Nach 24 Stunden Verhandlung: 5 Jahre Haft für Rodinger Stalker

Nach drei langen Verhandlungstagen ist es vorbei: Am Mittwoch verkündete Richter Christian Ehrl am Amtsgericht in Regensburg das Urteil für den angeklagten Stalker aus Roding. Drei Jahre und drei Monate soll der 40-Jährige in Haft verbringen. Zusammen mit dem „Bewährungsversagen“ – dem Verstoß gegen das Kontaktverbot mit dem Opfer durch eine Verurteilung vergangenen Jahres – bedeutet das für ihn einen insgesamt fünf Jahre andauernden Ausschluss von der Gesellschaft. Die Opfer können aufatmen, für den Angeklagten hätte es kaum eine härtere Strafe geben können. Richter Ehrl erläuterte, warum man sich für den „oberen Rand“ des Strafmaßes entschieden hat.
Wer den Fall in den vergangenen Wochen verfolgt hat, konnte sich bereits ein Bild von der Situation im Gerichtssaal machen. Stundenlange Verhandlungen und ausschweifende Verhöre bei heißen Temperaturen hatten nicht nur den Angeklagten ins Schwitzen gebracht. Die Nerven und die Geduld aller Beteiligten waren bei dem Prozess strapaziert worden, und auch der letzte Termin bildete dabei keine Ausnahme.
Etwa 24 Stunden lang war der Fall des „Rodinger Stalkers“ vor dem Amtsgericht verhandelt worden. Dabei hatte es weder an Worten des Angeklagten noch an emotionalen Momenten gemangelt. Für die beiden Betroffenen der Nebenklage zog sich die Angelegenheit nämlich schon über etwa fünf Jahre, nur mit Ausnahme der Zeit, in der der 40-Jährige in Untersuchungshaft saß.
Mutter und die mittlerweile 18-jährige Tochter, die beiden Opfer, weinten jeweils bei ihren Aussagen – nicht um die eigene Person, sondern aus Sorge um die jeweils andere. Dem Angeklagten schien es noch schwerer zu fallen, seine Emotionen zu kontrollieren: Beim ersten Termin war er wegen Beleidigungen zu einem Ordnungsgeld verdonnert worden, die beiden folgenden Termine fanden in Polizeibegleitung statt.
Die Justiz muss in solchen Fällen ganz klare Kante zeigen.Dr. Simon Pschorr, Staatsanwalt
Bereits zwei Mal war der 40-Jährige wegen Nachstellung der beiden Frauen verurteilt worden und befand sich deswegen auf Bewährung. Wieder vor Gericht gelandet war er, da er gegen seine Auflagen verstoßen und erneut Kontakt beziehungsweise die räumliche Nähe zu den Betroffenen gesucht hatte – in 25 Fällen.
Ein sehr, sehr langes „letztes Wort“
Drei Stunden: So lange hatte sich der 40-Jährige Zeit für sein „letztes Wort“ genommen. Einen Rekord stellte er damit zwar nicht auf – den beanspruchte ein Bankräuber mit einer fünftägigen Rede im Jahr 2019 für sich – , diesem nachgeeifert hätte er aber wahrscheinlich schon gerne.
Verdenken kann man es dem 40-Jährigen vermutlich nicht. Beim restlichen Prozess musste er aufgrund konstanter Ausschweifungen regelmäßig in seine Schranken gewiesen werden.
Das berühmte „letzte Wort“ hingegen ist die einzige Gelegenheit für einen Angeklagten, die alleinige Aufmerksamkeit aller Beteiligten zu beanspruchen und dabei nicht unterbrochen zu werden.Ob es wiederum notwendig war, dass der 40-Jährige auch nach Schluss der Beweisaufnahme nochmal alle 25 Vorwürfe der Kontaktaufnahme mit dem Opfer einzeln durchging, sei dahingestellt.
Zum Hintergrund: Sieht sich als eigentliches Opfer: Chamer-Stalker steht zum dritten Mal vor Gericht
Eigentlich ist das „letzte Wort“ dazu da, um den Angeklagten die Möglichkeit zu geben, das während des Prozesses entstandene Bild der eigenen Person zu ergänzen und zu gestalten. Auch für die Opfer oder deren Angehörige kann das letzte Wort viel Macht haben, um mit den Taten abschließen zu können – oder auch nicht.
Der 40-Jährige nutzte diese Gelegenheit am Mittwoch leider nicht. Erklärungen gab er zwar viele ab, Reue jedoch oder ein Verständnis für die Auswirkungen seiner Taten zeigte er nicht.
Statt Mitgefühl für die Opfer äußerte er dieses nur für sich selbst. Er beharrte standhaft auf der Behauptung, dass die Nebenklägerin die eigentliche Schuldige sei, wenn überhaupt habe sie die Treffen herbeigeführt. Er hingegen sei das Opfer fehlgeleiteter Justiz: „Das ist wie ein Brandfleck auf meiner Haut, der mir immer wieder vorgehalten wird. Ich kann kein normales Leben mehr führen“, sagte er. Als bereits verurteilter Stalker sei er von der Polizei und der Justiz für immer abgestempelt. „Ihr da vorne verurteilt Menschen, die andere Menschen auf irgendeine Weise kaputt gemacht haben. Und was macht ihr mit einem Menschen, der weiß, dass er nichts getan hat? Ihr sperrt ihn weg und ermittelt erst später. Ihr wisst nicht, was das mit einem Menschen macht“, warf er dem Richter und den Schöffen vor.
Auch für die Opfer, für seine Bewährungshelferin und den polizeilichen Sachbearbeiter fand er keine netten Worte. Erstere sei eine schamlose Lügnerin, letzterer für seinen Beruf ungeeignet.
Mutter und Tochter können aufatmen, der Angekalgte nicht
Nachdem er seine wortreichen Ausführungen nach drei Stunden beendet hatte, zog sich das Gericht für eine Pause zurück. Um 17 Uhr verkündete Richter Ehrl dann das Urteil: drei Jahre und drei Monate Haft, den Entzug von Fahrzeug und Handy als Tatmittel und einen sechsmonatigen Führerscheinentzug. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.
Damit befindet sich das Strafmaß ziemlich an der oberen möglichen Grenze für das Vergehen. Das begründete der Richter damit, dass das Stalking insgesamt fast fünf Jahre andauerte. Auch habe sich der Gesundheitszustand der Betroffenen nach den erneuten Nachstellungen wieder verschlechtert und deren Leben maßgeblich beeinträchtigt.
„Sie haben sich Ihre Welt zurechtgebaut, und das ist tragisch – auch für Sie“, sagte Richter Ehrl in seinen abschließenden Worten. „Auch Sie sind ja darin gefangen.“ Er drückte zudem sein Bedauern aus: „Sie hätten die Chance gehabt, Ihr Leben tatsächlich zu ändern.“
Die Urteilsverkündung war wohl der einzige Moment des dreitägigen Verfahrens, in dem man den Angeklagten sprachlos erlebte.