Nach Beißattacke gegen anderen Hund: Stadt Schwandorf nimmt Frau den Kampfhund weg

Von Martin Kellermeier · 7. Juli 2025 um 05:00

Diese Arielle ist nun wirklich keine Meerjungfrau. Im Schwandorfer Tierheim steht eine Kampfhündin vor einer ungewissen Zukunft. Das Tier soll beim Gassigehen einen anderen Hund in Ettmannsdorf verletzt haben. Weil die Halterin anschließend nicht mit der Stadt kooperiert haben soll, sah sich diese zur Wegnahme des Vierbeiners gezwungen.

Ende Dezember 2024 war es laut Angaben der Stadtverwaltung zu dem Beißvorfall in Ettmannsdorf gekommen. Dabei wurde ein anderer Hund verletzt. Durch das Vorkommnis wurden städtische Ordnungshüter auf die Hündin Arielle aufmerksam, die hinter dem schmerzhaften Biss stecken soll.

„Für das Ordnungsamt war nicht zweifelsfrei klar, welcher Rasse der Hund zuzuordnen ist. Es bestand die Vermutung, dass es sich um einen sogenannten Kampfhund, möglicherweise der Kategorie eins, handelt“, berichtete der städtische Pressesprecher Andreas Hofmeister auf MZ-Anfrage.

Fält der Hund in die Kategorie eins oder zwei?

Kampfhunde der Kategorie eins dürfen mit Blick auf einen Artikel im Landesstraf- und Verordnungsgesetz nur mit Erlaubnis gehalten werden. Die Erlaubnis kann gewöhnlich nur unter sehr strengen Voraussetzungen erteilt werden. Vor allem ist ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“ an der Haltung nachzuweisen.

Kampfhunde der Kategorie zwei sind hingegen nur solange erlaubnispflichtig, bis der Stadt durch einen Wesenstest bescheinigt wurde, dass der betroffene Hund nicht gesteigert aggressiv und gefährlich ist. Bei entsprechendem Nachweis erteilt die Stadt dann ein sogenanntes Negativzeugnis und der Hund kann, gegebenenfalls unter Auflagen, gehalten werden.

Bei Arielle war für das Ordnungsamt unklar, in welche Kategorie sie einzuordnen ist. Daher hatte die Halterin der Hündin zehn Wochen Zeit, ein entsprechendes Gutachten vorzulegen, in dem die Rasse des Hundes durch einen Sachverständigen festgestellt werden sollte. „Bis zur Vorlage eines entsprechenden Gutachtens wurde Leinen- und Maulkorbzwang für den Hund angeordnet“, berichtete Hofmeister.

Wie es mit dem Hund weitergeht, ist aktuell in Klärung.

Andreas Hofmeister, Pressesprecher der Stadt Schwandorf

Doch die Halterin ließ die Frist der Stadt verstreichen, hieß es vonseiten des Rathauses. Daher habe das Ordnungsamt zusammen mit der Polizei auf richterliche Anordnung den Hund Ende Mai diesen Jahres sichergestellt und einen Gutachter mit der Feststellung der Rassezugehörigkeit beauftragt. Die bisherige Halterin war freilich mit der Maßnahme nicht einverstanden, teilte Hofmeister mit.

Arielle ist nur schwer vermittelbar

Inzwischen gibt es erste Ergebnisse. Arielle ist nach den Unterlagen, die der Stadt vorliegen, vier Jahre alt und wurde als „American Bully XL“ ausgewiesen. Nach phänotypischer Begutachtung würde es sich bei dem Tier um einen Kampfhunde-Mischling handeln, der „eindeutig der Kategorie eins zuzuordnen ist“. Dies habe auch ein DNA-Speicheltest bestätigt, dessen Ergebnis zu 73 Prozent für einen American-Staffordshire-Terrier sprechen würde.

Seit der Sicherstellung befindet sich Arielle im Schwandorfer Tierheim. „Wie es mit dem Hund weitergeht, ist aktuell in Klärung“, berichtete Hofmeister. Fest stehe bereits, dass das Tier in Bayern nicht an Personen vermittelbar ist, die kein „berechtigtes Interesse“ nachweisen können. Ferner komme eine Erteilung einer Erlaubnis an die bisherige Halterin ebenfalls nicht in Betracht, da auch sie ein derartiges Interesse nicht nachweisen könne.

Hunde in der Stadt Schwandorf

Statistik: Die Große Kreisstadt ist reich an Vierbeinern. Im Stadtgebiet Schwandorf sind derzeit 1478 Hunde gemeldet. Das berichtet der städtische Pressesprecher Andreas Hofmeister. Bei 14 Tieren handelt es sich um Kampfhunde der Kategorie zwei mit Negativzeugnis. Eine Erlaubnis für die Haltung von Kampfhunden der Kategorie eins wurde dagegen nicht erteilt.

Steuer: Die Halter müssen für ihre Hunde Steuern zahlen. 30 Euro fallen pro Jahr und Tier an. Für Kampfhunde der Kategorie eins oder Tiere der Kategorie zwei ohne Negativzeugnis ist der Betrag deutlich höher. Hier sind jährlich 600 Euro fällig. Kürzlich wurde im Hauptausschuss eine Erhöhung der Hundesteuer beraten. Einzelhunde mit normalem Steuersatz könnten künftig 50 Euro kosten.