Nach vier Jahren des Martyriums in Cham: Gericht weist Stalker in die Schranken

Von Johannes Schiedermeier · 13. März 2025 um 19:00

Fast vier Jahre lang hat der Angeklagte nach Überzeugung von Gericht und Staatsanwaltschaft seinem Opfer ein echtes Martyrium bereitet. Trotz einer Verurteilung vor dem Chamer Amtsgericht hatte er seine Nachstellungen fortgesetzt, bis er acht Monate in Untersuchungshaft wanderte. „Schockierend“ – so umschrieb ein Chamer Polizist seine Ermittlungen. Nun fiel am Schöffengericht am Amtsgericht Regensburg ein Urteil.

Alles hatte im Juli 2020 mit einem Chat auf Instagram begonnen, so die Staatsanwältin in der Anklage. Nach einem Treffen im Dezember 2020 änderte sich das Leben der Klägerin. Sie wollte den Kontakt nicht und teilte das mehrfach mit. Der Beklagte habe das ignoriert, die Frau angeschrieben und sie persönlich aufgesucht. Die Folge: eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 60 Euro vom Chamer Amtsgericht.

Der Angeklagte, ein alleinstehender, tief verschuldeter Lkw-Fahrer aus Roding, ließ sich davon aber nicht aufhalten. Die Nebenklägerin, eine Frau Mitte 30 – genau wie ihr Stalker – schilderte die Nachstellungen als beinahe täglich. Der Angeklagte habe offensichtlich immer gewusst, wo sie sich aufgehalten habe. „Wenn ich auf dem Weg zur Arbeit war, fuhr er plötzlich auf den Zebrastreifen zu. Er hat zwar gebremst, war aber immer schnell dran“, erzählte sie Amtsrichterin Dr. Ingrid Wein. Sie leide unter den Folgen bis heute und habe Schlafstörungen, Albträume, Depressionen und Ängste ausgestanden.

„Er war immer da!“

Der Mann sei in ihrer Bäckerei aufgetaucht, auf ihrem Weg zur Arbeit, an den Parkplätzen. Er sei immer da gewesen, auch wenn sie die Bäckerei gewechselt habe oder den Parkplatz. Auf die Frage der Verteidigerin des Angeklagten, warum sie manche Geschäfte aufgesucht habe, obwohl sie wusste, dass auch der Angeklagte dort einkauft, antwortete sie: „Ich hätte sonst mein ganzes Leben nach ihm richten müssen.“

Auch die Tochter der Klägerin, die im Tatzeitraum 11 bis 14 Jahre alt war, wurde verfolgt. Der Angeklagte sei regelmäßig auf deren Schulweg aufgetaucht. Als der Nachbar der Familie den Stalker nachts entdeckte, wie er das Haus seines Opfers beobachtete, sprach er ihn an. Es kam in der Folge zu verbalen Auseinandersetzungen und Beleidigungen. Letztlich wurden dem Angeklagten drei Anzeigen bei der Polizei in Cham zum Verhängnis, die er gegen den Nachbarn erstattete. Ein Ermittler wurde aufmerksam. „Es stellte sich heraus, dass die Sache eine ganz andere Wendung hatte“, so der Polizist im Zeugenstand. Er habe von der Stalking-App der Nebenklägerin Fotos und Videos bekommen. Die zahlreichen Beweismittel habe er „schockierend“ gefunden. Erst mit der U-Haft habe alles geendet.

Überall Bilder des Opfers

Es seien überall Bilder der Klägerin gefunden worden. Im Handy des Angeklagten, auf dessen Laptop, im Auto, in einer Vitrine in der Wohnung und neben dem Bett. Außerdem habe er die Vornamen der Klägerin und von deren Tochter als Passwörter verwendet.

