700-Millionen-Dollar-Forderung: Seniorin (70) nach Gehorsamshaft in Regensburg reuig

Von André Baumgarten · 15. Juli 2026 um 17:00

Zur Reichsbürgerin im Onlinekurs? Immer wieder überzieht eine Seniorin die Leiter von Behörden in der Oberpfalz mit teils wirren Schreiben. Für ihren vorerst letzten Brief an einen vermeintlichen „Schuldner“ kassiert die 70-Jährige nun von eine Bewährungsstrafe samt Geldauflage für die erneut versuchte Nötigung – Empfänger war der heutige Regensburger Landgerichtspräsident Alfred Huber.

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Zweimal ist eine 70-Jährige aus dem Raum Regensburg nicht zum Prozess erschienen – dann klickten Handschellen. Die Frau hatte 2023 einen Brief im Reichsbürgerjargon an den damaligen Chefankläger Regensburgs geschickt. Der heutige Präsident des Landgerichts sollte binnen 72 Stunden antworten oder er schulde ihr 700 Millionen Dollar. Dafür gab es nun die Quittung vom Amtsgericht in Regensburg. Und die fiel für die nur halbeinsichtige Dame empfindlich aus.

In Fußfesseln wird die Seniorin vormittags von zwei Polizisten vorgeführt. Die vergangenen sechs Tage hat die 70-Jährige mit den längeren weiß-grauen Haaren nämlich in der JVA verbringen müssen. Denn sie hatte wiederholt ihre Termine bei Amtsrichterin Kinsky verstreichen lassen. Ungehorsamshaft nennt sich das, um sicherzustellen, dass Angeklagte den nächsten Versuch, ihnen den Prozess zu machen, ganz sicher nicht noch einmal versäumen.

Angeklagte streitet strikt ab, eine Reichsbürgerin zu sein

Im Fall der ehemaligen Erzieherin, die sich wegen versuchter Nötigung verantworten sollte, war das nicht nur wegen ihres fortgeschrittenen Alters besonders: Die Frau wird nämlich der Reichsbürgerszene zugerechnet, die im deutschen Staat eine Firma sieht und dessen Organe nicht anerkennt, wie aus von ihr versandten Schreiben hervorgeht. Sie selbst sieht sich nicht als Anhängerin oder gar Mitglied selbiger, wie ihr Verteidiger Shervin Ameri sagte. Angesprochen werden aber wollte die Frau nur mit dem Vornamen.

Fakt ist: Die Seniorin ist nicht das erste Mal mit Behörden im Clinch. 2021 und 2022 erhielten der damalige Amtsgerichtsdirektor und auch der Leiter der örtlich zuständigen Polizeiinspektion ganz ähnliche Briefe. Als Teil eines „höheren Rechtskreises“, zu dem sie gehöre, verbat sich die Frau, weiter angeschrieben zu werden. Auch damals drohte sie mit „vollstreckbarem Schuldtitel“ und persönlicher Haftung der Adressaten. 210 Tagessätze zu je 60 Euro gab es dafür als Gesamtstrafe.

Damals „war mir noch nicht klar, dass das strafbar ist“, argumentierte die 70-Jährige dann im letzten Wort auch selber. Zuvor hatte sie es abgelehnt, im Prozess selbst zu sprechen. Das Geständnis hatte Anwalt Ameri für sie abgegeben. In einem Onlinekurs habe sie gelernt, sowas abzuschicken und gemeint, es sei legitim. In ihrem Namen gab es zudem eine Entschuldigung für Landgerichtspräsident Huber. Und die Zusicherung, keinerlei solcher Schreiben mehr zu versenden. „Ja“, nickte sie.

Richterin vermag „keine komplette Distanzierung“ zu erkennen

Dass seit der 700-Millionen-Dollar-Forderung nichts mehr gewesen ist, rechnete Amtsrichterin Kinsky der Dame auch an. Die 70-Jährige sei jedoch trotz der 2023 längst zugestellten Strafbefehle „wieder straffällig“ geworden. „Das ist der große Punkt zu ihren Lasten.“ Sechs Monate Freiheitsstrafe sah die Richterin deshalb als angemessenes Maß – auf Bewährung, „auch wenn ich hier heute keine komplette Distanzierung sehen konnte“. Dazu muss die Verurteilte 1000 Euro an den Verein Kontakt zahlen. Freilich in kleinen, ihrer schmalen Rente angepassten Monatsraten.

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Punkt 11.52 Uhr wurden der Seniorin dann auch die schmerzenden Fußfesseln abgenommen. „Ganz schlimm“ sei die Zeit in Haft gewesen, die die 70-Jährige nach eigenen Worten „mit Sicherheit nicht nochmal erleben“ wolle. „Man ist kein Mensch mehr – da muss ich mich in Behandlung begeben.“