Rodinger Stalker unter Polizeibewachung im Gerichtssaal: Nerven liegen blank

Es ist ein Prozess, der von allen Beteiligten viel abverlangt und vor allem eines erfordert: Geduld. Am Dienstag fand vor dem Amtsgericht Regensburg die Fortsetzung der Verhandlung eines Falles von mehrfachem Stalking statt. Bereits der erste Termin vergangene Woche zog sich über acht Stunden, in denen zwar kein Urteil, dafür aber mehrere Beleidigungen seitens des Angeklagten fielen. Nun zog Richter Christian Ehrl nach sieben Stunden einen Schlussstrich – von einem Urteil ist man dennoch mindestens einen weiteren Termin entfernt.
Die Besetzung des Saals 103 war zum größten Teil die gleiche wie vergangene Woche – mit einer Ausnahme. Nachdem der Angeklagte mehrfach laut und ausfallend geworden war und der Richter sogar ein Ordnungsgeld verhangen hatte, wurde der 40-Jährige dieses Mal von einem Polizeiaufgebot in den Raum geführt. Die Handschellen wurden ihm für den Prozess zwar abgenommen, jedoch postierten sich zwei Polizeibeamte während der Verhandlung hinter ihm, um notfalls eingreifen zu können.
Das war allerdings nicht notwendig. Auch wenn der Angeklagte auch dieses Mal öfter die Stimme in beleidigender Weise erhob, wenn er sich angegriffen fühlte oder diffamiert sah.
Mehrfach unerwünscht Kontakt zur Geschädigten und ihrer Tochter gesucht
Die Anklage gegen den 40-Jährigen, vertreten durch Staatsanwalt Dr. Simon Pschorr sowie den Anwalt der Nebenklage, gründete auf verschiedenen Vorwürfen der Nachstellung. Der Mann soll von April bis September 2025 mehrfach unerwünscht den Kontakt zur Geschädigten und ihrer Tochter gesucht haben. Zweimal war er deswegen schon verurteilt worden; die erste Kontaktaufnahme hatte bereits 2020 stattgefunden. Dennoch endeten die Begegnungen mit dem Angeklagten für die beiden Opfer erst, seit der der 40-Jährige in Untersuchungshaft sitzt.
Während beim vergangenen Termin die Geschädigte ausgesagt hatte, wurden am Dienstag zwei involvierte Bekannte ihrerseits, ein zuständiger Polizist, die Bewährungshelferin des Angeklagten sowie auch die Tochter der Geschädigten vernommen.
Angeklagte spricht bei Begegnungen von „Zufall“ – Tochter spricht von Ängsten
Die mittlerweile volljährige Tochter berichtete von verschiedenen Begegnungen, die der Angeklagte als „Zufall“ oder sogar als „einfach gelogen“ einordnete. Während die Tochter emotional von den Einschränkungen und Ängsten berichtete, die sie und ihre Mutter durch das Verhalten des Angeklagten erlitten hätten, blieb dieser bei seiner Version der Geschehnisse. Er warf der jungen Frau vor, eine „Show abzuziehen“. Das Gericht lasse sich „vergackeiern“, behauptete er.
Seiner Darstellung nach soll die Geschädigte selbst die fraglichen Treffen herbeigeführt haben, um ihn ins Gefängnis zu bringen. Dass seine Bewährungshelferin anderer Meinung war und diese dem Gericht deutlich mitteilte, tat seiner Standhaftigkeit keinen Abbruch.