Mehr Dienste, weniger Geld: Kelheims Hebammen-Team sieht Befürchtungen bestätigt

Die Beleg-Hebammen am Kelheimer Krankenhaus sehen ihre Befürchtungen bestätigt: Der neue bundesweite „Hebammenhilfevertrag“ hat sich aus ihrer Sicht als der zu erwartende Bürokratie-Wust erwiesen, der an den Nerven und am Geldbeutel der Hebammen zerrt. Das hat im Kelheimer Team bereits für Schwund gesorgt.
Wie berichtet, ist im November ein neuer Hebammenhilfevertrag in Kraft getreten. Er regelt bundesweit die Bedingungen und Vergütungshöhen, zu denen freiberuflich tätigen Hebammen ihre erbrachten Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen. Zusammengefasst sehen die Hebammen am Kelheimer Krankenhaus St. Lukas – wie vielerorts ihre Kolleginnen – darin ein starres Korsett, das Geburten behandelt wie einen komplett planbaren Prozess, der sich von Anfang bis Ende durchtakten lässt – und wer das nicht tut, bekommt „zur Strafe“ Abzüge bei der Vergütung.
Als Leidtragende sehen Kelheims Hebammen nicht nur sich, sondern auch die werdenden Mütter. Michaela Kühnapfel und Rodica Adendorff schildern ein alltägliches Beispiel: die Geburtseinleitung bei einer stationär aufgenommenen Frau. Damit sei man als Hebamme zunächst etwa eine Stunde lang beschäftigt. Danach passiere die nächsten Stunden erst mal: nichts.
Sture Anwesenheitspflicht – sonst droht Kürzung
Bisher konnte die diensthabende Hebamme deshalb zum Beispiel die – ambulanten – Geburtsvorbesprechungen mit Schwangeren im Krankenhaus eintakten. Heute würde sie sich mit so einer Vermischung von stationärer und ambulanter Tätigkeit selbst ihren Verdienst kürzen: Um die volle Vergütung für die Entbindung zu bekommen, „muss ich praktisch ständig neben der ,eingeleiteten‘ Frau sitzen, ohne dass sie mich tatsächlich schon braucht.“ Für die Geburtsplanungen – für die das Team eigens einen separaten Raum der Klinik anmieten musste – „muss eine zweite Hebamme Dienst schieben, und eine dritte muss in Bereitschaft sein, falls zum Beispiel ein ungeplanter Kaiserschnitt kommt“.
Zwar sei es problemlos möglich, parallel zur gerade erst begonnenen Geburtseinleitung den Kaiserschnitt zu betreuen – aber dafür würde die Vergütung dann auf 30 Prozent gekürzt. „Obwohl wir für beide Geburten die volle Verantwortung haben“, fügt Michaela Kühnapfel mit Verbitterung an. Ninu Fischer-Fehse nennt einen plakativen Vergleich: „Das wäre so, als würden Sie einem Tischler sagen: Bau‘ mir einen Stuhl – aber für’s zweite und dritte Stuhlbein bekommst Du nur 30 Prozent, fürs vierte gar nichts. Kein Handwerker würde das machen!“
Starre Vorschriften statt Eigenverantwortung
Dass immer eine aus dem Team Hintergrund-Bereitschaft schiebt, sei von jeher selbstverständlich, schildern die Kelheimer Hebammen. Diese Kollegin und notfalls noch eine weitere seien bisher immer und sofort gerufen worden, wenn es tatsächlich nötig war – also vor allem, wenn bei zwei Frauen zeitgleich die Geburt in die „heiße Phase“ geht.
Dank dieser Flexibilität habe man in Kelheim und anderen Häusern bisher schon die Eins-zu-eins-Betreuung rund um die Geburt bieten können, die der neue Hebammenhilfevertrag als Ideal ausgibt. Aber nun eben mit starren Vorschriften, statt auf die Eigenverantwortung der Hebammen zu setzen.
Mehrbelastung durch zusätzliche Dienste
„Deshalb muss jetzt die Bereitschaftskollegin auch ohne fachlichen Grund in die Klinik kommen, nur wegen der Vergütungsvorschriften“. Das sei eine Mehrbelastung, und die Zeit fehle an anderer Stelle, etwa für Wochenbett-Besuche, warnen Kelheims Hebammen.
