Bedeutendes Dokument: Urkunde zur Grenzziehung in Bayern befindet sich in Privathaushalt in Ast

Von Martin Hladik · 16. Januar 2026 um 15:00

Auf dem Anwesen von Karoline und Josef Schön findet sich eine handgeschriebene Urkunde datiert mit dem „3tn Martÿ 1764“ (gemeint ist der 3. März 1764). Diese ist seit über 260 Jahren, also bis heute vollständig und unversehrt auf diesem Hof erhalten geblieben. Die Urkunde befasst sich mit einer für unsere Region bis heute wichtigen Grenzziehung.

Zur zeitlichen Einordnung: Der Pandur Franz Freiherr von der Trenck verwüstete 22 Jahre vorher unsere Gegend und richtete verheerenden Schaden an. Viele Urkunden der damaligen Zeit beginnen mit: „Jm Nammen der allerheilligsten Dreÿfaltigkeit Ammen. Wür Maria Theresia von Gottes Gnaden Römische Kaÿserin, in Germanien zu Hungarn und Böhmen pp:“ […] und sprechen damit die Kaiserin Maria Theresia an.

Schriftstück kommt aus Prag

Das Schriftstück wurde im Schloss der böhmischen Residenz-Stadt Prag als Vergleichs-Instrument zwischen dem Königreich Böhmen, dem Herzogtum Bayern sowie der „Obern Pfalz“ abgefasst. Hauptakteure waren einerseits die o. g. Kaiserin sowie der „Durchlauchtigste“ Bayern-Kurfürst Maximilian III. Joseph. Beide beauftragten die Adeligen Franz Xaveri Reichs-Graf von Wiesenniks und Johann Adam Freiherr von Jckhstatt, dass sie mit „Dienst Eÿfer“ die seit Jahrhunderten schwelenden „Gräniz Strittigkeiten und Irrungen guettlich beÿlegen“. Graf von Wiesenniks war einer der größten Land-Besitzer in Böhmen. Allein die vollständigen Titel dieser Adeligen würden fast eine halbe DIN A 4 Seite füllen.

Zwischen den Untertanen der beiden Territorien bestanden seit „unfürdenklichen“ Zeiten beständige Feindseligkeiten, gefährliche Aufstände bzw. gewalttätige Einfälle, wie es im Text heißt. Das hatte zur Folge, dass das Verhältnis der „beeden Durchleichtigisten Häuser auf villerleÿ Weise gesteret worden ist“. Mehrfach wurde versucht, gütliche Wege zu finden, diese Grenze zu befrieden, laut Urkunde beispielsweise in den Jahren 1557 und 1586. Aber es heißt im Text, dass „aktenkundiger maßen sich diese Bemühungen fruchtlos zerschlagen“ haben.

In den „Articulus I bis XII“ wurden auf insgesamt 25 Seiten sowohl die Grenzlinie zwischen Dreisessel und Waldsassen, als auch die genauen markanten Punkte erfasst, die damals die Grenze beschreiben mussten. Grenzsteine im heutigen Sinne gab es nicht oder nur sehr wenige. Für unseren Raum sei genannt die „Hauptmannschaft Furth“, die „Pfleggerichte Eschlcamb und Neukürchen, das Glaitsbach Brückl, die Straße von St. Catharina und Glattau bis Neukürchen, das Oehlbrünel, der Fichten Brunnen“. Private „Gründte an Äckern Wismath, Wahltungen (Waldungen) Fischerreÿ, Behölzungs= und Huetweÿts Gerechtigkeiten“ werden nun nach der neuen Grenzziehung explizit genannt und zugeordnet. Man findet auch Eisenstein, Lackenberg und das Zwercheck in der Urkunde.

Es wurde festgelegt, wohin nach der neuen Grenzlinie künftig die nach den Landesordnungen üblichen Schuldigkeiten zu entrichten waren, ohne dass ein Anlass zu Beschwerden entsteht. Erwähnt wird, dass die Grenze von Geometern mit „acuraten Grundtrissen und Mappis“ vermessen wird. Ein immenser Fortschritt, denn lange Zeit gab es keine Grenzlinie, sondern nur einen ungefähr definierten Grenzstreifen, der immer wieder Anlass gab, sich in die Haare zu kriegen. Alle drei Jahre mussten ab 1764 „beedseitige Gränz Beambte“ unter Zuziehung „junger und alter Mannschaften“ die Grenze abschnittweise begehen, begutachten und Probleme oder Veränderungen melden.

