Wolbergs-Prozess: Wütendes Schlusswort nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft

Der Prozess gegen den früheren Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs vor dem Landgericht München I biegt auf die Zielgerade ein. Bereits am kommenden Mittwoch soll das Urteil fallen.
In den nun stattgefundenen Plädoyers ging es noch einmal um die Frage, ob Wolbergs naiv oder käuflich war. In seinem Schluss-Statement stritt das ehemalige Stadtoberhaupt energisch ab, Entscheidungen zugunsten von irgendwem getroffen zu haben. Trotzdem könnte er erneut ins Gefängnis müssen.
Zackig, dieses Adjektiv trifft es wohl am besten, wenn man den Prozess gegen den früheren Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs vor dem Landgericht München I einordnen will. Zackig, so hatte der Vorsitzende Richter Stephan Necknig bereits zu Beginn der Beweisaufnahme erklärt, sei sein Zeitmanagement. Er sei diesbezüglich, so sagte er wörtlich, „als gnadenlos bekannt“. Und an diesem Vorgehen hält er fest.
Auch am Mittwoch, als Verteidiger Peter Witting noch einmal einen Hinweis und im Anschluss einen Beweisantrag für seinen Mandanten einbringt, der sich erneut auf eine Einvernahme der Anwältin von Bauträger T. bezieht. Auch von einem Befangenheitsantrag gegen die Kammer, über den noch nicht entschieden ist, lässt sich Necknig nicht ausbremsen. Er ordnet die Plädoyers an, die die grundverschiedene Auffassung von Anklage und Verteidigung unterstreichen.
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Während Peter Witting überzeugt ist, dass sein Mandant nie korrupt war und Freispruch bzw. eine Verwarnung mit Strafvorbehalt fordert, sieht Oberstaatsanwalt Jürgen Kastenmeier sieben Fälle der Vorteilsannahme zwischen 2011 und 2014 gegeben sowie zwei rechtskräftige Fälle aus 2015/16 und fordert eine Gesamtstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten für den Politiker. Dass Wolbergs die Spenden-Intention seitens des Bauträgers nicht habe erkennen können, nennt Kastenmeier „lebensfremd“.
Die Grundstücksvergabe auf dem Nibelungenkasernenareal an Bauträger T., Handwerkerleistungen für Wolbergs Ferienhäuschen und eine Pächterwohnung in der Alten Mälzerei in Kombination mit Parteispenden von rund 475.000 Euro aus dem Umfeld des Bauträgers unter der Veröffentlichungsgrenze von jeweils 10.000 Euro – so lässt sich zusammenfassen, was die 5. Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht München in dem Revisionsverfahren zu prüfen hatte, nachdem der Bundesgerichtshof das erste Urteil aufgehoben hatte.
Deal macht Wolbergs schwer zu schaffen
Es gibt nun allerdings einen bedeutenden Unterschied zwischen der Entscheidung am Landgericht Regensburg aus 2019 und dem jetzigen Verfahren. Denn im Februar 2023 räumten die seinerzeit Mitangeklagten – Bauträger T. und sein Geschäftsführer W. – vor dem Landgericht München I. die Vorwürfe ein und akzeptierten im Rahmen eines Deals Bewährungsstrafen in Höhe von 1,5 Jahren bzw. einem Jahr und drei Monaten sowie Geldstrafen.
Eine für Wolbergs heikle Passage in diesem Urteil: Dass T. dem Politiker bereits 2011 zugesichert haben will, über mehrere Jahre und verteilt auf mehrere Personen zu spenden. Wolbergs sagt, er sei davon ausgegangen, dass T. Mitarbeiter und Bekannte zum Spenden animieren wollte. Eine konkludente Unrechtsvereinbarung sei mit diesen Spenden nicht gegeben gewesen, sagt Verteidiger Witting in seinem Plädoyer. Und in seinem letzten Wort am Mittwoch bekräftigt auch Wolbergs – sichtlich erzürnt – noch einmal diesen Standpunkt: „Es hat von mir nie eine Verschleierung gegeben, es hat nie, nie nie von mir eine Entscheidung gegeben für irgendeinen, der gespendet hat. Nie! Nie!“
Es hat von mir nie eine Verschleierung gegeben, es hat nie, nie nie von mir eine Entscheidung gegeben für irgendeinen, der gespendet hat. Nie! Nie!Joachim Wolbergs. Angeklagter im Schlusswort
Dem widerspricht die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer vehement. Wolbergs habe den Zusammenhang zwischen den Spenden unter der Veröffentlichungsgrenze und seinem politischen Amt erkannt. „Der Anschein der Käuflichkeit erstrahlte hell“, formuliert es Kastenmeier. Wolbergs sei klar gewesen, was Tretzel sich von ihm im Amt des OB verspreche.
