Überraschender Deal vor Gericht: Inhaftierter Wirt aus dem Kreis Schwandorf ist wieder frei

Dass am zweiten Prozesstag ein Urteil fällt, war zunächst nicht zu erwarten. Weil ein Gastronom aus dem Landkreis Schwandorf einen Richterspruch des Amtsgerichts (AG) Amberg wegen mehrerer Delikte nicht akzeptiert hatte, musste der Fall erneut vor dem Landgericht Amberg verhandelt werden. Am Mittwoch kam es zu einem Deal, der den Angeklagten vorerst wieder zu einem freien Mann macht.
Es waren insgesamt fünf Vorwürfe, die das AG im Februar allesamt als erwiesen angesehen hatte: Betrug, Urkundenfälschung, Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und illegale Veranstaltung eines Glücksspiels. Die Straftaten ereigneten sich im Zeitraum zwischen Juli 2021 und Juni 2024. Am 15. Oktober 2024 wurde der Gastronom verhaftet. Seitdem saß er ununterbrochen in Untersuchungshaft.
Das Amtsgericht hatte keine Zweifel daran, dass der Mann die Kaufsumme für ein 2021 erworbenes Fahrzeug „nicht vollständig zahlen“ wollte, an einem zwangsweise stillgelegten Bus ein fremdes Kennzeichen angebracht hatte und zwei Geldspielautomaten in seiner Gaststätte betrieben hatte, für die es keine Genehmigung gab. Ebenso sah es die Kammer als erwiesen an, dass sich der Gastronom gegen eine Polizeikontrolle massiv gewehrt hatte und sein Handy nicht herausgeben wollte. Die Beleidigung gegenüber eines Polizisten räumte der Angeklagte selbst ein.
Angeklagter hat lange Vorstrafenliste
Vermutlich auch wegen seiner vielen Vorstrafen hielt das Amtsgericht eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten für angemessen. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft legten gegen das Urteil Berufung ein. So musste sich nun das Landgericht Amberg als nächsthöhere Instanz mit dem Fall beschäftigen. Beim Auftakt vergangene Woche wurden einige Zeugen gehört, die Fronten blieben verhärtet. Eine Verständigung gab es nicht.
Die war auch bei der Fortsetzung am Mittwoch zunächst nicht in Sicht. Der Gastronom beteuerte, dass er sowohl die Bank als auch das Autohaus, bei dem er das Fahrzeug damals gekauft hatte, „nicht übers Ohr hauen wollte“. Zum Zeitpunkt des Autokaufs habe seine GmbH wirtschaftlich solide dagestanden, trotz Corona-Einschränkungen.
Als Beweis hatte er ein Schreiben einer bekannten Wirtschaftsauskunftei aus dem Jahr 2021 mitgebracht, die der GmbH eine „mittlere Bonität“ bescheinigte. Diese sollte auch das Autohaus damals erhalten haben, sagte der Angeklagte. Nach dem Jahreswechsel sei die wirtschaftliche Situation dann eine völlig andere gewesen. Weil unter anderem die Übernachtungen in der Gaststätte teilweise um bis zu 90 Prozent eingebrochen seien, sei die GmbH in finanzielle Schieflage geraten. Das habe er alles nicht kommen sehen.
Ansonsten drehte sich die Beweisaufnahme an Verhandlungstag zwei um den Vorwurf des illegalen Glücksspiels. Dass die Automaten trotz fehlender Genehmigung an zwei Tagen in der Gaststätte benutzt wurden, war schnell klar. Das hatte auch ein Gutachter in erster Instanz am Amtsgericht bestätigt, der die Daten ausgelesen hatte.
Allerdings hatte der Automatenaufsteller, der für die Beantragung der Genehmigung zuständig ist, gegenüber dem Amtsgerichts bereits eigenes Versagen eingeräumt. Das wurde auch am Mittwoch am Landgericht nochmals deutlich.
