Eilantrag: Abtreibungsgegner vor Regensburger Verwaltungsgericht erfolgreich

Von Dagmar Unrecht · 19. August 2025 um 17:00

Die Abtreibungsgegner, die sich jeden Monat gegenüber des Castra-Regina-Centers in Regensburg auf einem Grünstreifen unterhalb der Galgenbergbrücke versammeln, dürfen sich weiterhin dort postieren. Die Stadt Regensburg hatte versucht, die Gebetsprozession per Auflage in der Bahnhofstraße enden zu lassen.

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Dagegen hat der Veranstalter, der Verein „Helfer für Gottes kostbare Kinder“, vor dem Regensburger Verwaltungsgericht geklagt und zudem einen Eilantrag gestellt. Letzterer hatte Erfolg. Die vierte Kammer des Gerichts hat am 14. August einen entsprechenden Beschluss gefasst. Damit bleibt zunächst alles wie gehabt. Über die Hauptklage wurde aber noch nicht entschieden.

Vertreten wird der Verein von Rechtsanwalt Dr. Torsten Schmidt aus Leisnig in Sachsen. Der Verein hatte demnach im Februar bei der Stadt monatliche Versammlungen für dieses Jahr angemeldet. Im März, April, Mai und Juni hatten diese auch stattgefunden (die MZ berichtete). Dabei zieht nach einer Messe in der Innenstadt eine Gruppe von 15 bis 20 Menschen zum Castra-Regina-Center, um am Bürgersteig gegenüber in etwa 40 Meter Entfernung zum Gebäude und durch die Straße getrennt, eine Kundgebung abzuhalten.

Der Bahnhof sei dafür aus Sicht des Vereins zu weit weg, erläutert der Anwalt. Überdies drohe die „öffentliche Gebetswache“ dort unterzugehen. Der Verein setze sich „für alle ungeborenen und geborenen Kinder und Jugendliche, deren Mütter, Väter, Verwandte und Freunde, sowie alle Personen, die von Abtreibung direkt oder indirekt betroffen sind“ ein und wolle „Impulse geben“, so der Anwalt weiter. Im Castra-Regina-Center befindet sich eine Praxis, die Abtreibungen durchführt. Bei den Kundgebungen wird laut Schmidt gebetet und es werden „ein Jesusbild, ein Marienbild und drei bis fünf Bilder von Babys (geboren und ungeboren)“ mitgeführt. Die nächste Versammlung des Vereins findet demnach am 30. August statt. Das ist ein Samstag.

Kein Verstoß

Wie Martina Förg, Sprecherin des Regensburger Verwaltungsgerichts, auf Nachfrage mitteilt, habe die Kammer die Auflagen der Stadt im Eilverfahren als „voraussichtlich rechtswidrig“ eingestuft. Es ergebe sich „keine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“, durch die Versammlung drohe kein Verstoß gegen Paragraf 13 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes. Darin sind die sogenannten „Gehsteigbelästigungen“ geregelt. Die Kammer sei zu der Einschätzung gekommen, so die Sprecherin weiter, dass die Versammlungen „weder den Zugang zu der konkreten Einrichtung zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen erschwerten, noch werde der Schwangeren eine Meinung zu ihrer Entscheidung über die Fortsetzung der Schwangerschaft aufgedrängt“.

Auch werde „die Schwangere nicht bedrängt, eingeschüchtert oder auf andere Weise erheblich unter Druck gesetzt, um sie in ihrer Entscheidung über die Fortsetzung der Schwangerschaft zu beeinflussen“. Ebenso würden der Schwangeren keine Inhalte ausgehändigt, gezeigt, zu Gehör gebracht oder auf andere Weise übermittelt, die „unwahre Tatsachenbehauptungen enthielten oder offensichtlich geeignet seien, bei einer Schwangeren eine erheblich unmittelbare emotionale Reaktion auszulösen“.

Stadt prüft Rechtsmittel

Durch die Versammlungen komme es demnach nicht zu einer Beeinträchtigung der Einrichtung. „Auch aus der Vergangenheit seien keine derartigen Beeinträchtigungen aktenkundig“, teilt die Gerichtssprecherin weiter mit. Der Beschluss vom 14. August ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Eine Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ist möglich. Die Stadt prüft derzeit, ob Rechtsmittel eingelegt werden.

Laut Anwalt Schmidt ist der Regenburger Beschluss „die erste gerichtliche Entscheidung“ zu den neuen Regelungen, die er als „höchst umstritten“ bezeichnet. „Die Entscheidung ist wichtig, denn das Gesetz hat bundesweit Verunsicherung geschaffen.“ Zwar habe es eine gewisse abschreckende Wirkung, es gebe aber zum Bespiel keine „echte Bannmeile“, meint der Anwalt.

Es geht um Scham- und Schuldgefühle

Eine, die sich für die Gesetzesänderung eingesetzt hatte, ist die SPD-Bundestagsabgeordnete Carolin Wagner. Sie bedauert die Einschätzung des Regensburger Verwaltungsgerichts und bezeichnet sie als „schwierig“. „Eigentlich war das Gesetz genau für solche Fälle wie in Regensburg gedacht.“ Eventuell müsse man prüfen, ob das Gesetz nachjustiert werden könne, so Wagner, die auch im Vorstand von Pro Familia Regensburg ist. Sie habe sich eine der Aktionen vor dem Castra-Regina-Center angesehen und ihrer Ansicht nach könnten durch die „Inszenierung“ bei Frauen durchaus Scham- und Schuldgefühle ausgelöst werden. „Das muss man den Frauen auf den letzten Metern vor dem Abbruch nicht zumuten.“ Diese Kundgebungen könnten auch woanders stattfinden, meint Wagner. Daher halte sie es auch für richtig, dass die Stadt Regensburg den Veranstaltungsort verschieben wollte.

Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer will das Vorgehen der Stadt als „ein klares Signal für die betroffenen Frauen“ verstanden wissen. „Ich bin überzeugt, dass auch ‚Gebetswachen’‚ wie die in Regensburg, von dem Gesetz erfasst sind.“ Die „Front“ der Teilnehmer, die gezeigten Bilder von Föten, die Heiligenbilder, die wahrnehmbaren Gebete und die zuletzt intensive Berichterstattung – „all das ist meiner Meinung nach geeignet, um bei den Schwangeren erheblichen Druck auszulösen“. Eine gerichtliche Klärung sei daher wichtig.

„Gehsteigbelästigungen“: Rechte von Schwangeren schützen

• Spannungsfeld: Das Schwangerschaftskonfliktgesetz verbietet seit letztem Jahr „Gehsteigbelästigungen“ vor Beratungsstellen und medizinischen Einrichtungen, die Abbrüche vornehmen. Damit sollen Rechte von Schwangeren besser geschützt werden, aber auch das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit.

• Protest: Aggressive Aktionen von Abtreibungsgegnern sollen damit unterbunden werden. So dürfen Schwangere zum Beispiel nicht beim Betreten einer Beratungsstelle oder Praxis behindert, belästigt oder eingeschüchtert werden. Auch das Zeigen von aufwühlenden Bildern ist verboten. Verstöße können mit Bußgeldern bestraft werden.