Abtreibungsgegner dürfen weiter vor Regensburger Klinik beten – Ein Fall für die Bundesregierung?

Ginge es nach Regensburgs Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer (SPD), würden keine Abtreibungsgegner mehr vor dem Castra-Regina-Center beten. Doch laut einem Beschluss, den der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) vergangene Woche gefasst hat, haben sie dazu jedes Recht der Welt. Wird der Fall einer für die Bundesregierung?
Seit Jahren beten die „Helfer für Gottes kostbare Kinder“ gegenüber des Ärztehauses, in dem Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden. In den Fokus rückten die Gebetswachen, nachdem der Bundestag im vergangenen Jahr Gehsteigbelästigung untersagt hatte. Schwangere dürfen demnach vor entsprechenden Einrichtungen nicht daran gehindert werden, Beratung in Anspruch zu nehmen.
An der Frage, ob die Kundgebungen als Belästigung zu werten sind, scheiden sich die Geister. „Ich persönlich bin überzeugt, dass auch ,Gebetswachen‘ wie die in Regensburg von dem Gesetz erfasst sein sollten“, sagt Maltz-Schwarzfischer. Die Stadt bewege sich im Spannungsfeld zwischen dem Persönlichkeitsrecht der Frauen und der grundgesetzlich geschützten Versammlungsfreiheit, gibt sie zu bedenken. Das Gesetz biete Interpretationsspielraum. „Gerade vor diesem Hintergrund war es mir wichtig, mit dem Erlass der beschränkenden Verfügungen ein klares Signal für die betroffenen Frauen zu setzen und die Anwendbarkeit des Gesetzes im Zweifel gerichtlich klären zu lassen.“
Gebetswachen in Regensburg: Gericht kassiert Auflage der Stadt
Im Juli hatte die Stadt dem Verein zur Auflage gemacht, die Gebetsprozessionen in der Bahnhofstraße enden zu lassen. Die Veranstalter klagten, das Regensburger Verwaltungsgericht gab ihnen Recht – und der VGH bestätigte die Entscheidung. Für Demonstrationen gelte demnach keine grundsätzliche „Bannmeile“ rund um derartige Einrichtungen. Eine Beschränkung sei nur zulässig, „wenn es im Einzelfall Anhaltspunkte dafür gibt, dass dadurch ein unzulässiger Druck auf Schwangere ausgeübt wird“.
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Anderer Auffassung ist Carolin Wagner. Sie sitzt für die SPD im Bundestag und ist Teil des Vorstandes von Pro Familia. Der Verein betreibt staatlich anerkannte Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen. „Es bleibt weiterhin eine sehr unschöne Situation für die Praxis und für die Frauen, die dort hingehen. Meiner Meinung nach ist das ein Angriff auf die unbefangene Willensbildung der Schwangeren“, sagt sie.
Gehsteigbelästigung: Schärft die Regierung wegen Regensburger Fall nach?
Insbesondere an einem Foto, das die Abtreibungsgegner bei einer Kundgebung dabei hatten, stört sich Wagner. „Ich habe das Bild extra nachgeschlagen“, sagt sie. Es soll einen Embryo in der 20. Schwangerschaftswoche zeigen. Ein Abbruch sei aber nur bis zur zwölften Woche möglich, in Regensburg sogar nur bis zur zehnten. Daher würden falsche Tatsachen vermittelt. Das Verwaltungsgericht dagegen war im August zur Einschätzung gekommen, Schwangeren würden bei den Kundgebungen keine Inhalte übermittelt, die „unwahre Tatsachenbehauptungen enthielten oder offensichtlich geeignet seien, bei einer Schwangeren eine erheblich unmittelbare emotionale Reaktion auszulösen“. Die „Helfer für Gottes kostbare Kinder“ waren am Montag nicht für eine Stellungnahme erreichbar.
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Wagner deutet an, sich für eine Verschärfung des Gesetzes einsetzen zu wollen. Denn im vergangenen Jahr sei es das Ansinnen der Regierung gewesen, genau solche Situationen wie in Regensburg zu verhindern. Man werde sehen, ob man nachsteuern könne – und wolle. „Mit der Union als Partner ist das jetzt eine andere Konstellation.“