Sieht sich als eigentliches Opfer: Chamer-Stalker steht zum dritten Mal vor Gericht

An Beleidigungen gegen die Staatsanwaltschaft, Einwürfen und Erklärungsmonologen mangelte es am Dienstag vor dem Regensburger Amtsgericht nicht. 25-mal soll ein Mann aus Roding im vergangenen Jahr einer Frau und ihrer Tochter in und um Cham nachgestellt haben.
Dabei war er bereits zweimal innerhalb von sechs Jahren wegen Nachstellungen verurteilt worden. In einem hitzigen Acht-Stunden-Prozess musste der Mann (40) sich vor Richter Ehrl und den Schöffen verantworten. Von Anfang an war klar: Der Mann sieht sich als das eigentliche Opfer.
Die Emotionen kochten schon vor der Verhandlung hoch. Der Angeklagte, aus der Untersuchungshaft mit Fußfesseln vorgeführt, weinte bereits, als er vor Saal 103 mit seinem Anwalt Johann Bund sprach.
Staatsanwalt Dr. Simon Pschorr verlas drinnen die lange Anklage wegen Nachstellung. Zwischen 12. April und 28. September 2025 soll der Mann wiederholt die räumliche Nähe zu der Geschädigten und ihrer Tochter gesucht haben sowie einen Sticker per Instagram geschickt habe. Dabei wollten beide keinen Kontakt. Denn: Der Mann war bereits zweimal wegen Nachstellung an ihnen verurteilt worden, zuletzt im März 2025 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung. Auch ein Kontaktverbot gibt es. Kennengelernt hatte das Opfer den Angeklagten 2020 via Instagram.
Es galt zu klären, ob die erneuten aufgezählten 25 Begegnungen – meist auf dem Weg von oder zur Arbeit der Frau in Cham, vor der Arbeit der Tochter oder in und um diversen Supermärkten – zufällig waren oder gezielt herbeigeführt wurden. Für Staatsanwalt Pschorr war klar: Der Angeklagte habe keinen Grund gehabt, sich an den jeweiligen Orten aufzuhalten, woraufhin der Mann vehement den Kopf schüttelte. Die Staatsanwaltschaft sah sogar einen besonders schweren Fall als gegeben, da das Stalking bereits länger als sechs Monate laufe – nur unterbrochen durch die Untersuchungshaften.
Zeugin schildert, wie er sie auf Parkplätzen beobachtete
„Das Problem ist: Er ist halt immer da“, fasst die Geschädigte ihre beklemmende Situation zusammen. An diversen Punkten in der Stadt Cham begegnete sie dem Mann. Meist habe sie ihn auf Supermarktplätzen entlang einer Hauptstraße gesehen, wenn sie dort mit dem Auto fuhr. Er habe immer so geparkt, dass er den Verkehr an einem Kreisverkehr beobachten konnte, schilderte die Frau. Oder starrte sie auch mal abends vom gegenüberliegenden Parkplatz eines Fastfood-Restaurants an, in dem sie mit einer Freundin saß. Im Verkehr habe er auch gewendet, um ihr zu folgen. Dank einer Dashcam im Auto konnte sie Fotos von den Begegnungen vorzeigen.
Der Mann und jede Begegnung mit ihm rufe bei ihr schwitzige Hände, Herzrasen und Albträume her. „Es macht einem halt Angst. Was macht er? Wie weit geht er?“, schilderte sie. Diese Gedanken habe sie auch wegen ihrer Tochter gehabt, die ebenfalls Opfer sei. Deren Auto habe der Mann etwa einmal vor deren Arbeitsstelle fotografiert.
Nicht ich bin derjenige, der in ihr Leben eingreift. Sondern sie greift in mein Leben ein!Der Angeklagte
Der Angeklagte erklärte indes immer wieder im betonten Hochdeutsch: „Dieses ist nicht wahr!“ Lang und breit erklärte er dem Richter, was er an den Tagen an den jeweiligen Orten zu erledigen hatte, schweifte dabei ab und ging auch mehrmals sehr detailliert und beschreibungsintensiv auf die Begegnungen ein – größtenteils ohne in seine Notizen zu blicken. Das fiel auch dem zweiten Staatsanwalt Tobias Schüßler auf: „Sie können sich an 25 Treffen ziemlich genau erinnern ...“ Er habe halt ein gutes Gedächtnis, erklärte der 40-Jährige.
Dass der Mann für all seine Besorgungen extra nach Cham gefahren sei, erschien Richter Ehrl seltsam. Er gehe halt regelmäßig in Cham einkaufen, weil es dort die besseren Angeboten gebe und er mit seiner Mutter das auch immer so gemacht habe, gab der Angeklagte an. Oft seien auch Spazierfahrten gewesen, bei denen er zufällig am Haus der Geschädigten oder von deren Mutter vorbei gefahren sei. Oder an der Arbeitsstelle von der Tochter. „Ich bin ein freier Mensch. Ich muss niemanden fragen, wo ich hinfahre“, brachte er seinen Standpunkt zum Ausdruck. Und: „Es ist mir völlig egal, was diese Frau treibt. Ich habe mein eigenes Leben“, rief der Mann. Die Frau lüge. Im Gegenteil: Vielmehr denke der Rodinger, dass die Frau ihn verfolge, ihn dabei häufig „provozierend“ anschaue oder auslache: „Nicht ich bin derjenige, der in ihr Leben eingreift. Sondern sie greift in mein Leben ein!“ „Zur Sicherheit“ habe er auch Pfandbons fotografiert – um zu beweisen, dass er etwas in einem Supermarkt zu erledigen hatte.
Mann beschimpfte mehrmals den Staatsanwalt
Äußert empfindlich reagierte der Rodinger auf die Nachfragen von Pschorr, beschimpfte den „Herrn Staatsanwalt“ als „minderwertige Person“. Mehrmals unterbrach er die Staatsanwälte bei ihren Fragen, behauptete bei Zurechtweisungen, er dürfe nicht ausreden und die Staatsanwaltschaft erfinde Vorwürfe gegen ihn. Richter Ehrl ließ ihn dennoch mehrmals ausreden, auch wenn er bemerkte: „Sie reden ohne Punkt und Komma. Und ohne Zusammenhang.“
Als ihn Pschorr wieder einmal unterbrach, explodierte der Mann und schlug mit der Flachen Hand auf den Tisch: „Verdammt nochmal, er fällt mir jedes Mal ins Wort!“ Nach über sechs Verhandlungsstunden und zahlreichen Ermahnungen riss dem Richter endgültig der Geduldsfaden. Wieder hatte der Mann nach einem Einwurf Pschorrs diesen beleidigt. „Wenn ich ihre Eltern wäre, würde ich mich schämen, dass ich so etwas großgezogen habe“, schrie er durch den Saal. „So, jetzt haben Sie ich Ihr Ordnungsgeld verdient“, ging Ehrl dazwischen.
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Da der Angeklagte auch nach der Mittagspause in der rund achtstündigen Verhandlung nicht gestand und somit der Frau und weiteren Zeugen eine Aussage nicht ersparte, fiel an diesem Tag kein Urteil. Zum Abschluss wünschte sich der Rodinger noch eine Verlegung in eine andere JVA, da er sich „belästigt“ fühle. Und er fragte: „Darf ich noch etwas sagen?“