Zwar hat der Spitzenverband der Gesetzlichen Kassen (GKV) dieser Tage Nachbesserungen zugebilligt (siehe Info am Textende). So soll die stationär diensthabende Hebamme ab April zumindest ungeplante ambulante Tätigkeiten abrechnen können: zum Beispiel die Untersuchung eines vermeintlichen Blasensprungs, der doch noch keiner war und nicht zu einer stationären Aufnahme führt.

Aber dieser und jeder Handgriff der Hebammen bleiben mit noch mehr Schreiberei verbunden als früher. Damit steigt das Verlustrisiko: Schon bei kleinen Schreibfehlern werde von den Krankenkassen Betrugsabsicht unterstellt und Vergütung einbehalten, so die bittere Erfahrung des Kelheimer Teams.
Eine Vergütung, die eh schon nicht gestiegen ist in den sieben Jahren, in denen über den Hebammenhilfevertrag verhandelt worden war. Ganz im Gegensatz zu Ausgaben wie der Berufshaftpflicht oder den Fahrtkosten, kritisieren Kelheims Hebammen. Obendrein kam der Abrechnungsdienstleister – auf den die Freiberuflerinnen angewiesen sind in dem hochkomplexen GKV-Vergütungssystem – heuer wegen der neuen Vorgaben wochenlang kaum hinterher. „Unsere finanzielle Situation am Jahresanfang war einfach grauslich“, fasst Michaela Kühnapfel zusammen.
Eigentlich müssten wir freiberuflichen Hebammen die Geburtshilfe aufgeben…Julia Blendel, Beleghebamme
Mittlerweile habe sich in dem Dickicht aus Punktwerten, Zu- und Abschlägen und Co. gezeigt, dass Beleghebammen an kleineren Kliniken wie Kelheim bei den Einbußen wohl mit einem „blauen Auge“ davonkommen. Dennoch laufe es im Durchschnitt aller Kliniken bisher auf 18 Prozent Mindereinnahmen für die Geburtshelferinnen hinaus, hat Julia Blendel recherchiert. Erzwungenermaßen ineffizienteres Arbeiten für weniger Geld – „eigentlich müssten wir freiberuflichen Hebammen die Geburtshilfe aufgeben…“, so Blendels Fazit.
Eine aus dem Kelheimer Team hat diese Konsequenz schon gezogen, zwei seien kurz davor. Das GKV-Ziel sei aber ein anderes, vermuten die Frauen: „Die Kassen würden das System der freiberuflichen Hebammen gerne abschaffen, zugunsten der Festanstellung.“
Denn dann gelte das zentrale Ziel, eine Eins-zu-eins-Betreuung je zwei Stunden vor und nach der Entbindung, plötzlich gar nicht mehr, weiß das Kelheimer Team aus Gesprächen: „Von einer festangestellten Hebamme wird erwartet, dass sie auch mal drei und mehr Geburten gleichzeitig betreut. Und dabei weniger verdient als eine Beleghebamme…!“
Das sagen die Verhandlungspartner
■ GKV: Der Spitzenverband der gesetzlichen Kassen teilt mit, dass der seit November geltende Hebammenhilfevertrag ab 1. April „flexibler umgesetzt“ werde: „Das betrifft Änderungen bei der Eins-zu-eins-Betreuung, zusätzliche abrechenbare Leistungen im ambulanten Bereich und Erleichterungen bei der Dokumentation.“ Z.B. werde die Vergütung nun nicht mehr gekürzt, weil eine Schwangere „zu schnell“ entbindet und die Hebamme deshalb die geforderten zwei Stunden Betreuung vor der Geburt schlicht nicht zusammenbringt; und bis Ende 2027 dürfen ambulante Leistungen nun abgerechnet werden. Im Gegenzug nehme der Deutsche Hebammenverband (DHV) seine Klage gegen den Schiedsspruch, der dem Hilfevertrag zugrunde liegt, zurück.
■ DHV: Der Hebammenverband bewertet die Neuerungen zum 1.4. als „kleine, aber sehr wichtige Verbesserungen“ zugunsten der Beleghebammen und damit zugunsten der Versorgungssicherheit. Das sei „nicht viel mehr als ein Trostpflaster“, aber mehr Änderungen an dem bereits laufenden Vertrag seien nicht verhandelbar gewesen. Stattdessen hofft der Verband nun auf die Verhandlungen für die nächste Fassung des Hilfevertrags. Der könnte „zum 1.1.2028 in Kraft treten“.