Mammut-Prozess zu Ende: Bluttat an Tankstelle in Hemau war kein versuchter Mord

Das Landgericht in Regensburg verurteilt im Prozess um die Bluttat an einer Tankstelle in Hemau im Landkreis Regensburgfünf der zehn Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu langjährigen Haftstrafen. Zwei der Männer werden freigesprochen, die übrigen wegen unterlassener Hilfeleistung milde bestraft. Für die teils mehr als eineinhalb Jahre in U-Haft kriegen sie Entschädigung.
Fast ein volles Jahr hat die juristische Aufarbeitung dessen gedauert, was am 6. November 2023 an einer Tankstelle in Hemau geschah. Jetzt ist der Mammut-Prozess gegen zuletzt zehn Angeklagte zu Ende: Im Urteil ist die Jugendkammer des Regensburger Landgerichts deutlich unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft geblieben. Fünf Männer müssen für viele Jahre ins Gefängnis, drei haben die verhängten Jugendarreste und -strafen in U-Haft um ein Vielfaches abgesessen, zwei weitere werden freigesprochen. Die Verteidiger wollen gegen das Urteil in Revision gehen.
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Als ab 9.14 Uhr die ersten Angeklagten in den speziell für den Prozess umgerüsteten Sitzungssaal geführt werden, ist alles wie immer. Es wird untereinander gescherzt, gelacht und mit Angehörigen im Zuhörerraum geredet. Erst kurz bevor sich die Türen schließen, wird es kurz still. Als wäre für einen Augenblick doch die Erkenntnis eingezogen, dass sich für die Männer und ihr Leben gleich die Weichen stellen werden. Überraschend kommt der Urteilsspruch jedoch nicht.
Urteil hatte sich genauso abgezeichnet
Nach dem richterlichen Hinweis und der Aufhebung einiger Haftbefehle konnte man erahnen, dass die Jugendkammer in der Tat nicht den angeklagten gemeinschaftlich begangenen Mordversuch sieht, sondern lediglich eine gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen. Und die nicht unmittelbar an der Attacke beteiligten Männer wohl wegen unterlassener Hilfeleistung zur Rechenschaft gezogen werden dürften. Und genauso kam es auch.
Abweichungen von der Anklage zum eigentlichen Tatgeschehen selbst und zur Vorgeschichte sah das Gericht kaum. Auslöser war ein Streit unter Arbeitskollegen, weil einer der Angeklagten zu schnell gefahren sein soll. Weil ein Mann ihn beim Chef gemeldet hatte, sollte er eine Abreibung verpasst bekommen. Als man sich zufällig am Abend an der Tankstelle traf, wurde diskutiert, aber es blieb vorerst ruhig. Auch weil der Kollege, der gepetzt hatte, dort mit Freunden vorfuhr.

Doch die Bulgaren wollten es damit nicht auf sich beruhen lassen. Man besorgte sich die Handynummer von einem der Begleiter und bat sie zu einem erneuten Treffen an der Tankstelle. „Wir suchen euch, wo seid ihr, wir finden euch“, zitierte Vorsitzende Richterin Knott aus diesem Telefonat. Auch „Peter tot“ fiel dabei. Das ist der Name des Mannes, um den es den Angeklagten ging. Um die Sache zu klären, stimmte der ältere der später geschädigten Brüder zu – man bewaffnete sich, so das Gericht, aus Sorge um eine tätliche Auseinandersetzung auch und holte einen Mann zur Verstärkung. An der Tankstelle wartete aber nur der ältere der Brüder.
Die Opfer leiden bis heute unter den Folgen der Tat. Ob sie je wieder arbeiten können, ist unklar.Vorsitzende Richterin Knott
Was er und seine unweit des Tatorts wartende Verstärkung nicht wusste: Die Angeklagten hatten sich am Volksfestplatz versammelt und ebenfalls vorbereitet. Reden wollten sie jedoch nicht: Sie fuhren mit drei Autos und mit Eisenstangen bewaffnet vor. Fünf stürmten sofort auf den Geschädigten los und prügelten ihn sowie den zu Hilfe eilenden Bruder fast tot. Der Mitschnitt eines Telefonates, das die Brüder führten und aufgezeichnet hatten, belegte die Bluttat eindrücklich.
Darin sah die Jugendkammer gemeinschaftlich versuchten Totschlag. Einen Plan, die Kontrahenten zu töten, gab es nach der Überzeugung des Gerichts jedoch nicht. Weil der Versuch unbeendet blieb, ging man von einem strafbefreienden Rücktritt aus. Es blieb daher nur die Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung sowie unterlassener Hilfeleistung für die Begleiter, die nicht zugeschlagen hatten. Zwei Angeklagte sprach das Landgericht zudem frei, weil sie gar nicht am Tatort gewesen sind.
Mit Tat geprahlt: „Wir hätten die töten müssen“
Für die fünf Haupttäter im Alter von heute 20 bis 40 Jahren verhängte das Landgericht zwischen fünf und sieben Jahre Gefängnis. Zwei von ihnen, zur Tatzeit gerade 18 Jahre alt, hatten bei einem Treffen nach der Attacke sogar mit ihrer Rolle geprahlt, so die Überzeugung der Jugendkammer: „Wir hätten die töten müssen“, sagten sie demnach. Nur knapp 88 Minuten dauerte die mündliche Begründung des Urteils.
Richtig teuer dürfte es für die drei verurteilten Erwachsenen werden: Sie müssen die Kosten für das Mammut-Verfahren, das die Regensburger Justiz mit vielen Aufs und Abs fast ein ganzes Jahr beschäftigte, allein tragen. Den übrigen Verurteilten werden sie erlassen.
