Cham: Landesarbeitsgericht weist Firmenbeschwerde zu Betriebsratswahl ab

Von Christoph Klöckner · 5. Oktober 2023 um 05:00

Das Landesarbeitsgericht Nürnberg (LAG) hat am Mittwoch die Beschwerde der Geschäftsleitung der Chamer Firma Müller Präzision gegen die gerichtliche Einsetzung eines Wahlvorstands zur Gründung eines Betriebsrats in dem Unternehmen zurückgewiesen.

Wie ein Sprecher des LAG betonte, wurde gleichzeitig ein weitergehender Rechtsweg ausgeschlossen, so dass damit der Wahlvorstand rechtmäßig eingesetzt sei.

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Die damit im Herbst 2022 mit einer Betriebsversammlung gestartete Betriebsratsgründung kann damit weitergehen. Richter Veit Zitzmann vom Arbeitsgericht in Cham hatte den dreiköpfigen Wahlvorstand eingesetzt – dagegen hatte das Unternehmen Beschwerde beim LAG eingelegt.

Vor kurzem hatten die beteiligten Beschäftigten zudem geklagt, dass die Firma ihnen für die Arbeit des Wahlvorstands für die Vorbereitung der Wahl kein Zimmer und auch nicht die nötigen Unterlagen bereitstellt.

In der Güteverhandlung gab es keine Entscheidung – mit dem Hinweis des Richters, die Entscheidung des LAG werde Klarheit schaffen.

Die Gewerkschaft IG Metall, die die Gründung unterstützt, begrüßte die LAG-Entscheidung. „Wir sind froh, dass das Gericht unsere Rechtsauffassung bestätigt hat. Nun kann der Wahlvorstand endlich seiner Arbeit nachkommen und die Betriebsratswahl organisieren“, zeigte sich Rico Irmischer von der IG Metall zufrieden.