Prozess um Erpressung des Ex-Lovers endet in Regensburg jäh und mit Fragezeichen

Von André Baumgarten · 17. Juli 2026 um 18:49

Erst droht das Verfahren zu platzen, dann fällt ein Blitz-Urteil: Eine 35-Jährige sollte laut Staatsanwaltschaft Abertausende Euro Schweigegeld abkassiert haben, damit die Ehefrau eines Unternehmers aus dem Raum Regensburg nichts von der Affäre erfährt. Sie weint vor Gericht bitterlich und kommt am Ende überraschend gut davon.

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Solch delikate Inhalte haben Verfahren vor dem Amtsgericht selten: Die stolze Summe von über 120.000 Euro „Schweigegeld“ soll ein Unternehmer aus dem Raum Regensburg über Jahre an seine Affäre übergeben haben. Die 35-Jährige bestreitet das strikt: Er habe das Geld freiwillig bezahlt und es seien Darlehen gewesen.

Der Prozess um Erpressung in 13 Fällen bot an Tag zwei dann eine gänzlich unerwartete Wende: Statt des Geschädigten und seiner Ehefrau als Zeugen kamen eine neue Erklärung, böse Worte, viele Tränen um kein falsches Geständnis und am Ende dann ein doch etwas überraschendes Urteil der Richterin.

Unternehmer übergab Geld auf einem Pendlerparkplatz

Was der Angeklagten zur Last gelegt wurde, liegt gut fünf Jahre zurück. Über Monate sollen der 35-Jährigen mal auf einem Pendlerparkplatz, mal in einer Tiefgarage im Landkreis Abertausende Euro übergeben worden sein. Laut der Staatsanwaltschaft Schweigegeld – die Frau und der Geschädigte, ein Unternehmer aus dem Raum Regensburg, sollen eine Affäre gehabt haben. Laut ihr lief es über eineinhalb Jahre; er hingegen sprach von einem One-Night-Stand. Im Prozess vor dem Amtsgericht ging es lediglich um 55.500 Euro, die ihm abgepresst worden sein sollen. Weil ansonsten erfahre seine Frau von allem, was war.

Wie die Akte sich liest und Herr (...) ausgesagt hat, ist es möglich, dass er Schweigen erkauft hat – über Strafrahmen kann man doch reden.Amtsrichterin Nißl

Am ersten Prozesstag hatte sich die 35-Jährige wortreich erklärt. Hinter der Anzeige müsse die gehörnte Ehefrau stecken, vermutete sie. Der habe er wohl alles gestanden, aber „richtig Angst vor dieser Frau“. Die Aussage des Geschädigten, in der der Mann von Anrufen Tag wie nachts und „immer größeren Forderungen“sprach, endete an Tag eins des Prozesses dann relativ abrupt. Man wolle auch die Ehefrau als Zeugin hören, forderte der Anwalt der Angekagten.

Das sollte an Tage zwei passieren. Doch es kam anders und kurzzeitig wirkte es am Freitagnachmittag so, als würde die Stimmung von Richterin Nißl schlagartig kippen. „Ich mach keine Urteile, die ich nicht für richtig halte“, sagte die Juristin. Verteidiger Prof. Dr. Jan Bockemühl hatte im Vorfeld angekündigt, es komme eine Einlassung von der Angeklagten, die weitere Zeugen überflüssig mache und „eine Verurteilung ermöglicht“, wie es Nißl formulierte. Die Irritation was ihr deutlich anzumerken; ebenso der Staatsanwältin.

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Denn statt eines wohl erwarteten Geständisses bestritt die Angeklagte über ihren Anwalt erneut, dem Mann gedroht zu haben, der Frau etwas zu verraten. Sie habe das Geld von ihm nur „erbeten“, sogar Darlehensverträge mit ihm gemacht „und nicht mal ansatzweise Hoffnung oder Chance gehabt, das Geld je zurückzuzahlen“. Betrug also, so Bockemühls Schluss.

Sichtlich verärgert erwähnte Richterin Nißl, dass die 35-Jährige ihren Ex-Lover „vor der Presse hier gegrillt“ habe, bot der Frau aber für ein Geständnis dann unmissverständlich Milde und Bewährung an. „Wie die Akte sich liest“ sei es „möglich, dass er Schweigen erkauft hat“. Man könne es dennoch zu Ende bringen, „ohne dass sie ins Gefängnis müssen“, erklärte die Juristin.

Nach nur 30 Sekunden steht das Urteil fest

13 Minuten verschwinden Nißl, Bockemühl und die Anklagevertreterin dann aber im Beratungszimmer. Danach geht alles blitzschnell: Ohne – wie üblich und im Gesetz vorgeschrieben – zusammenzufassen, was da geredet wurde, ergeht weitere 15 Minuten später bereits das Urteil. 30 Sekunden wägt die Richterin den Schuldspruch ab. „Betrug“, verkündete sie kurz und knapp, und verhängte zwei Jahren auf Bewährung ohne lange Begründung. Der seit Jahren offene Haftbefehl gegen die Angeklagte wird aufgehoben.

Dass der Geschädigte als Zeuge formell nie entlassen wurde, weil man seine Vernehmung fortsetzen wollte, scheint niemanden groß zu stören. Alle Seiten erklären sogenannten Rechtsmittelverzicht, womit das Urteil sofort rechtskräftig ist. Ob der Unternehmer je einen Cent von den 55.500 Euro sehen wird, die gerichtlich eingezogen werden sollen, steht in den Sternen. Geld hat die Frau keins. Und das wird sich so schnell wohl auch nicht ändern.