Nach Affäre mit Mitarbeiterin: Zahlt Unternehmer aus dem Raum Regensburg freiwillig „Schweigegeld“?

Mehr als 120.000 Euro fließen über Jahre an die Frau, die nun wegen Erpressung vor Gericht steht. Zwölf Jahre ist die heimliche Liebschaft her, die der Mann aus dem Raum Regensburg schließlich doch seiner Ehefrau gestand – weil ihm Forderungen und unterschwellige Drohungen wohl zu massiv wurden. Die 35-Jährige bestreitet alles.
Die Affäre mit einer Mitarbeiterin vor zwölf Jahren hat einen Unternehmer aus dem Raum Regensburg mehr als 120.000 Euro gekostet. Die Summe hat er der Frau im Laufe der Jahre bezahlt. Die Geldübergaben fanden auf einem Pendlerparkplatz oder in einer Tiefgarage im Landkreis statt.
Das bestreitet niemand. Nur über die Umstände der Zahlungen ist man sich uneins. Auf der Anklagebank sitzt am Dienstag eine 35-Jährige, der Erpressung vorgeworfen wird. Sie bestreitet das und sagt, der Mann habe freiwillig gezahlt – es handle sich um Darlehen. Doch das könnte zum Bumerang werden.
Nur 13 Zahlungen mit bis zu 7000 Euro sind angeklagt
In dem Prozess bei Amtsrichterin Nißl geht es nur um etwas weniger als die Hälfte des Geldes, das floss. Die Anklage spricht von exakt 55.500 Euro, die die 35-Jährige erpresst haben soll. Hätte der Unternehmer nicht gezahlt, hätte das außereheliche Verhältnis wohl der Ehefrau offenbart werden sollen – „Drohung mit einem empfindlichen Übel“ nennt der Gesetzgeber das im Übrigen.
In 13 Beträgen von 1000 bis zu 17.000 Euro soll das Geld an die 35-Jährige übergeben worden sein. Strafverteidiger Prof. Dr. Jan Bockemühl, der die Frau vertritt, widersprach. Der Unternehmer habe „angeboten, ihr auszuhelfen“. Auch „die Zahlungsverpflichtungen waren besprochen“, wie vereinzelte Darlehensverträge wohl zeigen. Die 35-Jährige habe sogar noch angeboten, alles in kleineren Raten zurückzuzahlen.
Dann erzählte die Angeklagte entgegen Bockmühls Ankündigung doch selbst: Man habe sich gut verstanden, alles erzählt, wie auch Probleme in der Beziehung – dann sei „eins zum anderen gekommen“. Immer wieder hätten sie sich getroffen, auch, als sie schon nicht mehr für den Mann gearbeitet hätte. Eineinhalb Jahre sei das Ganze laut ihren Worten so gegangen.
Warum sie nun vor Gericht landete, kann sie sich auch erklären: Die gehörnte Ehefrau stecke wohl dahinter. Dieser habe der Unternehmer vor fast fünf Jahren die Affäre dann betrunken gestanden und alles so hingedreht. Denn: „Er hat richtig Angst vor dieser Frau“, betonte die Angeklagte da mehrfach.
Erpresste ihn auch der Freund seiner Liebschaft?
Das, was der Mann gestern dazu sagte, passt so gar nicht zu diesen Schilderungen. Es sei eine kurzzeitige sexuelle Beziehung gewesen, erklärte er. Kurz darauf hätte sie mitgeteilt, sie wäre schwanger und habe von ihm Geld für eine Abtreibung erhalten. Zudem habe ihr damaliger Freund 5000 Euro verlangt, die er ebenfalls gezahlt habe. Ein Video vom Einwurf im Briefkasten liegt der Kripo vor. Dann sei bis 2018 aber Ruhe gewesen.
„Die war halt immer in Geldschwierigkeiten“, erklärte der Mann, der mit Rechtsanwältin Dagmar Ciccotti als Zeugenbeistand erschien. Anfangs habe er kleinere Beträge „aus Gefälligkeit, weil sie damals die Klappe gehalten hat“, gegeben. Das wäre ihm egal gewesen, aber sie sei dann „mit immer größeren Forderungen gekommen“. Irgendwann habe die Angeklagte nicht mehr danach gefragt, ob man sich treffen könne, sondern habe quasi schon vor dem Firmensitz gestanden. Tag und Nacht seien Anrufe gekommen. „Das hat einfach nie aufgehört.“
Wenn sie damals einfach den Kontakt abgebrochen hätte, würden wir heute nicht hier sitzen.Die letzte „Forderung“ von der Angeklagten war dem Unternehmer dann zuviel
Als die Frau zum ersten Mal angekündigt habe, sie komme „jetzt zu mir nach Hause“, sei für ihn eine „Grenze überschritten“ gewesen. Er habe daheim alles gestanden, stundenlang die Barabhebungen aus Kontoauszügen rekonstruiert und Anzeige erstattet. Die von ihrem Anwalt angebotene „Schadenswiedergutmachung“ habe er abgelehnt, weil 50 Euro im Monat „ein Witz“ seien – „da müsste ich ja 200 Jahre alt werden“. Das sei zwei Jahre her; seither habe er nie wieder etwas gehört.
Wie direkt eine Drohung mit „empfindlichem Übel“ alles zur Erpressung macht, könnte die Kernfrage im Prozess werden. „Unterschwellig“ sei, so der Ermittler der Kripo, wohl mitgeschwungen, dass sonst die Ehefrau von der Affäre erfahre. Genau vermochte sich der Beamte an all die Details nicht zu erinnern, die Prof. Dr. Bockemühl erfragte. Wie beispielsweise das handschriftlich ergänzte Wort „Schweigegeld“ in die Aufstellung der Zahlungen kam.
Ehefrau soll als Zeugin vor Gericht aussagen
Wie am Rand zutage gekommen war, landete die 35-Jährige in ähnlicher Sache sogar in U-Haft. Das Verfahren um die Erpressung eines blinden Regensburgers aber wurde offenbar ohne eine Anklage eingestellt. Anders als die aktuelle Sache: Hier ist ein weiterer Termin nötig, um die Ehefrau des Unternehmers als Zeugin anzuhören. Sie war einst bei der Anzeigeerstattung mit ihrem Mann bei der Polizei, was auch die Vertreterin der Anklage wohl hinterfragen will.
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Egal, wie: Strafrechtlich könnte der Angeklagten so oder so ein Verurteilung drohen. Zurückzahlen hätte sie das Geld offenbar nie können, was womöglich ein Betrug sein könnte. Doch das wird sich erst zeigen müssen.