Fall in Regensburg: Vergewaltigungen im Ehebett oder alles nur ein Komplott?

Aussage gegen Aussage: 44-Jähriger aus Regensburg bestreitet alles, was ihm die Anklage vorwirft, und erhebt Vorwürfe gegen die Ermittlungsbehörden. Monatelang will er nicht angehört worden sein, obwohl er reden wollte. Doch überführte sich der Akademiker womöglich in einem Tonmitschnitt selbst?
Hat ein heute 44-Jähriger im Frühjahr 2024 seine Ehefrau vergewaltigt oder ist alles, was die Staatsanwaltschaft dem Mann vorwirft, ein großes Komplott? Nie habe er „ohne ein Ja“ mit ihr geschlafen, sagte er in einer gut zweistündigen Erklärung gestern beim Prozessauftakt. Alles sei einvernehmlich gewesen. Ein am Tattag mitgeschnittenes Gespräch, in dem er von einem Recht auf Sex sprechen soll, aber lässt wohl Zweifel zu. Und: Es gab offenbar noch weitere Vorwürfe gegen den 44-Jährigen.
Wortreich erklärte der Mann im hellblau-gemusterten Hemd seine Sicht der Dinge. Kaum ein Detail sparte er aus, scheint sich teils mit exakten Uhrzeiten an das zu erinnern, was vor mehr als zwei Jahren im Haus der Familie in Regensburg geschehen sein soll. Bis die Polizei ihn um 1.12 Uhr im Schlafzimmer aus dem Ehebett holte: „Ich wusste ja gar nicht, was los war.“
Zugriff im Schlafzimmer mit zwölf Polizisten?
Zwölf Polizisten hätten ihn mit „Waffe im Anschlag“ in einen „Reinraumanzug gestopft“ und zur Wache gebracht. „Ob da jemand auf mich geschossen hat“, wisse er auch nicht, vermute es aber. Warum genau, geht im Redeschwall unter. Erst aus einigen Wortfetzen auf dem Flur der Polizeistation habe er mitbekommen, dass ihm Vergewaltigung vorgeworfen werde. „Ich war da völlig überfordert.“
Gegen die Ermittlungsbehörden erhob der 44-Jährige auch Vorwürfe. Man habe ihn einige Wochen nach dem nächtlichen Einsatz zur Kripo gelockt und in U-Haft gesteckt. „Ein Albaner, der in Ingolstadt eine Frau zerstückelt hat“ habe ihm „da drinnen das Leben zur Hölle gemacht“. Fünf Monate lang habe er vergeblich gebeten, „überhaupt angehört“ zu werden. Jede Kommunikation sei aus seiner Sicht da blockiert worden.
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Sein ganzes Leben „draußen ist mir kaputt gemacht worden“, erklärte er. Während seine Ehefrau ihm Briefe ins Gefängnis geschickt habe, dass sie sich mit den Kindern ein schönes Leben mache. Mehrfach betonte der Angeklagte, dass er sie nie gezwungen oder Gewalt angewendet habe. In der Nacht habe es erst Streit gegeben, dann habe sie gesagt: „Dann mach halt, damit es vorbei ist“ – wortwörtlich habe sie das gesagt.
Es war einfach ein ganz normaler Familientag.Der Angeklagte bestritt alle Vorwürfe
Ärger habe es in der Ehe um eine Firmengründung gegeben, die wegen seines „gefährlichen“ Partners gescheitert sei. „Viel Heimlichtuerei“ und andere Auffälligkeiten führte der 44-Jährige an. Ein Komplott gegen sich schließt er nicht aus. Keinerlei Erklärung hatte er für die Beschimpfungen und Ausgrenzungen aus dem familiären Umfeld seiner Noch-Ehefrau. Hatte sie dort womöglich geredet, ehe die Polizei eingeschaltet wurde? Der Schluss liegt nahe.
Warum jemand den Mann als „Drecksau“ beleidigte und wer anderes von einer Art Wiedergutmachung „für das, was du ihr antust“ sprach, dürften Zeugen im Prozess erklären. Wie MZ-Recherchen zeigen, lagen ursprünglich wohl mehr als die zwei nun angeklagten Fälle auf dem Tisch. Diese sollen vor der Anklageerhebung Ende 2024 eingestellt worden sein – das passiert öfter, weil zwei oder vier Taten im Strafmaß keinen großen Unterschied machen.
Belastender Tonmitschnitt scheint nicht unumstritten
Fakt ist: Dem Mann drohen aus Sicht der Anklage mehr als vier Jahre Gefängnis, wie im Rechtsgespräch vor dem Prozess anklang. Strittig scheint demnach zu sein, um welche Uhrzeit die wohl belastende Tonaufnahme der Ehefrau entstand. Ob sie öffentlich aussagt, ließ Rechtsanwalt Shervin Ameri, der die Frau als Nebenklägerin vertritt, auf Nachfrage offen. Er positionierte sich aber klar: Was der Angeklagte nun erklärt habe, sei weder glaubhaft noch entlastend, sondern bestätige in ganz zentralen Punkten die Angaben seine Mandantin.
Neben einer Vielzahl geladener Zeugen sollen in dem auf sieben Verhandlungstage terminierten Prozess auch Gutachter wie der forensisch-psychiatrische Sachverständige Dr. Thomas Wenske zu Wort kommen. Ein Urteil gegen den Mandanten von Strafverteidiger Philipp Pruy will die neunte Strafkammer frühestens Mitte Juli fällen.