Vergewaltigung in der Ehe: Mann (44) in Regensburg wird mit Handy-Aufnahme überführt

Von André Baumgarten · 10. Juli 2026 um 17:00

Regensburger Landgericht verhängt mildes Urteil für Übergriff auf Ehefrau. Weil das Verfahren aber unnötig verzögert wurde, bekommt der Angeklagte noch zusätzlichen Nachlass. Ins Gefängnis wird er dennoch für einige Zeit zurück müssen.

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Zweieinhalb Jahre Gefängnis für eine Vergewaltigung in der Ehe – so lautet das Urteil des Landgerichts in Regensburg gegen einen 44-Jährigen. Die neunte Strafkammer hat offiziell auch eine rechtsstaatswidrige Verfahrenverzögerung festgestellt. Ein Jahr sei so verloren worden, weil eine andere Strafkammer offenbar überlastet war. Ins Gefängnis muss der Mann wahrscheinlich trotzdem wieder.

Schon einige Zeit vor dem Termin um 11 Uhr sitzt der Angeklagte im Flur das Sitzungsgebäudes der Regensburger Justiz. Als der Saal geöffnet wird, brieft ihn Strafverteidiger Philipp Pruy. Wenig später nimmt der 44-Jährige Platz. Vor sich ein Becher Wasser, ein Spiralblock und Stifte. Immer wieder rutscht er die Sachen hin und her, faltet die Hände – die Anspannung vor dem Urteil ist ihm anzusehen. Gegenüber sitzt als Nebenklägerin die Noch-Ehefrau mit Anwalt Shervin Ameri.

Angeklagter versteinert, Geschädigte weint im Saal

Als Vorsitzende Richterin Bierhenke um 11.05 Uhr das Urteil verkündet, bricht die Frau in Tränen aus. Sie verbirgt das Gesicht hinter ihren Händen. Es dauert einige Zeit, bis sie sich fassen und den Ausführungen folgen kann. Der Angeklagte dagegen sitzt mit versteinerter Miene da; die Kaumuskeln am Kiefer arbeiten sichtbar. Er scheint den Schuldspruch wegen der Vergewaltigung offenbar nicht erwartet zu haben.

Überraschend kam das für Prozessbeobachter aber nicht. Denn er hatte sexuelle Handlungen in jener Nacht in seiner eigenen Aussage eingeräumt. Es sei aber einvernehmlich gewesen, beteuerte er. Ein Gespräch direkt nach besagter Tat, das die Geschädigte mit ihrem Handy aufgezeichnet hatte, belegte jedoch etwas anderes. Darauf fußten die Feststellungen des Landgerichts, wie Bierhenke zweimal betonte. „Mein Nein zu deinem Nein wird auch nicht akzeptiert“, hört man ihn sagen.

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An der Glaubwürdigkeit der Frau habe die neunte Strafkammer keine Zweifel. Selbst „kleinere Widersprüche“ in Details ihrer Aussagen stünden dem nicht entgegen, so die Vorsitzende Richterin. Zumal das Ganze durch die Handyaufnahme bestätigt werde. An der Verwertbarkeit als Beweismittel im Prozess gab es zunächst unterschiedliche Meinungen, da es illegal ist, jemanden ohne dessen Wissen aufzunehmen. Doch die Richter sahen kein Problem.

Letztlich war für die Kammer erwiesen, dass der 44-Jährige trotz mehrfach geäußerten Neins der Frau – auch während dessen – mit ihr Verkehr hatte. Der „entgegenstehende Wille“ sei auch zu dem Zeitpunkt „erkennbar“ gewesen. Psychisch krank ist der Mann nicht, wie ein Gutachter befand. Der Angeklagte glaube aber, was er sage – auch, wenn es anders war und „er genau weiß, was geschehen ist“. Er projiziere das im Nachhinein in einen anderen Ablauf. Als krankhaft sei das aber noch nicht einzustufen.

Für die zweite Tat gibt es nicht ausreichend Beweise

Für eine zweite angeklagte Tat fünf Wochen zuvor sah die neunte Strafkammer am Ende keine Verurteilung – zu wenig sei dafür „hinreichend feststellbar“. Auch bei der Noch-Ehefrau seien Erinnerungen verblasst gewesen. „In dubio pro reo“, also im Zweifel für den Angeklagten, sei dieser freizusprechen. Fakt sei: Aufgrund von Problemen in der Ehe habe die Frau auch früher Nein gesagt und habe mit „dann mach halt, damit es vorbei ist“ doch zugestimmt. Anders aber im April 2024.

Neuland betrat Bierhenke mit ihrer Feststellung einer rechtsstaatswidrigen Verzögerung. Weil die Anklage von November 2024 zu lange beim Landgericht lag und erst im Februar 2026 zugelassen wurde, erhält der 44-Jährige eine Kompensation, also einen Nachlass: Drei Monate der Strafe gelten – unabhängig von den bereits acht Monaten U-Haft – als verbüßt. Ins Gefängnis wird er wohl dennoch müssen. Auch für ihn als Ersttäter und mit Zwei-Drittel-Strafe blieben elf Monate Haft übrig.

Allerdings erst nach Rechtskraft. Verteidiger Pruy zeigte sich mit dem Urteil sichtlich zufrieden – sein Mandant hingeggen weniger. Man prüfe eine Resivion, so Pruy auf Nachfrage.