Parteispenden: Gericht schickt früheren Regensburger OB Wolbergs in Haft

Die Richter der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht München I sehen neun Fälle der Vorteilsannahme und verhängen 2,5 Jahre Strafe, von denen wegen der langen Verfahrensdauer vier Monate als verbüßt angerechnet werden sollen. Wolbergs Verteidiger Witting kündigt umgehend Revision vor dem BGH an. Unterstützer von Wolbergs zeigen sich angesichts der Härte des Gerichts entsetzt.
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Für einen kurzen Moment ist die Anspannung im Gerichtssaal 173 am Landgericht München regelrecht greifbar. Im Zuschauerraum ist ein leises Raunen zu hören. Auf der Anklagebank sitzt Joachim Wolbergs mit versteinerter Mine, sein Anwalt Peter Witting schüttelt immer wieder den Kopf. Zweieinhalb Jahre Haft wegen neun Fällen von Vorteilsannahme, verkündet Vorsitzender Richter Stephan Necknig am Mittwoch kurz nach 11 Uhr. Zweieinhalb Jahre: Für Joachim Wolbergs könnte das bedeuten, dass er ins Gefängnis muss. Noch vor dem Gerichtsgebäude verkündet Witting, dass der Kampf für ihn und seinen Mandanten weitergehen werde. „Ich kann nur hoffen, dass ausnahmsweise in der Revision den Belangen der Verteidigung Gehör geschenkt wird“, kündigte er den erneuten Gang vor den Bundesgerichtshof an.
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Gerade einmal 28 Minuten braucht Richter Necknig, um die zugrundeliegenden Gründe für den Schuldspruch zusammenzufassen. Für das Gericht stehe fest, dass der Angeklagte die Motivation des Bauträgers T. für die gestückelten Wahlkampfspenden erkannt habe. Das Spendenvolumen von 475.000 Euro spreche zudem dafür, dass Wolbergs von einer deutlichen erhofften Einflussnahme des Bauträgers habe ausgehen müssen. „Nach der Lebenserfahrung bewegt sich das Spendenverhalten von Privatpersonen im Bereich einiger hundert Euro“, erläutert Necknig. Das hätten auch Aussagen von Mitarbeitern des Bauträgers gezeigt. Der Bauträger sei nicht „aus reinem Altruismus“ tätig geworden, zumal er der SPD noch nicht einmal nahe gestanden habe. Und Beamte dürften sich nicht einmal den Anschein der Käuflichkeit leisten, urteilt die Kammer. „Schon eine Lehrerin muss sich überlegen, ob sie eine Schachtel Pralinen annehmen darf.“
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Während der Richter in Stakkato die einzelnen Anklagepunkte mit Zeugenaussagen und Erklärungen des Angeklagten einordnet, wirft Wolbergs immer wieder Blicke auf sein Handy. Die Nachricht von der Verurteilung scheint sich in Windeseile zu verbreiten.
Die Kammer sieht es jedenfalls als erwiesen an, dass Wolbergs nicht ahnungslos in eine Spendenpraxis des Bauträgers geschlittert war. T. selbst, der 2023 ein Geständnis vor Gericht abgelegt hatte, trat in diesem Verfahren nicht als Zeuge auf. Er sei krank, attestierte er dem Gericht. Dem Bauträger sei es wichtig gewesen, dass Wolbergs seine Motivation hinter der finanziellen Unterstützung erkannt habe, urteilt das Gericht auch ohne dessen Aussage. Und noch etwas unterstellt die Kammer: Dass der Angeklagte – obwohl er Fragen zu Wahlkampfspenden an den SPD-Landesverband richtete – die gestückelten Spenden bewusst nicht thematisiert habe. „Er habe keine schlafenden Hunde wecken wollen“, sagt Necknig wörtlich.
„Angeklagter versuchte Einfluss kleinzureden“
Die Kammer glaubte offenkundig den Ausführungen Wolbergs nicht, wonach er zu Beginn des Spendenflusses 2011 keinerlei Einflussmöglichkeiten als Dritter Bürgermeister mit dem Fachgebiet Soziales gehabt hätte und auch als OB einvernehmliche Entscheidungen im Stadtrat herbeizuführen hatte. „Die Einflussmöglichkeiten eines OB zugunsten eines Bauträgers sind vielfältig, auch wenn der Angeklagte versucht hat, sie hier möglichst kleinzureden“, erklärt dazu der Vorsitzende Richter. Der Tatbestand der Vorteilsannahme könne auch vorliegen, wenn sich daraus keine Wirkung entfalte.
