Tortellini-Fall im Kreis Schwandorf: Gutachten der Rechtsmediziner liegt vor

Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen: Nachdem eine 46-Jährige im September 2024 verdorbene Tortellini in einer Gaststätte im Landkreis Schwandorf verzehrt hatte, war sie wenig später im Krankenhaus verstorben. Nun liegt ein rechtsmedizinisches Gutachten vor, das die Todesumstände beleuchtet.
Die 46-jährige hatte im September zusammen mit ihrer 48-jährigen Freundin die Gaststätte im Landkreis Schwandorf besucht. Beide entschieden sich auf der Speisekarte für ein Tortellini-Gericht, beide klagten anschließend über gesundheitliche Beschwerden und Symptome wie Übelkeit und Erbrechen.
Wenige Tage danach verstorben
Die zwei Frauen mussten stationär im Krankenhaus behandelt werden. Doch während die 48-Jährige bald wieder entlassen werden konnte, starb ihre jüngere Freundin wenige Tage nach dem Gaststättenbesuch. Gesundheitliche Probleme hatten nach einer Mahlzeit auch noch weitere Gäste. Seither ermittelt die Kripo in der Causa wegen fahrlässiger Tötung und gefährlicher Körperverletzung.
Nach Beprobungen durch die Lebensmittelaufsicht am Landratsamt Schwandorf stellte sich inzwischen heraus, dass die im Restaurant verarbeiteten Tortellini mit dem Bacillus cereus verunreinigt waren.
Wie berichtet, kann dieser bei unsachgemäßer Verarbeitung oder Aufbewahrung von gekochten Lebensmitteln Beschwerden verursachen, die als „Fried Rice Syndrom“ bekannt geworden sind. Das tritt vor allem dann auf, wenn Reis gekocht und dann die Speise längere Zeit bei unter 63 Grad Celsius warm gehalten wird. Aber auch Nudelgerichte oder gekochte Kartoffeln können zum Träger des Keims werden. Meist bleibt die Lebensmittelvergiftung harmlos, in seltenen Fällen kann sie aber auch zu gravierenden Komplikationen bis hin zum Tod führen.
Lokal ist seit Oktober 2024 geschlossen
Im Zuge der weiteren Untersuchungen blieben die Rohprodukte in den verschweißten Tortellini-Packungen in der Gaststätte ohne Befund. Das Gleiche galt für Proben, die beim Hersteller genommen worden waren. Die Tortellini hatte der Restaurantbesitzer über einen Großhändler bezogen. Im Oktober zog der Gastronom die Reißleine und schloss sein Lokal – laut seinem Rechtsbeistand Philipp Pruy aus grundsätzlichen Erwägungen und unabhängig vom Gang der Ermittlungen.
Deren Fokus richtete sich in den vergangenen Monaten zunehmend auf die Gaststätte selbst. Die Staatsanwaltschaft Amberg gab ein Gutachten beim Rechtsmedizinischen Institut der Universität Jena in Auftrag, um die Ursache für die gesundheitlichen Beschwerden und den Todesfall festzustellen. Seit kurzem liegt jetzt das Ergebnis vor.
„Das Gutachten hat ergeben, dass die Gesundheitsschäden der Gäste auf den Verzehr der Tortellini zurückzuführen sind“, fasste Oberstaatsanwalt Carsten Reichel von der Staatsanwaltschaft Amberg auf Anfrage der MZ zusammen. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit sei aber „weiterhin Gegenstand der Ermittlungen, die sich gegen mehrere Personen richten“, sagte er, ohne weitere Details zu nennen.
Mehrere hundert Seiten Unterlagen
Dass die Rechtsmediziner in Jena mit der Erstellung des Gutachtens beauftragt wurden, hat nach den Worten des Oberstaatsanwalts einen einfachen Grund: Rechtsmedizinische Leistungen seien zum damaligen Zeitpunkt in Erlangen nicht angeboten worden. Und: „Hierdurch kam es natürlich zu einer enormen Belastung der Rechtsmedizin in Jena.“
Unterdessen bestätigte Rechtsanwalt Pruy auf Anfrage der MZ, die Akte mit dem Gutachten des Rechtsmedizinischen Instituts vor einigen Tagen zur Einsicht erhalten zu haben. Angesichts des Umfangs der Unterlagen von mehreren hundert Seiten befänden sich diese allerdings gegenwärtig noch in Prüfung.