Betrunken den Notruf missbraucht? 50-Jähriger aus dem Kreis Schwandorf vor Gericht

Von Josef Schaller · 14. Juli 2025 um 17:00

Lag ein medizinischer Notfall vor oder war es ein absichtlicher Missbrauch der Notrufnummer? Die Staatsanwaltschaft geht von einem Missbrauch aus und eröffnete deswegen ein Verfahren gegen einen 50-jährigen alkoholabhängigen Mann aus dem östlichen Landkreis Schwandorf. Dieser musste sich am vergangenen Freitag vor dem Amtsgericht Schwandorf den Vorwürfen stellen. Noch sind aber viele Fragen offen.

Video ansehen

Eindeutig geklärt werden konnte die Angelegenheit bei der Verhandlung am vergangenen Freitag aber noch nicht. Das Verfahren wurde ausgesetzt. Die eingesetzten Rettungskräfte sollen bei der Wiederaufnahme nun Licht ins Dunkel bringen.

Laut dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft, vertreten durch Staatsanwältin Jennifer Jäger soll der Mann am 7. Oktober 2024 gegen 0.49 Uhr über die Notrufnummer 112 bei der Integrierten Leitstelle angerufen und gefordert haben, dass er und seine damalige Lebensgefährtin wegen ihrer Alkoholvergiftung umgehend in eine Klinik gebracht werden müssten. Ein Notfall sei jedoch nach Ansicht der Staatsanwaltschaft zu keinem Zeitpunkt vorgelegen. Dem Angeklagten sei es nur darum gegangen, zur Entgiftung gefahren zu werden, um sich die Taxikosten zu ersparen.

Der Angeklagte soll doch gesagt haben, dass er kein Geld für ein Taxi habe

Er selbst habe zum Zeitpunkt des Anrufs bei der Einsatzleitstelle mindestens 14 Halbe gehabt, wie der 50-Jährige im Gerichtssaal schilderte. Was seine Freundin getrunken habe, wisse er nicht. Sie sei jedoch auch stark betrunken gewesen. Er habe sich schon vor längerer Zeit im Schwandorfer Krankenhaus erkundigt, so seine Aussage, ob dort eine Entgiftung möglich sei. Dabei sei ihm mitgeteilt worden, dass eine Einlieferung nur über einen Notarzt laufen könne.

Dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft, sich die Taxikosten ersparen zu wollen, hat der Angeklagte vor Gericht abgestritten. Ein Mitschnitt seines Telefongesprächs mit der Einsatzleitstelle, der während der Gerichtsverhandlung abgespielt wurde, belegt jedoch das Gegenteil. Dort habe der 50-Jährige deutlich hörbar und von sich aus geäußert, dass er kein Geld für ein Taxi habe.

Eine Notsituation bedeutet eine absolute Gefahrenlage.

Staatsanwältign Jennifer Jäger

Seine damalige Lebensgefährtin, die als Zeugin geladen war, sagte, dass sie nur noch wisse, dass beide stark betrunken gewesen seien. Plötzlich habe ihr Partner geäußert, in eine Klinik zu wollen, um eine Entgiftung zu machen, und sie gebeten, mitzukommen. Da laut Auskunft der Klinik ein Verbleib nur über Nacht möglich gewesen wäre, habe sie sich gegen eine Einlieferung entschieden.

Auch der eingesetzte Polizeibeamte bestätigte vor Gericht, dass der Angeklagte geäußert habe, kein Geld zu haben, um mit einem Taxi ins Krankenhaus zu fahren. Beim Eintreffen der Streife habe er sich aggressiv, laut und fordernd verhalten. Dessen Freundin sei ihm Wohnzimmer auf dem Sofa gelegen.

Nach der Frage des Verteidigers des Angeklagten, Rechtsanwalt Manfred Müller, ob eine Notfallsituation vorgelegen habe, kam prompt Einspruch von der Staatsanwältin Jennifer Jäger. Dies sei keine medizinische Frage sondern eine rechtliche. Ein Notfall sei offensichtlich nicht gegeben gewesen, sonst wäre der Angeklagte von den Sanitätern mitgenommen worden, so ihre Bewertung.

Verhandlung ausgesetzt: Die Richterin will ein weiteres Verfahren mit diesem zusammenlegen

Es entwickelte sich zwischen den beiden Juristen ein längeres Streitgespräch. „Wir befinden uns hier auf einer subjektiven Ebene“, so der Verteidiger. Die Staatsanwältin entgegnete erneut: „Eine Notsituation bedeutet eine absolute Gefahrenlage.“ Daraufhin beantragte Rechtsanwalt Müller, die beiden eingesetzten Rettungssanitäter ebenfalls als Zeugen zu laden.

Nach einer kurzen Verhandlungspause teilte Richterin Katharina Bauer mit, dass gegen den Angeklagten ein weiteres Verfahren wegen Hausfriedensbruchs im Gange sei und sie die beiden Verfahren zusammenlegen wolle. Dabei würden dann auch die beiden eingesetzten Rettungskräfte als Zeugen geladen werden. Die Verhandlung wurde daraufhin ausgesetzt. Ein neuer Termin wird von Amts wegen bestimmt.