Betriebsrat kann kommen: Leitung von Müller Präzision zieht Gerichtsbeschwerde zurück

Die Unternehmensleitung der Chamer Firma Müller Präzision, die im kommenden Jahr das 50-jährige Bestehen feiert und über 500 Beschäftigte hat, hat den Weg für die Wahl eines Betriebsrats freigemacht.
In einer Pressemitteilung teilten Geschäftsführer Karl Macharowsky und Personalchef Matthias Markl jetzt für das Unternehmen mit, dass sie die Beschwerde beim Bundesarbeitsgericht gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts zurückgezogen haben.
Landesarbeitsgericht hatte Wahlausschuss bei Müller Präzision bestätigt
Das Landesarbeitsgericht hatte die Einrichtung eines Wahlausschusses durch das Chamer Arbeitsgericht bestätigt. Das hatte unter Vorsitz von Richter Veit Zitzmann den Wahlausschuss eingesetzt, nachdem eine Betriebsversammlung Ende 2022 keinen mehrheitlich gewählten Wahlausschuss ergeben hatte. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz wurde dann von Beschäftigten die Einrichtung des Wahlausschusses per Arbeitsgerichtsbeschluss initiiert.
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In der am Montag veröffentlichten Pressemitteilung der Geschäftsführung wird nochmals der Vorgang erläutert. „Im Dezember 2022 fand auf Antrag der IG Metall bei Müller Präzision eine Wahlversammlung für einen Wahlausschuss statt. Damals erreichte keiner der Kandidaten die notwendige Mehrheit, so dass kein Wahlausschuss gebildet wurde. Einige Zeit später reichten drei Mitarbeiter eine Klage mit dem Ziel der gerichtlichen Bestellung eines Wahlausschusses ein. Diese Möglichkeit sieht das Betriebsverfassungsgesetz vor“, heißt es darin.
Im anhängigen Gerichtsverfahren sei es um die Frage gegangen, was mehr zähle, so das Schreiben der Firmenleitung, das demokratische Abstimmungsergebnis der Mitarbeiter, dass kein Wahlausschuss gebildet worden sei, oder die gesetzliche Regelung im Betriebsverfassungsgesetz.
Kein Verfahren beim Bundesarbeitsgericht
„Als Unternehmensleitung haben wir uns nunmehr dazu entschlossen, die anhängige Beschwerde gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts zurückzuziehen und kein Verfahren beim Bundesarbeitsgericht anzustreben. Damit wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts rechtskräftig und der gerichtlich bestellte Wahlausschuss eingesetzt. Die Unternehmensleitung wird die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl vollumfänglich unterstützen“, so der weitere Wortlaut.
Denn zwischenzeitlich hatte die Unternehmensleitung ein Verfahren beim Bundesarbeitsgericht in Gang gesetzt, nachdem auch das Landesarbeitsgericht die Einrichtung des Wahlausschusses durch das Chamer Arbeitsgericht bestätigt hatte. Auch hier hatte die Unternehmensleitung Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt.
„Geschäftsleitung und Wahlausschuss bekräftigen gemeinsam, dass ein Betriebsrat dem Wohle der Mitarbeiter und des Betriebs gleichermaßen verpflichtet ist. So wollen wir die zukünftige Zusammenarbeit auch entsprechend unseren Unternehmenswerten gemeinsam ausgestalten. Wir werden alles tun, damit auch von außen durch Dritte keine Themen hereingetragen werden, die unseren gemeinsamen Interessen bei Müller Präzision entgegenstehen“, so die Schlussworte der Pressemitteilung.
IG Metall weist Einflussnahme zurück
Sie lässt durchblicken, was Karl Macharowsky und Matthias Markl zuletzt im Gespräch mit dem Bayerwald-Echo betont hatten: Dass die Gründung des Betriebsrats letztlich eine Idee der IG Metall gewesen sei, um ihren Einfluss auszubauen. Das sei propagierte Strategie der Gewerkschaft, hatten sie betont.
Die IG Metall wies dies auf Nachfrage zurück. Die Beschäftigten seien auf die Gewerkschaft zugekommen, um einen Betriebsrat zu gründen – nicht umgekehrt, so IG-Metall-Bevollmächtigter Rico Irmischer. „Wir freuen uns über den Sinneswandel der Geschäftsleitung. Über ein Jahr nach der ersten Wahlversammlung – in der die Wahlvorstandsmitglieder übrigens eine sehr große Zahl an Stimmen auf sich vereinen konnten – wird die Betriebsratswahl jetzt endlich konkret“, betont er.
Die Beschäftigten würden sich also bald ihre Interessensvertretung, ihren Betriebsrat, wählen. Dieser werde sich neben vielen anderen Themen auch für Beschäftigungssicherung einsetzen: „Die gibt's nur, wenn‘s dem Betrieb gut geht. Es liegt also im ureigensten Interesse des Betriebsrats und der Beschäftigten, für einen gut laufenden Betrieb zu sorgen.“