In Bezug auf die Vergabe des Areals Nibelungenkaserne an den Bauträger T. geht das Gericht sogar so weit, dass es eine mögliche Beeinflussung der Entscheidung Wolbergs durch die Spenden nicht ausschließen mag. „Ob er emotional frei vom Einfluss jeglicher Spenden bei der Vergabe des Nibelungenkasernenareals war, ist nicht sicher.“ Auch die Renovierungsmaßnahmen in der Pächterwohnung der Alten Mälzerei und Wolbergs Wochenendhaus in Mitterhaslbach seien allenfalls als Freundschaftsdienste des Bauträgers T., aber nicht seiner Mitarbeiter gewesen. „Für sie war es Arbeit.“ Auch hier unterstellt das Gericht, dass Wolbergs die Motivation für die Unterstützung bei den Projekten erkannt habe.

Zugunsten des Angeklagten wertet das Gericht die Länge des Verfahrens, die U-Haft, die teils falsche und ausufernde mediale Begleitung der Ermittlungen sowie die gesundheitlichen, persönlichen und finanziellen Folgen des Angeklagten. Zu seinen Lasten sieht die Kammer die hohen Geldbeträge, den langen Tatzeitraum und Wolbergs Verhalten, mit dem er das Vertrauen der Bevölkerung in die Redlichkeit und Unbestechlichkeit der politischen Amtsträger und der Verwaltung nachhaltig beschädigt habe. Von der Haftstrafe sollen vier Monate als vollstreckt abgegolten werden, weil sich das Verfahren vor dem Landgericht wegen Überlastung der Kammern so lange hingezogen habe.
Anwalt Witting zeigt sich in einem Statement fassungslos angesichts des Schuldspruchs. „Aus meiner Sicht ist ganz zentral, wenn wir von einem korrupten Politiker sprechen – und das Gericht spricht davon – die Frage: Was ist eigentlich passiert? Hat er sich Geld in die eigene Tasche gesteckt, ja oder nein?“ Im Fall von Wolbergs hätten keine Umschläge heimlich den Besitzer gewechselt, und es habe keine Verschleierung hinsichtlich der geflossenen Geldmengen gegeben.
Zuhörer aus Regensburg zeigen sich fassungslos
Wolbergs habe alles in den Kontrollinstanzen offen gelegt. Und alle in Regensburg, die damit befasst gewesen seien, bis hin zum Landesverband der SPD, hätten das auch entsprechend einzuschätzen gewusst. „Und niemand kam auf die Idee zu sagen: Herr Wolbergs, aber jetzt mal vorsichtig.“ Im Zuschauerraum sitzt auch wieder ein Kreis von Unterstützern des Politikers aus Regensburg sowie sein Sohn. Die Gruppe zeigt sich nach fassungslos angesichts der Härte, mit der das Gericht die Spendenpraxis nun ahndet. „Das hat Joachim Wolbergs, dieser sozial engagierte Mensch, der sich immer – ohne mediale Öffentlichkeit – für andere einsetzt, nicht verdient“, so eine Reaktion.
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Der Vorsitzende Richter wendet sich im letzten Satz noch einmal persönlich an den Angeklagten. Er möge das Urteil als unfair empfinden, sagt Necknig. Vielleicht sei es aber auch im eigenen Interesse des Angeklagten, seine These, dass sämtliche Instanz- und Rechtsmittelgerichte falsch liegen und zu seinem Nachteil unfair agieren würden, zu überdenken und stattdessen das Ergebnis eines rechtsstaatlichen Prozesses zu akzeptieren und die Konsequenzen des eigenen Handelns zu tragen.
Wolbergs selbst verlässt das Gericht wortlos. „Vielleicht sage ich in einer Woche etwas dazu“, entgegnet er den wartenden Journalisten. Dann läuft er mit gesenktem Kopf weiter.