Überraschende Wende nach Bank-Bluttat in Regensburg: Mord-Haftbefehl aufgehoben

Von André Baumgarten · 28. Juli 2026 um 15:12

Nach der schrecklichen Bluttat in einer Bankfiliale im Stadtwesten von Regensburg soll der Verdächtige (20) in die Psychiatrie. Er hatte einen 58-jährigen Mitarbeiter attackiert und getötet. In der JVA sprach der mutmaßliche Täter mit einem Gutachter. Und das bringt eine unerwartete Wende im Fall der tödlichen Messerattacke.Weitere neue Details zu dem Fall werfen Fragen auf.

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Fünf Tage ist die tödliche Messerattacke in einer Bank im Regensburger Westen her. Der Schock sitzt noch immer tief. Der am Freitagmittag erlassene Haftbefehl wegen Mordes gegen den mutmaßlichen Täter ist jetzt aufgehoben. Der 20-Jährige wird noch am Dienstagnachmittag in die Psychiatrie verlegt. Das erfuhr die Mediengruppe Bayern aus Sicherheitskreisen; mittlerweile bestätigte die Staatsanwaltschaft das. Das vorläufige Gutachten eines renommierten psychiatrischen Sachverständigen kommt zu dem Schluss, dass erhebliche Zweifel an der Schuldfähigkeit des Messer-Angreifers bestehen.

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Rückblick: Einen Banküberfall mit Messerangriff melden Zeugen am Donnerstag, 14.50 Uhr, per Notruf. Daraus wird ein für Regensburg fast beispielloser Großeinsatz: Das Rennweg Zentrum wird hermetisch abgeriegelt, am Himmel schwebt bis abends ein Hubschrauber. Spezialkräfte rücken an und greifen schließlich zu. Eine Geiselnahme, wie anfangs befürchtet, ist es jedoch nicht – das stellt die Polizei früh klar. Der Westen der Stadt ist dennoch stundenlang Sperrgebiet.

Zettel mit „etwas von Überfall und Bankraub“ gezeigt

Was die Ermittler zunächst rekonstruieren, wurde tags darauf in der Pressekonferenz erläutert: Ein 20-Jähriger war mit einem Messer in der Bankfiliale aufgetaucht und zeigte einen Zettel, auf dem von „Überfall und Bankraub“ die Rede war. Danach stach er wohl unvermittelt auf einen Mitarbeiter der Bank ein und verletzte den 58-Jährigen tödlich. Das Opfer starb um 15.45 Uhr, weniger als eine Stunde nach der Attacke in einer Regensburger Klinik.

Zur Tatzeit waren weitere Mitarbeiter und auch Kunden in der Filiale in der Stromerstraße. Zwei davon konnten Einsatzkräfte erst Stunden später in Sicherheit bringen. Sie hatten sich in einem Büro verschanzt. Zu dem mutmaßlichen Täter selbst gab es keinen Kontakt. Letztlich wurde der 20-Jährige von einer SEK-Einheit auf der Toilette in dem Gebäude im Rennweg Zentrum (REZ) verhaftet. Das Küchenmesser hatte er zuvor gereinigt und wohl etwas von sich entfernt abgelegt.

Über des Fenster eines Büros der Bank konnte der Mitarbeiter rausgeholt werden. Trotz Reanimation durch die Polizei starb er wenig später in einer Regensburger Klinik. - Foto: Baumgarten

Der in Regensburg geborene Tatverdächtige ist für die Polizei kein Unbekannter: Diebstähle und Körperverletzungen weist die Strafakte aus. Zuletzt wurde er laut jüngster Recherchen im Februar 2023 zu einer Woche Jugendarrest verurteilt. Er stammte offenbar aus äußerst prekären Verhältnissen, war jahrelang im Jugendhilfesystem, lebte in verschiedenen Einrichtungen, war zuletzt wohl für zwei Jahre in Berlin. In ein geordnetes Leben fand der 20-Jährige aber nie. Die Flucht in Drogen und Alkohol könnte womöglich der Weg ins Verderben gewesen sein, der einen Unschuldigen das Leben kostete.

