Bekommt F.EE in Neunburg einen Betriebsrat? – Arbeitsgericht Schwandorf muss entscheiden

Von Jan Lange · 2. Juni 2026 um 05:00

Es sind turbulente Zeiten bei F.EE in Neunburg: Das Automatisierungsunternehmen wurde bekanntlich von der US-Investmentgesellschaft One-Equity-Partner (OEP) übernommen. Gleichzeitig gab es innerhalb der Belegschaft Interesse an der Gründung eines Betriebsrates. Dieses Ansinnen wurde jüngst etwas ausgebremst. Nun muss das Arbeitsgericht Schwandorf entscheiden.

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Schon seit mehreren Monaten gibt es unter den Mitarbeitern des Neunburger Unternehmens F.EE Bestrebungen, einen Betriebsrat zu gründen. Dieses Ansinnen ist unabhängig von der Übernahme durch OEP vorangetrieben worden. Mitarbeiter hatten sich dabei auch an die IG Metall Amberg gewandt. Die hatte das Vorhaben unterstützt und eine Betriebsversammlung in der Schwarzachtalhalle in Neunburg mitorganisiert, wie IG Metall-Fachsekretär Matthias Scherr bestätigt.

Bei dieser Versammlung sollen nach Medieninformationen mehrere Hundert F.EE-Mitarbeiter anwesend gewesen sein. Wie Scherr berichtet, habe ein Abteilungsleiter des Unternehmens dann die Leitung der Versammlung übernommen und wollte die Gewerkschafter des Saals verweisen. Obwohl sie nach dem Betriebsverfassungsgesetz ein Anwesenheitsrecht gehabt hätten, seien sie freiwillig aus dem Saal gegangen, so Scherr weiter. Die Anwesenden stimmten dann über die Bestellung eines Wahlvorstandes ab. 54 Prozent waren dagegen. Damit war vorerst auch die Gründung eines Betriebsrates ausgebremst worden.

Öffentliche Verhandlung am 14. Juli am Arbeitsgericht Schwandorf

Noch am Tag der Betriebsversammlung seien aber F.EE-Mitarbeiter auf die Gewerkschaft mit dem Wunsch zugekommen, an der Bestellung eines Wahlvorstandes festzuhalten. Das ist trotz des negativen Votums möglich. Laut des Betriebsverfassungsgesetzes wird ein Wahlvorstand auf Antrag von mindestens drei Arbeitnehmern durch das Arbeitsgericht bestellt, wenn bei einer Betriebsversammlung keine entsprechende Entscheidung getroffen wurde.

Dazu wird es am 14. Juli um 11.30 Uhr eine öffentliche Verhandlung am Arbeitsgericht Schwandorf geben, wie Arbeitsgerichtsdirektor Dietmar Striegan auf MZ-Anfrage bestätigt. Auch wenn das Betriebsverfassungsgesetz solche Fälle klar regelt, könne der Ausgang der Verhandlung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorhergesagt werden. Denn theoretisch könnte ein Antrag auch wieder zurückgezogen werden oder das Gericht einen formalen Mangel feststellen. Eine Entscheidung werde es am 14. Juli aber auf jeden Fall geben, so Striegan.

Zur Betriebsversammlung hatte die IG Metall bereits einen Vorschlag für den fünfköpfigen Wahlvorstand samt Ersatzpersonen vorgelegt. Über diesen Wahlvorstand soll nun auch am Arbeitsgericht entschieden werden. Einen Tag nach der Betriebsversammlung habe die Gewerkschaft noch das Gespräch mit der Geschäftsleitung gesucht, um eine Lösung zu finden. Der Termin sei aber zwei Stunden zuvor abgesagt worden, so Scherr.

Der Gewerkschaft sei bekannt, dass Führungskräfte „massiv Stimmung“ gegen die Gründung eines Betriebsrats gemacht hätten. Unter anderem seien in einem unternehmensinternen Forum immer wieder anonyme Fehlinformationen über die Rechte und Aufgaben eines Betriebsrats verbreitet worden.

Beim Arbeitsgericht haben die Antragsteller eine entsprechende Stellungnahme eingereicht, so Scherr. Bis zum 29. Mai sollte sich eigentlich auch die F.EE-Geschäftsführung gegenüber dem Gericht äußern. Die Frist sei aber bis zum 11. Juni verlängert worden, so der Arbeitsgerichtsdirektor. Auf den Verhandlungstermin habe diese Verlängerung keine Auswirkung.

Gründung eines Betriebsrates ist ab fünf Beschäftigten möglich

Gegenüber der Presse verweist das Unternehmen darauf, dass die Mehrheit der Beschäftigten offensichtlich einen Betriebsrat ablehne. Die Behauptung, dass es eine unzulässige Beeinflussung der Wahlversammlung gegeben habe, wies das Unternehmen entschieden zurück.

Die F.EE-Gruppe ist mit einem Jahresumsatz von zuletzt rund 180 Millionen Euro und nach eigener Auskunft 1100 Mitarbeitern eines der größten Unternehmen im Landkreis Schwandorf. Die Gründung eines Betriebsrates ist ab einer Zahl von fünf Beschäftigten möglich.

Sollte das Arbeitsgericht dem Antrag auf Bestellung eines Wahlvorstandes stattgeben, werde dieses Gremium aber erst eingesetzt sein, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts könnten die Streitparteien nämlich noch Beschwerde bei der nächsthöheren Instanz, dem Landesarbeitsgericht Nürnberg, einlegen.

Ähnlicher Fall bei der Firma Müller Präzision in Cham

Einen ähnlichen Fall hatte es vor drei Jahren bei der Chamer Firma Müller Präzision gegeben. Das Landesarbeitsgericht hatte damals die Einrichtung eines Wahlausschusses zur Wahl eines Betriebsrates durch das Arbeitsgericht Cham bestätigt. Die Beschwerde der Geschäftsführung beim Bundesarbeitsgericht gegen dieses Urteil war später zurückgezogen worden.

Die Bestellung eines Wahlvorstandes komme immer wieder mal vor, gehöre aber nicht zum täglichen Geschäft des Arbeitsgerichtes, erläutert Arbeitsgerichtsdirektor Dietmar Striegan. Wenn der Wahlvorstand gerichtlich bestellt werden sollte, könne die Wahl eines Betriebsrates nach der Sommerpause in Angriff genommen werden, hofft Gewerkschaftssekretär Matthias Scherr.