Abzocke-System beim „Handwerker-Engel“ in Regensburg nicht nachweisbar

Von André Baumgarten · 4. Juni 2026 um 12:00

Im Verfahren um Wucher und überteuerte Preise bei Notdiensten gegen einen angeklagten Regensburger Unternehmer rückt erstmals ein Ende in Sicht. Das Landgericht hat sich zum bisherigen Stand der Dinge positioniert. Gegen eine Verurteilung will der Mann mit seinem Anwalt kämpfen.

Video ansehen

Mit horrend hohen Preisen für Notdienste soll ein Unternehmer aus Regensburg zig Verbraucher quer durch ganz Deutschland und in Österreich um ihr Geld gebracht haben. Verbraucherschützern ist der Name des 57-Jährigen seit Jahren ein Begriff. Im Betrugsprozess gegen den sogenannten „Handwerker-Engel“ hat sich das Landgericht nun positioniert – und sieht in ganz wenigen Fällen wohl auch eine Verurteilung, ein von Regensburg aus gesteuertes Betrugssystem allerdings nicht. Strafverteidiger Michael Haizmann will weiter einen Freispruch.

So klar die schweren Vorwürfe beim Start des Mammut-Prozesses im Februar vergangenen Jahres noch wirkten, so offen scheint das Ganze heute zu sein. Laut der Staatsanwaltschaft soll die Not von Verbrauchern, die sich nachts, an Wochenenden oder Feiertagen ausgesperrt oder verstopfte Abflüsse hatten, ausgenutzt und 211 Geschädigte sollen dreist abgezockt worden sein.

Ergebnis im Prozess steht längst noch nicht fest

Doch das, was die Regensburger Richter auf der Suche nach der Wahrheit seit fast 16 Monaten beschäftigt, ist juristisch äußerst komplex. Das hob Kammervorsitzender Zenger bei dem „vorübergehenden Kassensturz“ gestern deutlich hervor. Es sei lediglich eine „vorsichtige Positionierung“, die jedoch kein Ergebnis voraussage. Das gebe allen Beteiligten aber die Chance, nochmals auf das Bild der Beweisaufnahme einzuwirken. Und das will die Verteidigung offenbar nutzen.

Rückblick: Zentrum des laut der Anklage ausgeklügelten Betrugssystems sollen Firmen des Angeklagten in Regensburg sein: Recherchen nach Notdiensten im Internet führten durch gezielte Suchmaschinen-Optimierung demnach in dessen Callcenter. Teils bis zu 10 000 Telefonnummern führten dorthin. Seit 2019 sammelten Staatsanwaltschaft und Kripo die Strafanzeigen aus allen Teilen der Republik – 2022 wurde dann Anklage erhoben.

In Summe 211 Fälle des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs, 45 davon zudem als Wucher, lagen den ursprünglich vier Angeklagten zur Last. Doch längst sitzt nur noch der „Handwerker-Engel“ als mutmaßlicher Kopf vor Gericht – die Bande ist vom Tisch. Und letzten Endes könnten nach der vorläufigen Bewertung des Landgerichts für ihn wohl nur acht Fälle hängenbleiben, einige sogar mit Fragezeichen, die ein vom Gericht beauftragter Gutachter erneut zu gewissen Aspekten prüfen soll.

Niemand ist dazu verpflichtet, jemanden darauf hinzuweisen, dass man teurer ist als ein anderer. Das ist Marktwirtschaft.Vorsitzender Richter Zenger

Absolut klar positionierte die fünfte Strafkammer sich dazu, welche der 211 Fälle überhaupt für eine mögliche Verurteilung in Betracht kämen: Nur beim Doppelten des von dem Gutachter im Prozess errechneten Vergleichspreises sei strafrechtlich eine Relevanz gegeben, so Zenger weiter. Orientierung hätten Deutschlands oberste Richter in einem ähnlichen Betrugsverfahren gegeben, das der Bundesgerichtshof zu entscheiden hatte. Die Festlegung des Landgerichts in Regensburg auf 100 Prozent wäre Neuland.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren: Drogen-Razzia in Straubing: Spezialkräfte durchsuchen JVA – es gab Festnahmen

Am Wichtigsten aber dürfte die rechtliche Einordnung sein: Vorsitzender Richter Zenger sieht acht „Teilakte eines uneigentlichen Organisationsdelikts“ – das umstrittene Geschäftsmodell des 57-Jährigen könnte demnach juristisch gesehen kein auf Betrug ausgelegtes System sein. „Das konnten wir nicht feststellen“, lautete die Einschätzung dazu. Vielmehr deutet die Beweisaufnahme darauf hin, dass man „im Übereifer der Umsatzorientierung ein Klima geschaffen und in Kauf genommen hat, dass es auch Ausreißer nach oben gibt“, also die mögliche Abzocke von Kunden in Kauf genommen.

Keine Nachweise für eine Absprache zur Abzocke

Heißt: Bei einer Verurteilung würde der Unternehmer nur wegen eines Betrugs zur Rechenschaft gezogen. Und nur in den Fällen, wo mehr als das Doppelte berechnet wurde. Für Absprachen mit Handwerkern, bei vermittelten Notdienst-Kunden absichtlich zu hoch abzurechnen, wurden im mehr als eineinviertel Jahre laufenden Prozess „keine direkten Nachweise“ gefunden, ergänzte Zenger.

„Wir wollen Freispruch“, entgegnete Strafverteidiger Michael Haizmann nach den Erläuterungen des Gerichts und verwies auf die rund 20 000 vermittelten Aufträge pro Jahr. Aus ein paar wenigen überhöhten Abrechnungen einen bedingten Vorsatz abzuleiten, sehe er als schwierig an. Er kündigte bereits weitere Beweisanträge in der Sache an. Der „Handwerker-Engel“ werde sich zudem persönlich zu den verbliebenen Fällen äußern, so Haizmann.

Aktuell plant das Landgericht mit weiteren Terminen bis Mitte Juli. Ob dann wirklich ein Urteil fällt, ist offen.