Fragen und Antworten: Was das Urteil für Wolbergs Arbeit im Regensburger Stadtrat bedeutet

Rund um den Schuldspruch gegen den früheren Regensburger Oberbürgermeister sind noch viele Fragen offen. In stadtpolitischer Hinsicht stellen sich für den Moment aber keine.
„Vielleicht nächste Woche.“ Das sagte Joachim Wolbergs am vergangenen Mittwoch in München, nachdem er vom dortigen Landgericht zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden war und ihn Medienvertreter um eine Stellungnahme dazu gebeten hatten. An diesem Mittwoch nun kam er dieser Ankündigung nach und informierte zusammen mit seinem Verteidiger Peter Witting über das weiter geplante Vorgehen. Das sind die für die Regensburger Stadtpolitik relevanten Fragen:
Wie sieht Wolbergs seine Zukunft im Regensburger Stadtrat?
Fünf Stunden nach dem Urteilsspruch nahm der frühere Regensburger Oberbürgermeister am vergangenen Mittwoch an der konstituierenden Sitzung des Stadtrats teil. Er saß in der ersten Reihe, und nichts deutete auf das für ihn dramatische Geschehen am späten Vormittag hin. Geht es nach Wolbergs, wird dies auch weiter so bleiben. „Ich bin gewählt, und zwar sehr deutlich“, sagte er eine Woche später und spielte damit auf sein starkes Ergebnis an, das ihn von Platz sieben der Brücke-Stadtratsliste auf Rang zwei vorspülte. Er werde daher sein Stadtratsmandat weiter ausüben. Dies sei erst weg, wenn er ins Gefängnis müsse. Es spreche zudem Bände, dass selbst die politische Konkurrenz, konkret die CSU, keine Konsequenzen fordere. „Das war ja nicht immer so."
Was passiert im Fall, dass das Urteil rechtskräftig wird?
Die Stadt lässt diese Frage unbeantwortet. „Die Stadt Regensburg äußert sich mit Respekt vor dem Mandat und der Person eines gewählten ehrenamtlichen Mitglieds des Stadtrats nicht zu wahl- und kommunalrechtlichen Folgen, die sich erst im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung ergäben“, lautet die Auskunft der Pressestelle. Dieser redlichen Haltung stehen klare rechtliche Regelungen gegenüber. Paragraf 45 des Strafgesetzbuchs dreht sich um den Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts. In Absatz eins steht: „Wer zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert für die Dauer von fünf Jahren die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen.“ Artikel 48 des bayerischen Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes besagt: „Ein ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied, eine Kreisrätin oder ein Kreisrat verliert ihr oder sein Amt bei Verlust der Wählbarkeit.“
Wie verhält sich die Stadtratsfraktion der Brücke?
Bei der konstituierenden Sitzung hielt Stadtrat Florian Rottke die Grundsatzrede für die Brücke-Fraktion. „Ich bin kurzfristig eingesprungen, weil Joachim zu mir gesagt hat, dass er gerade keinen Kopf dafür hat“, erklärt er. Rottke hat vollstes Verständnis für diese Bitte Wolbergs und empfindet den Vorgang auch sonst nicht als ungewöhnlich: „Wir sind ja beide Fraktionsvorsitzende, das haben wir schon vor der Sitzung so festgelegt.“ Und dabei wird es nach seinen Worten auch bleiben, solange es keine endgültige Entscheidung im Verfahren gegen Wolbergs gibt. Die Arbeit der frisch gebildeten „Mosaik-Koalition“, zu der auch die Brücke gehört, wird dieser Schwebezustand nicht beeinträchtigen, glaubt Rottke: „Ich gehe davon aus, dass dies alle beteiligten Fraktionen trennen können. Es geht schließlich allen darum, die Stadt voranzubringen – und nicht darum, sich gegenseitig auszuspielen.“
Was sagen die Partner in der „Mosaik-Koalition“ dazu?
Die Brücke ist mit vier Stadträten der zahlenmäßig drittstärkste Partner in der Koalition, größer sind nur die Fraktionen von Grünen (9) und SPD (6). Grünen-Fraktionschef Daniel Gaittet sieht das Bündnis durch das anhaltende Verfahren nicht belastet. „Ich glaube nicht, dass das Auswirkungen auf die Koalitionsarbeit haben wird“, sagt er kurz und knapp. Die Wahl ihres Fraktionschefs sei die Sache der Brücke, die Koalition sei unabhängig davon gut aufgestellt. Auch Alexander Irmisch (SPD) sieht keine Folgen für das politische Tagesgeschäft: „Wir arbeiten unter den Bedingungen, die wir haben, erst einmal ganz normal weiter. Wenn sich die Faktenlage ändert, werden wir uns damit beschäftigen müssen und das weitere Vorgehen in der Koalition besprechen.“
Wer würde im Fall der Fälle für Wolbergs nachrücken?
Mit der „geänderten Faktenlage“ meint Irmisch den Fall, dass das Münchner Urteil vom vergangenen Mittwoch rechtskräftig wird und Joachim Wolbergs tatsächlich in Haft muss. Dann würde es in der Brücke-Fraktion einen Nachrücker geben – und dies wäre Ben Peter. Der stadtbekannte Sozialarbeiter hatte bei der Stadtratswahl am 8. März 8480 Stimmen erhalten und so den Einzug nur knapp verpasst. „Schade, ich wäre gern dabei gewesen“, postete er anschließend in den Sozialen Medien. Ein nachträglicher Sprung in den Stadtrat aufgrund eines Schuldspruchs würde dem bekennenden Wolbergs-Unterstützer dennoch keine Freude machen, so viel ist bei all den sonstigen offenen Fragen sicher.