Versuchter Raubüberfall: Angeschuldigte und Opfer erinnern sich unterschiedlich

Von Caroline Keller · 11. Juli 2025 um 11:00

Keiner kann sich mehr richtig erinnern, alle hatten Alkohol getrunken: Der Prozess wegen versuchten Raubüberfalls mit gefährlicher Körperverletzung am Amtsgericht Schwandorf war von Widersprüchen gespickt. An den genauen Tatablauf vor zweieinhalb Jahren in Schwandorf kann sich keiner der Beteiligten mehr erinnern.

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Was war geschehen? Laut der Anklage verließen der Geschädigte und die Angeschuldigten im Dezember 2022 gegen 5 Uhr morgens eine Bar in der Schwandorfer Innenstadt. Auf dem Heimweg holten die drei Angeschuldigten den Geschädigten ein, hielten ihn fest, traten und schlugen zu und durchsuchten die Taschen des Mannes nach Wertsachen und Geld. Ein Zeuge, der die Tat beobachtete, forderte lautstark die Angeschuldigten auf, aufzuhören. Daraufhin ließen die drei Männer von dem Opfer ab und flüchteten in verschiedene Richtungen.

Erheblich alkoholisiert

Am Prozesstag fand sich vor Richter Sebastian Eckl und dem Jugendschöffengericht neben den Zeugen zuerst nur einer der Angeschuldigten (23 Jahre) ein. Der Zweite (20) traf mit knapp 40 Minuten Verspätung ein. Der Dritte im Bund tauchte erst gar nicht auf. Dieser hielt sich laut Richter Eckl in Wien auf, weshalb dessen Verfahren abgetrennt behandelt wird. Von den zwei Angeschuldigten machte der 23-Jährige von seinem Schweigerecht Gebrauch. Sein 20 Jahre alter Kompagnon hingegen legte ein Geständnis ab.

Er sei am Tatabend mit Freunden feiern gewesen. Dabei habe er eine erhebliche Menge an Alkohol konsumiert. „Ich war stark betrunken und habe die Kontrolle verloren“, gestand der junge Mann. In der Bar in Schwandorf war auch der 20-jährige Geschädigte. Wie der Angeschuldigte angab, habe er sich mit ihm nicht verstanden. Er und seine Freunde seien beleidigt worden.

Ich war stark betrunken und habe die Kontrolle verloren.

20-jähriger Angeschuldigter

Wie es dann aber weiter ging, daran könne sich der 20-jährige Angeschuldigte nicht mehr erinnern. Erst sagte er, er habe den Geschädigten „vielleicht geschlagen“. An einen Tritt, dem er seinem Opfer verpasst haben soll, könne er sich nicht erinnern. Nach mehreren Nachfragen von Richter Eckl und dem Vorhalten seiner Aussage bei der Polizei, bei der der Angeschuldigte angab, den Geschädigten mit einem Tritt zu Boden gebracht zu haben, räumte er diesen dann doch ein.

Der Geschädigte hingegen sagte aus, er habe nichts zu den Angeschuldigten gesagt, noch sei er getreten worden. Die Täter hätten ihn gepackt und zu Boden gebracht. Wirklich wehren habe er sich nicht können, denn auch er war alkoholisiert, wie er aussagte. Wie ein Polizeibeamter im späteren Verlauf der Verhandlung bestätigte, habe der Geschädigte einen Atemalkoholtest gemacht, der einen Wert von rund zwei Promille ergab.

Zeuge schritt ein

Mehr Licht ins Dunkel brachte hingegen der Zeuge, vor dessen Schlafzimmerfenster die Tat passierte. Der Rentner war im Bett, als er den Tumult vor seinem Fenster wahrnahm. Er habe dann durch einen Spalt im Rollladen geguckt und die vier Personen gesehen. Zuerst habe er gedacht, der eine sei gestürzt und die anderen wollten ihm aufhelfen. Aber als es dem Rentner dämmerte, dass dem nicht so ist, habe er den Rollladen hochgerissen und die Personen lautstark angesprochen. Er schilderte, wie er gesehen habe, dass einer der Täter das Opfer getreten hatte. Ganz genau erinnerte er sich daran, wie der 23-Jährige „daneben stand und Film geschaut“ hatte. Nachdem der Rentner die Männer lautstark dazu aufforderte, aufzuhören, flüchteten diese in verschiedene Richtungen. Zurück blieb der Geschädigte, mit dem sich der Zeuge unterhielt bis die Polizei eintraf.

Staatsanwältin Katharina Pregler legte beiden Angeschuldigten die Schwere der Schuld zu Lasten. Da die beiden zum Zeitpunkt der Tat 18 und 20 Jahre alt waren, hielt sie das Jugendstrafrecht für angemessen. Für den heute 23-Jährigen forderte sie eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die zur Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt werden können, mit einer Geldauflage in Höhe eines Monatsgehalts und zwei Wochen Warnschussarrest.

Für den mittlerweile 20 Jahre alten, zweiten Angeschuldigten forderte sie ein Jahr Freiheitsentzug, der ebenfalls zur Bewährung auf drei Jahren ausgesetzt werden kann, mit einer Geldauflage in Höhe eines Monatsgehalts und drei Wochen Warnschussarrest. Ihm legte sie auch einen vorherigen dreiwöchigen Jugendarrest und mehrere Straftaten im Zeitraum der Tat zu Lasten.

Die Pflichtverteidiger forderten für ihre Mandanten Strafmilderung ein. Rechtsanwalt David Hölldobler (Regensburg) forderte für seinen 23-jährigen Mandanten den Freispruch, da dieser daneben stand und nicht aktiv ins Geschehen eingegriffen habe. Rechtsanwalt Wolfgang Nippert (Nürnberg) verwies auf das umfassende Geständnis des 20-Jährigen. Er hielt eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen für ausreichend.

Positive Sozialprognose

In seinem Urteil sprach Richter Sebastian Eckl den 23-jährigen Angeschuldigten frei, weil er nicht aktiv an dem Raubüberfall beteiligt war und daneben stand.

Ich hoffe, Sie belehren uns keines Besseren.

Sebastian Eckl, Richter am Amtsgericht Schwandorf

Den 20-Jährigen sprach das Gericht schuldig und erteilte ihm ein Jahr Freiheitsentzug nach dem Jugendstrafrecht. Die Strafe soll auf drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt werden und der 20-Jährige muss eine Geldstrafe von 2300 Euro zahlen. Zugunsten des Angeklagten sprach laut Eckl, dass er die Tat eingeräumt habe. Zu Lasten legte er dem jungen Mann aber einen vorherigen dreiwöchigen Jugendarrest.

Dennoch sah er bei dem 20-Jährigen den Willen sich zu bessern: „Ich hoffe, Sie belehren uns keines Besseren.“ Das Urteil ist nach Ablauf einer Woche rechtskräftig, sofern keine Berufung eingelegt wird.