexparty zu dritt gewesen; vielleicht mit anderen Gespielinnen. Die zuerst von ihm benannten „Schlampennamen“ habe er sich spontan ausgedacht. Und: Das Kokain soll nun einem ganz anderen Mann gehört haben, dessen Namen bereits die 22-Jährige in ihrer Aussage nannte und diesen damit richtig schwer belastete.
Am Mittwoch soll im Verfahren vor dem Landgericht in Regensburg nun der psychiatrische Sachverständige aussagen. Nicht ganz unwichtig, zumal für den 35-Jährigen eine Sicherungsverwahrung nicht ausgeschlossen ist. Drei Zusatztermine hat das Landgericht zudem angesetzt. Ein Urteil soll nach derzeitiger Planung spätestens im August geben.