Schwer bewaffnet bezogen Spezialkräfte der Polizei nach den Notrufen Stellung vor der Bank. Den Zugriff mit Festnahme des Tatverdächtigen übernahmen Elitepolizisten des SEK. - Foto: Baumgarten

Die Polizei spricht von einem „Zufallsopfer“. Denn: Der getötete 58-Jährige war offenbar für einen Kollegen am Schalter der Bank im Rennweg Zentrum eingesprungen. Normalerweise war er in einer anderen Filiale des Kreditinstituts tätig. Persönliche Beziehungen zwischen ihm und dem Angreifer gab es laut den Ermittlern keine. Und noch ein anderes Detail lässt aufhorchen: 14 Stunden vor der Bluttat wollte sich der 20-Jährige offenbar selbst verhaften lassen. Doch „Haftgründe lagen nicht vor“, erklärte Polizei-Vizepräsident Erwin Frankl am Freitag.

Einem Arzt wurde der junge Mann in jener Nacht aber nicht vorgestellt. Am Donnerstagmorgen entließ man ihn aus dem Polizei-Gewahrsam. Ob er, wie nach seiner Verhaftung am Nachmittag, völlig klar und strukturiert war, ließ sich bisher nicht eruieren. Von dem nächtlichen Besuch der Polizeiinspektion Regensburg-Süd soll es aber Bodycam-Aufnahmen geben, hieß es. Womöglich geben die mehr Aufschluss.

Tatverdächtiger sprach in JVA mit Gutachter

Direkt nach seiner Einlieferung in die JVA sprach der Verdächtige dann am Freitag mit einem Gutachter. Die Einsichtsfähigkeit des 20-Jährigen könnte demnach zum Tatzeitpunkt aufgehoben gewesen sein – ob wegen Drogen (er war wohl Konsument) oder aufgrund einer psychiatrischen Krankheit ist wohl noch offen. Fakt ist: Er soll umgehend in ein psychiatrisches Krankenhaus verlegt werden.

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„Das kann ich bestätigen“, erklärte Strafverteidiger Shervin Ameri auf Nachfrage kurzangebunden am Telefon – offenbar auf dem Weg zum Termin im Amtsgericht. Letztlich müsse das formell aber die Ermittlungsrichterin entscheiden. Auch für ihn seien „klare Anhaltspunkte erkennbar, die die einstweilige Unterbringung rechtfertigen“. Zu einem Motiv oder näheren Hintergründen der Tat wolle er sich nicht äußern. „Wir müssen die Ermittlungen abwarten.“

Staatsanwaltschaft bestätigt Unterbringung

Am Dienstagnachmittag äußert sich auch Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher zu dem Beschluss der Ermittlunngsrichterin. Laut einer Pressemitteilung fiel die Einscheidung, den 20-jährigen Deutschen in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen, auf Grundlage eines forensischen Kurzgutachtens. Demnach sei die „Schuldfähigkeit des Beschuldigten bei der Tatbegehung zumindest erheblich vermindert gewesen“.

Auch eine vollständige Schuldunfähigkeit sei zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht auszuschließen, so Rauscher. Weiter weist der Sprecher der Regensburger Staatsanwaltschaft und ständige Vertreter des Behördenleiters aber darauf hin, dass die vorliegende Stellungnahme nur auf Grundlage einer kurzen Untersuchung beruhe. Das Ergebnis könne sich demnach noch ändern.

Außerdem gelte weiterhin die Unschuldsvermutung für den 20-Jährigen. Zu Tat habe er sich bislang noch nicht geäußert. Schon in der Pressekonferenz der Polizei klang allerdings an, dass man den Verdächtigen zwar nicht verhört habe, was ohne Anwalt auch gar nicht zulässig wäre – doch der Mann habe sogenannte Spontanäußerung gemacht.