In Bezug auf die Sanierungsarbeiten an dem Ferienhaus und der Wohnung in der Alten Mälzerei hätte der Angeklagte erkennen müssen, dass es sich bei der Unterstützung durch BTT-Mitarbeiter nicht um Freundschaftsdienste gehandelt habe. Die Staatsanwaltschaft setzt für diese Dienste eine Summe von etwa 2000 Euro an, die Wolbergs dafür hätte veranschlagen müssen. Auch hier hakt Wolbergs ein und erläutert, dass er über diese angefallenen organisatorischen Arbeiten nicht unterrichtet gewesen sei.
Mehrfach nehmen Staatsanwaltschaft und Verteidigung in ihren Plädoyers Bezug auf die Aussagen von W., dem Geschäftsführer des Bauträgers, der als Zeuge in München gehört wurde. Während die Staatsanwaltschaft bei den Spendern keine persönlichen Motive, sondern eine Vorgabe des Arbeitgebers sieht, erkennt wiederum Witting hierin keinen Grund, dies Wolbergs als schuldhaftes Verhalten auszulegen.
„Es gibt keinen Spender, der keine Erwartungen damit verbindet. Hier war es so, dass T. und sein Umfeld dachten, den müssen wir uns gewogen halten. Aber hat Wolbergs das erkannt?“ Der Geschäftsführer selbst hatte vor der Kammer erklärt: „Ich bin immer davon ausgegangen und das tue ich heute noch, dass ich von meinem Geld gespendet habe.“ Auf einen Vorhalt aus dem Urteil, in dem es heißt „man habe Wolbergs unterstützt, weil man als Bauträger abhängig vom Stadtrat und seinen Entscheidungen war.
Und das Wohlwollen vom Souverän bräuchte“, machte der Ex-Geschäftsführer Erinnerungslücken geltend. „Ich kann mich nicht erinnern, es wäre auch nicht meine Wortwahl.“ Für die Verteidigung ein Punkt, der zeige, dass die beiden Angeklagten damals einen Schlusspunkt setzen wollten und ihre Anwälte entsprechend handelten. „Ich habe mich zu allem eingelassen, was ich wusste, und wenn ich es nicht wusste, habe ich es dazugesagt“, wiederholt Wolbergs in seinem Schlusswort.
Er fristet sein Dasein und hat an nichts mehr Freude.Anja Wolbergs, Ehefrau
Doch von welchen Argumenten lässt sich die Kammer in ihrer Urteilsverkündung, die für kommenden Mittwoch um 11 Uhr geplant ist – sofern der Befangenheitsantrag abgelehnt wird– nun leiten? Hinsichtlich der Zusammensetzung hatten Wolbergs und sein Anwalt bereits zu Beginn Bedenken geäußert. Denn Richterin Caroline Vielsäcker, die bereits am Verfahren gegen den Bauträger und seinen Mitarbeiter 2023 beteiligt war, wird in der Sache erneut mitentscheiden. Die Sorge der Verteidigung: Die Entscheidung gegen Wolbergs könnte längst gefallen sein. „Haben wir überhaupt den Hauch einer Chance?“, fragte Witting.
Eine weitere Strafe werde für seinen Mandanten nichts mehr ändern, ihn innerlich nicht mehr erreichen. „Es sei denn, sie schicken ihn ins Gefängnis“, sagt Witting ans Gericht gewandt. Wolbergs Frau hatte es im Zeugenstand so formuliert: „Er fristet sein Dasein und hat an nichts mehr Freude.“
Hanni und Hannelore Norgauer sowie Waltrud und Bernhard Dauerer – Unterstützer des früheren OB –sind auch am Tag der Plädoyers im Gerichtssaal. Mit was Wolbergs jetzt zu rechnen hat? „Ich kann es nicht einschätzen“, sagt Dauerer. Er hoffe aber, dass sich das Gericht ausreichend Zeit nimmt für die Entscheidung.