Als der Angeklagte Einsicht in die Zeugenaussagen des Nachbarn bekam, eskalierte die Sache auch hier. Der Nachbar berichtete von „gefühlt 300 anonymen Anrufen“. Er habe mittels einer Fangschaltung 13 Anrufe zweifelsfrei dem Angeklagten zuordnen können. „Die Nummer des Nachbarn war unter dessen Autonummer im Handy des Beklagten gespeichert. Die Anrufe haben angefangen nach der Einsicht in die Zeugenaussage und aufgehört am ersten Tag der U-Haft“, so der Ermittler. Das sei aber nicht beweisbar, so die Verteidigerin, und der Angeklagte bestritt die Anrufe prompt. Das rechnete ihm die Richterin später straferschwerend an, gemeinsam mit der Aussage, dass Fotografieren und Herumfahren mit dem Auto halt seine Hobbies seien und er nur den Mond und Sonnenuntergänge fotografiert habe.

Die Staatsanwältin nahm dem Angeklagten die Reue grundsätzlich ab, verwies aber auch darauf, dass er nur gestanden habe was ohnehin nachgewiesen sei. Er habe über Jahre zielgerichtet gehandelt. Er sei einschlägig vorbestraft nach einem exakt gleichen Tatvorwurf. Dieses Stopp-Zeichen habe aber nicht gewirkt. „Chance verpasst, reinen Tisch zu machen“, so die Staatsanwältin.

„Hinterlässt tiefe Spuren!“

Sie forderte eine Gesamtstrafe von zwei Jahren auf drei Jahre zur Bewährung. Dem könne sie nach dem Eindruck einer achtmonatigen U-Haft zustimmen. Die Bewährung solle drei Jahre dauern unter der Auflage der Untersagung einer Kontaktaufnahme. Die Staatsanwältin beantragte auch die Einziehung des derzeit beschlagnahmten Autos als Tatwerkzeug. Der Nebenkläger schloss sich den Ausführungen weitgehend an. „Es hinterlässt tiefe Spuren, wenn man über einen so langen Zeitraum derart misshandelt wird.“

Die Verteidigerin räumte ein, dass die Vorwürfe zum Großteil erwiesen seien, die Zahl der Anrufe aber nicht. Im Ergebnis ändere dies an den Straftaten nichts. Ihr Mandant habe verstanden, was er getan habe, und wolle trotz seiner miserablen Finanzsituation eine Entschädigung zahlen. Sie plädierte für eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Die acht Monate U-Haft hätten dem Angeklagten schwer zugesetzt. Das Auto sei ein Tatmittel gewesen, aber im vorliegenden Fall könne von einer Einziehung abgesehen werden, weil der Angeklagte noch gar nicht der Eigentümer des Fahrzeugs sei und noch abzahle. Dadurch gerate auch der Arbeitsplatz in Gefahr.

Im letzten Wort schloss sich der Angeklagte der Verteidigerin an: „Es war nicht richtig, und es tut mir leid.“ Er bat um seinen Pkw. Es sei ihm nicht klar gewesen, dass er das Auto als Tatwerkzeug genutzt habe.

„Dann gehen Sie ins Gefängnis“

Richterin Wein verurteilte den Stalker zu einem Jahr und neun Monaten auf drei Monate Bewährung. Außerdem wurden ihm eine Psychotherapie auferlegt, ein Kontaktverbot und 2500 Euro Schmerzensgeld. Es habe sich um gezielte Kontaktaufnahmen gehandelt. Sie sei auch überzeugt, dass er öfter als die nachgewiesenen 13 Mal bei dem Zeugen angerufen habe.

Die Reue sei geschwächt durch Bagatellisierungen. Die acht Monate U-Haft seien entlastend zu werten. Angesichts der hohen Verschuldung des Angeklagten und des drohenden Arbeitsplatzverlustes ordnete sie die Freigabe des Autos an. Eine Psychotherapie und ein Bewährungshelfer seien notwendig. „Wenn Sie auch nur ohne Fahrschein Zug fahren, dann gehen Sie ins Gefängnis – ist das klar?“, so die Richterin.