Verteidigung regte Rechtsgespräch an
Am Nachmittag sollten eigentlich noch weitere Zeugen befragt werden, doch dazu kam es nicht mehr. Rechtsanwalt Santosh Gupta, der neben Marius Hoser beim Berufungsprozess die Verteidigung übernahm, regte ein Rechtsgespräch an. Mehr als eineinhalb Stunden zogen sich Richterin Jacqueline Sachse, die beiden Schöffen, die Anwälte und Staatsanwalt Dr. Johannes Weiß für Beratungen zurück.
Das Ergebnis: Räumt der Angeklagte den Betrug und die Beleidigung ein, könnte sich die Kammer vorstellen, im Gegenzug die weiteren Verfahren wegen illegalen Glücksspiels, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Urkundenfälschung gemäß Paragraph 154 Strafprozessordnung einzustellen. Der Strafrahmen würde sich damit im Bereich zwischen zwei Jahren und zwei Jahren sechs Monaten bewegen.
Verteidigung und Staatsanwaltschaft stimmten zu. Auch der Angeklagte ging den Deal ein. Folglich gestand er über Verteidiger Gupta den Betrug und die Beleidigung und beteuerte, sowohl den durch den Betrug entstandenen Schaden zu begleichen, als auch 500 Euro Schmerzensgeld an den Polizisten zu überweisen, den er damals beleidigt hatte.
Urteil des Amtsgerichts Amberg angepasst
Bei den anschließenden Plädoyers fassten sich die Prozessbeteiligten kurz. Hoser und Gupta hoben hervor, dass das Geständnis des Angeklagten die Beweisaufnahme erheblich abgekürzt habe und dass auch kein „ganz klarer Fall von Betrug“ vorliege. Sie forderten zwei Jahre Freiheitsstrafe und die Außervollzugsetzung des Haftbefehls.
Staatsanwalt Weiß sah das anders. Er sprach von „gewerbsmäßigem Betrug mit einer gewissen kriminellen Energie“. Er forderte zwei Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe. Die Außervollzugsetzung des Haftbefehls komme für ihn nicht in Frage.
Nach kurzer Beratung entschied sich die Kammer schließlich dazu, das Urteil des Amtsgerichts Amberg anzupassen und die Haftstrafe auf zwei Jahre und drei Monate zu reduzieren. Außerdem wurde der Haftbefehl unter bestimmten Auflagen vorerst aufgehoben.
Damit ist der Gastwirt seit Mittwochabend wieder auf freiem Fuß, um andere ausstehende Angelegenheiten in Ruhe klären zu können. Die bereits abgesessene, rund neunmonatige Untersuchungshaft wird der Gesamthaftstrafe angerechnet. Die restlichen Monate muss der Angeklagte zu einem geeigneten Zeitpunkt noch verbüßen.
Es gibt noch ein weiteres Verfahren
Vorwurf: Der Gastronom aus dem Landkreis muss sich in einem zweiten Verfahren weiter wegen uneidlicher Falschaussage verantworten. Das Amtsgericht Schwandorf sah es eigentlich bereits im Juli 2024 als erwiesen an, dass er im Mai 2023 bei einem Prozess als Zeuge gelogen hatte. Es ging um eine angebliche Mandatierung eines Anwalts aus dem Landkreis. Das Amtsgericht verhängte eine Haftstrafe von zehn Monaten.
Einspruch: Gegen dieses Urteil legte der Mann Berufung ein. Die wurde aber im Dezember 2024 vom Landgericht Amberg verworfen. Die Verteidigung ging in Revision – mit Erfolg. Das Bayerische Oberste Landgericht (BayObLG) erkannte in einer Überprüfung Rechtsfehler, verwarf die Berufung und verwies den Fall ans Landgericht zurück. Nun muss dort der Fall wieder neu aufgerollt werden.
Aussicht: Die beiden Verteidiger Hoser und Gupta sehen jedoch durchaus Chancen, dass auch dieses Verfahren nach Paragraph 154 Strafprozessordnung seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt wird.