Tortellini-Fall im Kreis Schwandorf: Gab es Behandlungsfehler in Oberpfälzer Krankenhaus?

Von Hubert Heinzl · 14. Juli 2025 um 11:56

Die Ermittlungen im Tortellini-Fall weiten sich aus. Nach dem Tod einer 46-jährigen Frau, die im September 2024 in einer Gaststätte im Landkreis Schwandorf ein verdorbenes Nudelgericht verzehrt hatte, stehen nun auch Verantwortliche eines Oberpfälzer Krankenhauses im Fokus. Hier war die Frau stationär behandelt worden. Drei Tage nach der verhängnisvollen Mahlzeit starb sie.

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Wie Oberstaatsanwalt Carsten Reichel von der Staatsanwaltschaft Amberg auf Anfrage erklärte, richten sich die Ermittlungen gegen „Verantwortliche des Krankenhauspersonals“. Weiter gehende Angaben „sollen mit Rücksicht auf die laufenden Ermittlungen vorerst nicht unterbreitet werden“, ergänzte er.

Gutachten war der Auslöser für weitere Ermittlungen

Um welche Verdachtsmomente es geht, bleibt damit unklar. Ohnehin gilt wie immer die Unschuldsvermutung. Ausgelöst wurde die Ausweitung der Ermittlungen im Tortellini-Fall durch ein Gutachten, das die Staatsanwaltschaft Amberg beim Rechtsmedizinischen Institut der Universität Jena in Auftrag gegeben hatte.

Der Tod der 46-Jährigen aus dem Landkreis Schwandorf hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Wie berichtet, hatte die Frau zusammen mit einer zwei Jahre älteren Freundin eine Gaststätte im Landkreis Schwandorf besucht. Beide wählten auf der Speisekarte ein Tortellini-Gericht, beide klagten später über gesundheitliche Probleme wie Übelkeit und Erbrechen und mussten stationär in einem Krankenhaus behandelt werden. Doch während die 48-Jährige bald wieder entlassen wurde, starb die jüngere Freundin nur wenige Tage nach dem Gaststättenbesuch.

Der Todesfall setzte umfangreiche Ermittlungen in Gang – wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und gefährlichen Körperverletzung. Im Blickpunkt stand dabei naturgemäß das Lokal im Landkreis Schwandorf. Beprobungen durch die Lebensmittelüberwachung am Landratsamt ergaben, dass die im Restaurant angebotenen Tortellini mit dem Bacillus cereus verunreinigt waren. Dieser kann bei unsachgemäßer Verarbeitung von Reis oder anderen stärkehaltigen Lebensmitteln wie gekochten Kartoffeln oder Nudeln zu Gesundheitsbeschwerden führen – in seltenen Fällen auch zu Komplikationen bis hin zum Tod.

Verschweißte Tortellini-Packungen blieben ohne Befund

Auch die Lieferkette wurde im Zuge der Untersuchungen unter die Lupe genommen. Ohne Befund blieben die verschweißten Tortellini-Packungen in dem Lokal, die der Restaurantbesitzer über einen Großhändler bezogen hatte. Auch Proben, die beim Hersteller genommen worden waren, erwiesen sich als unauffällig. Im Oktober 2024 machte der Gastronom schließlich sein Lokal dicht – aus grundsätzlichen Erwägungen und unabhängig vom Gang der Ermittlungen, wie sein Rechtsbeistand Philipp Pruy damals betonte.

Nach dem Gutachten des Rechtsmedizinischen Instituts an der Universität Jena steht fest, „dass die Gesundheitsschäden der Gäste auf den Verzehr der Tortellini zurückzuführen sind“ – also auch der Todesfall. Das erklärte Oberstaatsanwalt Carsten Reichel vor einigen Tagen auf Anfrage der MZ. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit sei aber weiter „Gegenstand der Ermittlungen, die sich gegen mehrere Personen richten“. Deren Kreis hat sich nun erweitert. Von der Leitung des Krankenhauses, in dem die 46-Jährige behandelt worden war, gab es auf Anfrage der MZ keine aktuelle Stellungnahme – unter Hinweis auf die laufenden Untersuchungen.

Rechtsanwalt Philipp Pruy (38) aus Regensburg bestätigte auf Anfrage unserer Zeitung, die Akte vor einigen Tagen zur Einsicht erhalten zu haben. Und er spricht nicht von einem, sondern von mehreren, also mindestens zwei Gutachten. Diese „nehmen zwar eine Kausalität zwischen dem Verzehr der Tortellini und den Gesundheitsschäden an“, so der Fachanwalt in einer schriftlichen Stellungnahme.

Verschiedene rechtsmedizinische Bewertungen

Es gebe nach Aktenlage jedoch „unterschiedliche rechtsmedizinische Bewertungen“, so Pruy weiter. Einer der Gutachter im Falle der Verstorbenen habe „auch zahlreiche Fehler in der Aufsicht und Behandlung der Patientin“ festgestellt, die sich aus Sicht dieses Gutachters für den Tod als mitverantwortlich darstellen könnten.

Anwalt Pruy kündigte an, dass dieser Aspekt eine zentrale Rolle bei der Verteidigung spielen werde, „insbesondere bei der Frage, ob eine fahrlässige Tötung oder lediglich eine fahrlässige Körperverletzung“ angenommen werden könne.