Neue Vergütungsregeln werfen Fragen auf – Kelheims Hebammen befürchten deutliche Einbußen

Von Martina Hutzler · 24. Oktober 2025 um 08:00

Eine schwere Geburt erwarten die Kelheimer Beleghebammen: Im November treten bundesweit die neuen Vergütungsregeln in Kraft. Auch aus Kelheim gab es im Sommer Protest dagegen – vergebens. Nun drohen bürokratischer Mehraufwand und finanzielle Einbußen in womöglich existenzbedrohender Höhe, fürchtet das Hebammenteam.

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„Wir haben ein gut funktionierendes System – das jetzt umgekrempelt wird. Das sorgt für Frust und Unsicherheit“, fasst Lisa Gaßner zusammen, was sie und ihre Kolleginnen des zwölfköpfigen Beleghebammen-Teams am Kelheimer Caritas-Krankenhaus St. Lukas (CSL) umtreibt: die neuen Vergütungsregeln, die ab November bundesweit gelten (siehe Info am Textende). In der eh schon anspruchsvollen Geburtshilfe-Arbeit sei das eine zusätzliche Belastung: „Wir versuchen gerade, uns intern so umzustrukturieren“, dass die Schwangeren und Gebärenden möglichst wenig mitbekommen – und die Hebammen damit leben können, organisatorisch wie finanziell. Modellrechnungen legen allerdings nahe, dass Beleghebammen ab November womöglich auf bis zu einem Viertel ihres Einkommens verzichten müssen. Das könnte einige aus dem Beruf vertreiben.

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Der GKV-Spitzenverband sieht mit den neuen Vergütungsregeln zum einen eine „faire Vergütung“ gewährleistet und zum anderen eine bessere Versorgungsqualität; insbesondere beim Ziel einer Eins-zu-Eins-Betreuung, also dass sich eine Hebamme ausschließlich um eine Gebärende kümmert. Das sei zwar gerade in einem kleinen Haus wie dem CSL eher machbar als in großen Kliniken, sagt Lisa Gaßner. Aber in der Absolutheit wie vom GKV gefordert, sei dieses Ziel Augenwischerei angesichts der Realität im Kreißsaal.

Ein Ziel – zwei Wege

Denn oft gesellten sich zu einer „geplanten“ Entbindung ebenso schnell wie ungeplant weitere Geburten hinzu, oder auch akuter Untersuchungs- und Beratungsbedarf bei Schwangeren. Das sei ja auch kein Problem, betont Gaßner, denn als Team, wie in Kelheim, sei man gut organisiert, mit Bereitschafts- und Hintergrunddiensten.

Damit gelinge es tatsächlich schon jetzt, ab der entscheidenden Geburtsphase die Frau überwiegend eins zu eins zu betreuen. Und in der vorherigen, oft viele Stunden dauernden Eröffnungsphase – die regelmäßige Kontrollen, aber keine dauerhafte Anwesenheit erfordere – weitere Frauen zu betreuen, etwa um sie zu untersuchen. Dieses Bestreben, die eigenen Ressourcen effizient einzusetzen, könnte die Hebammen allerdings künftig teuer zu stehen kommen.

Kein Geld mehr für ambulante Leistungen?

Beispielsweise steht im Raum, dass die stationär diensthabende Hebamme ambulante Leistungen nicht mehr vergütet bekommt – wobei anfangs meist noch gar nicht absehbar ist, ob eine Schwangere mit Beschwerden ein ambulanter „Fall“ bleibt oder stationär aufgenommen wird. Um der Vergütungsfalle zu entgehen, müssen die Beleghebammen künftig das Zimmer für ambulante Behandlungen ganz offiziell vom CSL anmieten – dasselbe Zimmer, das sie jetzt eh schon nutzen.

Diese zeitraubenden Umstrukturierungen frusten das Team umso mehr, als „wir ein gut funktionierendes System zwangsweise ändern müssen“, kritisiert Lisa Gaßner. Und die finanzielle Unsicherheit bleibe trotzdem.

Denn auch die neuen Vergütungsregeln sind so komplex, dass die bisherigen Modellberechnungen mit großer Unsicherheit behaftet sind.

Unsicherheit bis Januar

Die Beleghebammen reichen jeweils Mitte und Ende des Monats ihre Rechnungen bei den jeweiligen Krankenkassen ein; diese haben, gesetzlich geregelt, drei Wochen Zeit für die Bezahlung. „Das heißt, wir wissen bis Anfang Januar nicht, wie es künftig tatsächlich ausschaut auf dem Konto.“ Da tröstet es Lisa Gaßner und ihre Kolleginnen wenig, dass für sie das Warten aufs Geld schon Tradition hat.

Auf die Auszahlung des „bayerischen Hebammen-Bonus‘“ für 2024 zum Beispiel , den man ab Januar beantragen konnte, wartet Lisa Gaßner bis heute. Auch der Sicherstellungszuschlag, der wegen der drastisch verteuerten Berufshaftpflicht eingeführt wurde, fließt erst nach mehrmonatiger Bearbeitungszeit auf ihr Konto.

Im Sommer hatten sich auch die Kelheimer Beleghebammen am bundesweiten Protest beteiligt. Doch der blieb bislang wirkungslos. Im Bild: vorne (v. li.) Sabine Wellmann, Rodica Adendorff, Julia Blendel, dahinter Gabriela Reszler, Sarah Starrach, Tina Mirau, Lisa Gaßner, Ninu Fischer-Fehse<?ZE?> - Foto: Michaela Kühnapfel

Trotz allem will das Kelheimer Hebammen-Team nicht frustriert aufgeben. „Wir versuchen das alles zu kompensieren und die Schwangeren von diesen Sorgen nichts spüren zu lassen“, versichert Lisa Gaßner. Aber es müsse den Verantwortlichen beim GKV und in der Politik schon klar sein, „dass die Hebammen-Tätigkeit kein Hobby ist. Wir müssen mit diesem Beruf unseren Lebensunterhalt verdienen!“

Umstrittener Schiedsspruch

Auslöser der Hebammensorge ist ein Schiedsspruch vom April 2025. Er regelt ab 1. November die Hebammenvergütung neu und beendete langjährige ergebnislose Vergütungs-Verhandlungen zwischen den drei Hebammen-Berufsverbänden auf der einen und dem GKV (Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung) auf der anderen Seite.

Während der Bund freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser mit dem Schiedsspruch zumindest moderate Verbesserungen ihrer Vergütungen erwarten, warnt der Deutsche Hebammenverband (DHV) „ausdrücklich vor äußerst kritischen Auswirkungen“ auf seine Klientel: die bundesweit ca. 19.000 Beleg-Hebammen. Es könne, so der DHV weiter, zu „einer regional spürbar beeinträchtigten Versorgungssituation von Schwangeren und Gebärenden“ kommen. Insbesondere in Bayern arbeiten die meisten Krankenhäuser mit dem Beleghebammen-Modell.

Diese Warnung hat auch regional zu Besorgnis geführt. So hat u.a. die Kelheimer Kreistags-ÖDP vorgeschlagen, Kelheims Beleg-Hebammen einen „rechtssicheren Ausgleich aus Klinik- bzw. Landkreismitteln“ zu gewähren; zumal es Pflicht des Landkreises sei, die Hebammenhilfe sicherzustellen.