Beschrieben sind die im Jahr 1706 an der Grenze festgesetzten Dorfgemeinden, Bauernschaften, Gemeinderechte, Distrikte, Landsassen, Klöster, Städte, Marktflecken mit den privaten Grundstücken und den dazu gehörigen Gerechtigkeiten (das sind rechtlich begründete Ansprüche). Die bestehenden Regalien (Hoheitsrechte) der Bergwerke, Forst- und Wildbannrechte wurden ab da neu geregelt.

Bedungen wurde zum Beispiel, dass der 1708 „gemarckte District“ beim Kleinen und großen Rachel, Kleinen Filz und Regengespreng entsprechend so verbleiben sollte.

Betreffend dem oberpfalzischen Landt- und Pfleggericht „Wald München“, für Teile der „Hofmarch Treffelstein“ und der sogenannte Fichtenbrunnen wurde die gleichheitliche Teilung beschlossen und verabredet. Ebenso wie 1707 wurde im Pfleggericht Treswitz sowie das Maus Bächlein, der Reslingsbach und der Pfrensch Weyer beschrieben. Wichtig waren hier die Fischfangrechte, sowie die Wasserbauten für die Mühlen. In diesem Zusammenhang wurden Vereinbarungen getroffen über das Aufwerfen von Dämmen, Anschüttungen von Wehren, Anlegung von Wasser-Zäunen und Bachverläufen. Detailliert bearbeiteten beide „Partheÿen“ Lösungen für Holzrechte, Weideland und Schaffung neuer Felder. Sogar die Güte der Bodenqualität wird erwähnt.

Wir erfahren vom Inhaber der Herrschaft Frauenberg, Graf von Kolowrat, den Untertanen von „Waÿdthausen“, (Waidhaus) und deren „Local Vmständte“. Extra genannt sind beispielsweise „nöthige Beholzung, Waÿdenschaft, Viechtrieb“ um unnötigen „Vnfridten“ (Unfrieden) nicht entstehen zu lassen und „furtedauernte Gezerckhs Jrrungen“ künftig zu vermeiden.

Bei der Festlegung der jetzt neuen Regelung hatten die verpflichteten Kommissionen immer wieder den Obrigkeiten zu berichten und Entscheidungen zu begründen. Die Hoheitsrechte sowohl der Böhmischen Krone als auch der Herzogtümer Bayern und unserer Oberpfalz sollten künftig zu „ewigen Zeiten verbleiben“.

Die jetzt zu fertigenden „wetterfester- und taurhafter Gränz Steine“ sollen sowohl mit dem Königlich Böhmischen Löwen als auch mit dem Oberpfälzischen Löwen gekennzeichnet und auf „gemeinschaftliche Cösten verfertiget“ werden. Dazu gehört der Drei-Wappen-Stein. Dieser Grenzstein ist beschriftet mit CB für die Krone Bayern, KB für das Königreich Böhmen, HP für Herzogtum Pfalz, der laufenden Nummer 19 und der Jahreszahl 1766. Original zu besichtigen am Grenzland und Trenckmuseum in Waldmünchen. Einige erhalten gebliebene alte Grenzsteine gibt es bis heute.

Es wurden Verzeichnisse angelegt über die privaten Grundstücke, die bayerische Untertanen in Böhmen hatten und umgekehrt. Eine „Abschwendtung deren Hölzer- und Waldungen“ wurde ausdrücklich verboten. „Bisherige Exceße“ sollen des Friedens willen sowohl von der Obrigkeit als auch von den Untertanen in Vergessenheit gestellt werden.

Ein Teil der Schlussformel des schriftlichen Vergleiches: „Zur Vrkundt und zu dessen mehrerer Beglaubigung beÿgetruckten Petschaften besiglet- und becräftiget […] Eigenhandtig vnterschrieben, und mit Vnsern anhängenten Kaÿs[er]lichen Königlichen grösern Jnsigel becräftigen lassen“.

Bemerkenswert ist die Schnelligkeit des damaligen Botenwesens: In Prag geschrieben am 3. März 1764 und von Kaiserin Maria Theresia bereits siebzehn Tage später in Wien eigenhändig unterzeichnet.

Etliche Passagen der Urkunde wurden wie damals üblich in lateinischer Sprache abgefasst. Die „Ratification und Antkentisierung“ oblag den allerhöchsten Stellen, also der Kaiserin und dem Kurfürsten.

Woher kommt die Urkunde?

Abschließend taucht die Frage auf: Wie kommt eigentlich eine so überregional bedeutsame Urkunde ausgerechnet auf den Sterr Hof nach Ast? Ein möglicher Erklärungsversuch wäre, dass bis zur Zeit des Eisernen Vorhangs ein Waldgrundstück in Böhmen, in der Nähe von Grafenried zum Schön-Anwesen gehört hat.

„Maria Theresia von Gottes Gnaden“ wird in der obersten Zeile des Dokuments genannt. - Foto: Josef Ederer